Hallo zusammen!

Am Samstag haben wir eine Ersthelferschulung und wie man sich vorstellen kann ist die Freude über den Tag groß (normalerweise arbeiten wir von Mo-Fr). Der Arbeitgeber möchte die Stunden dafür gutschreiben und somit einen Freizeitausgleich schaffen.

Bei uns stellt sich nun die Frage, ob das so einfach geht, denn:

- wir haben KollegenInnen, die im Minus sind (mit ihren Stunden) und der Freizeitausgleich, immerhin fehlt das halbe Wochenende, geht verloren.
- ist es i.O. dass der AG Plusstunden, die an solchen Tagen anfallen, nicht auch tageweise abbummeln lässt, sondern die Stunden aufstückelt? Heißt man kommt mal später oder geht mal eher.
- hat man Anspruch auf Auszahlung der Stunden statt Freizeitausgleich?
- Können Kollegen darauf bestehen solche Schulungen, die extern durchgeführt werden wohnortnah und somit unabhängig vom Rest des Kollegiums durchzuführen? Oder fällt das ins Weisungsrecht des AG?

Ich freue mich auf Eure Antworten!

Gruß, bohgi