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Kostenübernehme eines notwendigen Umzugs des BR Büros

F
Funzel
Jan 2018 bearbeitet

Hallo KollgInnen ich suche und finde keine schlagkräftige Antwort, daher hier meine Frage:

Mein Vorgesetztes bestreitet die Pflicht des AG zur Kostenübernahme eines notwendigen Umzuges des BR Büros nach einer Betriebsteilschließung in den weiterbestehenden Betriebsteil, wo der Rest BR weiter sein Mandat ausüben wird. Ebenso bestreitet ES die Notwendigkeit die BR Unterlagen aufzuheben und in dem neuen BR Standort unterzubringen (Transport eines abschließbaren Schrankes). Es HAndelt sich um eine BEtriebsteil, der AG hat seinen Sitz anderswo.

Es wurde ein gemeinsamer Betriebsrat mehrerer Betriebsteile gewählt und jatzt einer geschlosse, daher Restmandat bis zur nächsten Wahl.

Ich brauche schlagkräftige Argumente. Vielen Dank!

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Community-Antworten (4)

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gironimo

29.06.2013 um 10:18 Uhr

Das ergibt sich aus dem § 40 BetrVG. Ich denke, in den einschlägigen Kommentaren zum BetrVG (z.B. Fitting oder Däubler) findest Du genügend Antworten für Deinen Chef.

Wie stellt er sich das denn vor? Soll das BR-Büro im stillgelegtem Teil verbleiben? Und was tut er mit seinen Unterlagen. Wirft er die auch immer weg? Im Grunde gilt für BR Unterlagen nichts anderes, als für Unterlagen im Betrieb auch sonst gilt.

Wenn der Chef sich weiter quer stellt, müsst Ihr halt einen Fachanwalt mit der Wahrnehmung Eurer Interessen beauftragen - kostet dann auch wieder Geld, das der AG zu zahlen hat.

H
Hoppel

29.06.2013 um 22:03 Uhr

@ Funzel

In welchem Betriebsteil befindet sich denn der Geschäftssitz des AG?

Und warum gibt es einen Rest-BR bzw. was verstehst Du darunter?

F
Funzel

30.06.2013 um 14:57 Uhr

Gironimo|.... In den einschlägigen Kommentaren habe ich eben nichts zu BR Umzügen gefunden, daher hier auch meine Frage.

D
DerAlteHeini

30.06.2013 um 21:46 Uhr

Funzel Der Verhandlungspartner des BR ist der Arbeitgeber bzw. die zuständige Geschäftsleitung und nicht der Vorgesetzte oder Abteilungsleiter, usw.. Der BR sollte sich nicht zum Kasper machen und seine gesetzl. Möglichkeiten nutzen. Den Arbeitgeber bzw. die Geschäftsleitung anschreiben um den Umzug für das BR Büro zu koordinieren. Weigert sich der Arbeitgeber bzw. die Geschäftsleitung, muss der Umzug eben vom Arbeitsgericht organisiert werden.

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