Erstellt am 28.12.2010 um 14:59 Uhr von wölfchen
. . . nach meinem Kenntnisstand hat der BR ab einer bestimmten BR-Größe Anspruch auf ein BR-Büro, aber nicht auf ein bestimmtes. Und warum soll der AG Euch die Arbeit leichter machen, im Gegenteil - wenn ich AG wäre, würde ich den BR auch mit solchen Spielchen beschäftigen, damit weniger Zeit für die eigentliche BR-Arbeit bleibt . . .
Erstellt am 28.12.2010 um 16:47 Uhr von Kölner
@wölfchen
Interessant ist aber:
Wie will man jemandem ein Büro entziehen bei dem man noch nicht einmal mehr Hausrecht besitzt?
Erstellt am 28.12.2010 um 17:05 Uhr von Immie
Wenn ihr dieses eine Büro wollt... behaltet es. Was will er denn machen?
Erstellt am 28.12.2010 um 19:15 Uhr von sanifair
Nachdem wir uns gegen einen Umzug gewehrt haben kam nachts der umzugstrupp. Wir haben dagegen geklagt. Ergebnis: ja rechtswidrig aber das alte Büro gab es trotzdem nicht zurück da das neue angemessen war...
Das Verfahren war damit fast für die Katz
Erstellt am 28.12.2010 um 19:50 Uhr von Lotte
sanifair,
aus dem Grund hat ein befreundeter BR mal in weiser Vorraussicht das Schloss seiner Türen auswechseln lassen, da musste der Umzugstrupp unverrichteter Dinge wieder abziehen. Der AG hat geklagt und der BR bekam Recht. War lustig damals ;-))
Erstellt am 28.12.2010 um 20:23 Uhr von Immie
@Lotte
Warum musste er die Schlösser auswechseln lassen?
Es haben doch nur BRM Schlüssel für das Büro?
Erstellt am 28.12.2010 um 20:50 Uhr von Lotte
Immie,
nöö, der Hausmeister hatte wohl bis dato einen Schlüssel für den Notfall.
Erstellt am 28.12.2010 um 21:12 Uhr von Immie
Immer wieder ein netter Versuch.
Im "Notfall" kommt man auch ohne Schlüssel rein.
Erstellt am 28.12.2010 um 21:51 Uhr von sanifair
tja uns haben die auch nicht nach dem Schlüssel gefragt! Der AG hat "seine" Tür einfach aufbrechen lassen
Erstellt am 28.12.2010 um 22:17 Uhr von Immie
@sanifair
Nett, Einbruch.
Erstellt am 28.12.2010 um 22:27 Uhr von sanifair
juristisch korrekt wohl Hausfriedensbruch... aber meinst du da kräht ein Gericht in Deutschland nach? Es gab wohl einen Strafbefehl gegen einen GF aber das zahlt der aus der Portokasse! Und in der muss er noch nicht mal das Kleingeld zusammenkratzen.
Wir hatten als BR gehofft dass jetzt uns von staatlicher (sprich Gerichten) geholfen wird. Das Ergebnis war aber in unseren Augen eher die Aufforderung an den AG uns weiter zu mobben!
Erstellt am 28.12.2010 um 22:59 Uhr von DonJohnson
sanifair
Euer Betrieb ist nicht zufällig aus dem südlichen Niedersachsen?
Erstellt am 28.12.2010 um 23:08 Uhr von rainerw
sanifair
haltet die Vergangenen Vorfälle mit der stätigen Umzieherei noch mal schriftl. fest, nehmt das bisher ergangene Urteil und wenn ihr den jetztigen Umzug beweisen könnt, reicht Klage auf Unterlassung ein. Diese besagt ja bekanntlich das die Gegenseite eine bestimmte Handlung in der Zukunft nicht vollziehen darf; soweit ihr Erfolg habt mit der Klage.
Erstellt am 29.12.2010 um 00:34 Uhr von sanifair
nein wir sind aus Bayern...
das mit dem Urteil wird uns nicht so viel bringen! Das Urteil sagt zwar aus dass der AG rechtswidrig handelte als er die Tür aufgebrochen hat. Das LAG hat das auch bestätigt aber uns als BR auch ins Urteil rein geschrieben, dass der BR rechtswidrig handelte als der AG uns ein anderes zumutbares Büro angeboten hat und wir dort nicht hingezogen sind... Damit stand es dann unentschieden...
Unser Gewerkschaftssekretär hat uns nach dem Verfahren graten nur noch Aktionen zu fahren bei denen man 100% gewnnt. Seitdem haben wir bei verdi nicht mehr angerufen. Aber das ist eine andere Geschichte...
Wir haben einen sehr guten Anwalt aus München der sicher einer der Besten in seinem Fach ist. Aber auch der rät uns bei der Raumfrage zukünftig eher nachgiebig zu sein. Der AG könne uns sehr schnell aus unserem Zimmer klagen. Insbesondere nach der Vorlage vom LAG
Erstellt am 29.12.2010 um 00:38 Uhr von Kölner
@sanifair
Bekomme ich mal das Aktenzeichen? Danke!
Erstellt am 29.12.2010 um 00:56 Uhr von rainerw
sanifair,
ich denke mal Kölner verfolgt den selben Gedanken den ich auch hatte. Es ist nicht immer das Urteil an sich maßgebend, sondern oftmals wie es zu solch einem Urteil gekommen ist.
Desweiteren liegt es auch mit an euch eine treffende Begründung zu finden warum ein neues angebotenes Büro für euch nicht akzeptabel ist. Dies ist meiner Meinung nach keine Begründung sich wegen anderer Sachen nicht mehr an verdi zu wenden. Hier seit in erster Linie ihr gefordert.
Erstellt am 29.12.2010 um 11:22 Uhr von sanifair
Wenn ich übernächste Woche wieder im Büro bin suche ich es gerne raus. Aber ich kann dir gerne sagen warum das andere Büro angemessen war. Es war genauso groß und ebenfalls uneinsehbar und man hört vor der Tür nichts. Es wurde gleich möbliert wie zuvor.
Wir wollten einfach nicht umziehen. Das alte büro lag unseres Erachtens zentraler im betrieb. Aber das hat dir Richter nicht interessiert.