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Samstagsarbeit durch Weiterbildung

B
bohgi
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen!

Am Samstag haben wir eine Ersthelferschulung und wie man sich vorstellen kann ist die Freude über den Tag groß (normalerweise arbeiten wir von Mo-Fr). Der Arbeitgeber möchte die Stunden dafür gutschreiben und somit einen Freizeitausgleich schaffen.

Bei uns stellt sich nun die Frage, ob das so einfach geht, denn:

  • wir haben KollegenInnen, die im Minus sind (mit ihren Stunden) und der Freizeitausgleich, immerhin fehlt das halbe Wochenende, geht verloren.
  • ist es i.O. dass der AG Plusstunden, die an solchen Tagen anfallen, nicht auch tageweise abbummeln lässt, sondern die Stunden aufstückelt? Heißt man kommt mal später oder geht mal eher.
  • hat man Anspruch auf Auszahlung der Stunden statt Freizeitausgleich?
  • Können Kollegen darauf bestehen solche Schulungen, die extern durchgeführt werden wohnortnah und somit unabhängig vom Rest des Kollegiums durchzuführen? Oder fällt das ins Weisungsrecht des AG?

Ich freue mich auf Eure Antworten!

Gruß, bohgi

2.03208

Community-Antworten (8)

P
Pickel

03.11.2014 um 20:03 Uhr

Grundsätzlich ist der Samstag erst einmal ein normaler Werktag und solange in den Verträgen die Arbeitszeit nicht auf Mo-Fr festgeschrieben ist, ist so ziemlich alles möglich.

ABER ihr könnt hier natürlich mitbestimmen. 1. Frage wäre: Warum am Samstag, gab es keine anderen Termine?

Ansonsten versucht zu verhandeln: Zwischen %-Aufschlag und dem Sonderrecht auf Auszahlung bis zu einer netten Atmosphäre (Mittagessen etc.) ist eine Menge Spielraum.

Was wohl nicht geht ist dass MA auf einen anderen Ort bestehen können. Die Schulung wird sicher pauschal bezahlt und findet natürlich grundsätzlich erst einmal am Arbeitsort statt.

B
bohgi

03.11.2014 um 20:08 Uhr

Da gibt es bei uns kaum Spielraum... Wie verhält es sich mit den Ü-Std.? Haben die MA zumindest das Recht ganze Tage abzubummeln oder muss man sich das bröckchenhafte abstottern gefallen lassen?

P
Pickel

03.11.2014 um 20:13 Uhr

Habt ihr keine BV, die Über- und Minusstunden regelt?

Ich würde so vorgehen: Stimmt dem Samstag zu, wenn im Gegensatz im vollen Umfang auf ein freier Tag gewährt wird. Mögliche Stunden- Differenzen können über das Zeitkonto ja verrechnet werden.

Die MA mit Minusstunden ab zB 15 Stunden bekommen keinen freien Tag. Hier sollte die Chance wahrgenommen werden, das Konto wieder zu erhöhen.

B
bohgi

03.11.2014 um 20:16 Uhr

Nein so eine BV haben wir nicht. Aber dein Vorschlag klingt gut! Das werde ich mal mit den Kollegen besprechen! Danke!

G
gironimo

03.11.2014 um 20:49 Uhr

Auf jeden Fall kann der AG nicht einfach eine Schulung auf einen ansonsten freien Tag legen. Da ist der BR auf jedem Fall in der Mitbestimmung. Ohne Zustimmung des BR kann die Schulung nicht am Samstag stattfinden, wenn ihr ansonsten nur eine Arbeitszeit von Mo-Fr vereinbart habt.

Und wenn Ihr nun mal in der Mitbestimmung seit, seid Ihr frei darin alle notwendigen Dinge abzuwägen und mit dem AG eine Einigung herbei zu führen. Ich würde für den freien Samstag auf jedem Fall erst einmal einen ganzen Ausgleichstag fordern (.... und dann z.B. Bezahlung mit Zuschlag).

Was hat es denn mit den Minusstunden auf sich. Sind die freiwillig entstanden?

B
bohgi

03.11.2014 um 21:11 Uhr

Nicht wirklich. Wir arbeiten in einer sozialen Einrichtung und die Stunden entstanden in Zeiten, in denen nur wenig Klientel anwesend war. Somit wurden die Kollegen durchaus zeitig nach Hause geschickt bzw. angerufen, dass sie gar nicht erst kommen brauchen.

N
Nubbel

04.11.2014 um 07:33 Uhr

wenn ich einen vertrag über 40 stunden habe und der chef ist zu blöde klienten ranzuschaffen können keine minusstunden entstehen.

P
Pjöööng

04.11.2014 um 14:45 Uhr

Zitat (Pickel) "Die MA mit Minusstunden ab zB 15 Stunden bekommen keinen freien Tag. Hier sollte die Chance wahrgenommen werden, das Konto wieder zu erhöhen."

Zur Strafe oder zur Übung?

Das geht überhaupt nicht!

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