Erstellt am 03.11.2014 um 19:03 Uhr von Pickel
Grundsätzlich ist der Samstag erst einmal ein normaler Werktag und solange in den Verträgen die Arbeitszeit nicht auf Mo-Fr festgeschrieben ist, ist so ziemlich alles möglich.
ABER ihr könnt hier natürlich mitbestimmen. 1. Frage wäre: Warum am Samstag, gab es keine anderen Termine?
Ansonsten versucht zu verhandeln: Zwischen %-Aufschlag und dem Sonderrecht auf Auszahlung bis zu einer netten Atmosphäre (Mittagessen etc.) ist eine Menge Spielraum.
Was wohl nicht geht ist dass MA auf einen anderen Ort bestehen können. Die Schulung wird sicher pauschal bezahlt und findet natürlich grundsätzlich erst einmal am Arbeitsort statt.
Erstellt am 03.11.2014 um 19:08 Uhr von bohgi
Da gibt es bei uns kaum Spielraum... Wie verhält es sich mit den Ü-Std.? Haben die MA zumindest das Recht ganze Tage abzubummeln oder muss man sich das bröckchenhafte abstottern gefallen lassen?
Erstellt am 03.11.2014 um 19:13 Uhr von Pickel
Habt ihr keine BV, die Über- und Minusstunden regelt?
Ich würde so vorgehen: Stimmt dem Samstag zu, wenn im Gegensatz im vollen Umfang auf ein freier Tag gewährt wird. Mögliche Stunden- Differenzen können über das Zeitkonto ja verrechnet werden.
Die MA mit Minusstunden ab zB 15 Stunden bekommen keinen freien Tag. Hier sollte die Chance wahrgenommen werden, das Konto wieder zu erhöhen.
Erstellt am 03.11.2014 um 19:16 Uhr von bohgi
Nein so eine BV haben wir nicht. Aber dein Vorschlag klingt gut! Das werde ich mal mit den Kollegen besprechen! Danke!
Erstellt am 03.11.2014 um 19:49 Uhr von gironimo
Auf jeden Fall kann der AG nicht einfach eine Schulung auf einen ansonsten freien Tag legen. Da ist der BR auf jedem Fall in der Mitbestimmung. Ohne Zustimmung des BR kann die Schulung nicht am Samstag stattfinden, wenn ihr ansonsten nur eine Arbeitszeit von Mo-Fr vereinbart habt.
Und wenn Ihr nun mal in der Mitbestimmung seit, seid Ihr frei darin alle notwendigen Dinge abzuwägen und mit dem AG eine Einigung herbei zu führen. Ich würde für den freien Samstag auf jedem Fall erst einmal einen ganzen Ausgleichstag fordern (.... und dann z.B. Bezahlung mit Zuschlag).
Was hat es denn mit den Minusstunden auf sich. Sind die freiwillig entstanden?
Erstellt am 03.11.2014 um 20:11 Uhr von bohgi
Nicht wirklich. Wir arbeiten in einer sozialen Einrichtung und die Stunden entstanden in Zeiten, in denen nur wenig Klientel anwesend war. Somit wurden die Kollegen durchaus zeitig nach Hause geschickt bzw. angerufen, dass sie gar nicht erst kommen brauchen.
Erstellt am 04.11.2014 um 06:33 Uhr von Nubbel
wenn ich einen vertrag über 40 stunden habe und der chef ist zu blöde klienten ranzuschaffen können keine minusstunden entstehen.
Erstellt am 04.11.2014 um 13:45 Uhr von Pjöööng
Zitat (Pickel)
"Die MA mit Minusstunden ab zB 15 Stunden bekommen keinen freien Tag. Hier sollte die Chance wahrgenommen werden, das Konto wieder zu erhöhen."
Zur Strafe oder zur Übung?
Das geht überhaupt nicht!