Hallo lieber Mitstreiter_innen,

unser Teilbetrieb zieht zum 01.12. in neue Räume, ca. 20 Gehminuten von den alten entfernt. Das derzeit als BR-Büro genutzte Büro soll laut Meinung der Geschäftsführung vorerst nicht mit umziehen, sondern in einem der alten Räume verbleiben (ein anderer Raum als bisher). Wir vermuten, dass der Mietvertrag für einen Teil der alten Räume nicht gekündigt werden konnte und nun zwanghaft eine Belegung erfolgen muss. Allerdings ziehen 3 der 5 BR-Mitglieder in besagte neue Räume und müssten dann ständig hin und her fahren. Wenn ich die Kommentare zum §40 BetrVG richtig verstehe, soll das BR-Büro im Betrieb sein. Das wäre ja dann nicht mehr der Fall, da die alten Räume ja eigentlich komplett aufgegeben werden und nur noch der BR dort verbleiben soll. Schätze ich das richtig ein?