Samstagsarbeit
Ich würde gerne wissen wie es nach einer Samstagsarbeit mit dem Freizeitausgleich für diesen Samstag aussieht? Ist der AG dem AN verpflichtet diesen zeitnah zu gewähren? Vielen Dank Bei uns wird von Montag bis Freitag von 6:30Uhr bis 15:00Uhr gearbeitet.
Community-Antworten (2)
15.05.2014 um 20:11 Uhr
warum Ausgleich für die Samstagsarbeit? Erst mal ist das ein normaler Arbeitstag in Deutschland. Nach dem Gesetz gibt es dafür erst mal nichts. Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung/Regelungsabrede mal angeschaut?
16.05.2014 um 16:10 Uhr
"Erst mal ist das ein normaler Arbeitstag in Deutschland." Zur Begrifflichkeit: Der Samstag ist zunächst ein WERKtag, wie die Tage von Montag bis Freitag auch. Ob er bei euch auch ARBEITStag ist, hängt von der Betriebsüblichkeit ab.
Zur rechtlichen Lage hat paula schon weitesgehend alles gesagt.
Verwandte Themen
Samstagsarbeit (mal wieder)
ÄlterHallo zusammen, und mal wieder eine Frage zur Samstagsarbeit. Wir als BR haben der Samstagsarbeit zugestimmt, da es sich ja um Mehrarbeit handelt (regelmäßige Arbeit ist bei uns Mo-Fr). Jetzt
Samstagsarbeit Zustimmungspflichtig?
ÄlterIn unserem Betrieb wird regemäßig nicht am Samstag gearbeitet. Der BR hat nun einen Antrag auf Samstagsarbeit erhalten, wobei es sich um freiwillige Samstagsarbeit handelt. Der MA hat bei uns (aus f
Samstagsarbeit soll nicht vergütet werden
ÄlterHallo Zusammen, ich nehme nochmal Bezug auf meine Anfragen vom 19.04. und 03.05.2010. Inzwischen hat der AG unsere Zustimmung zur Samstagsarbeit eingeholt. Wir als BR haben der Samstagsarbeit zugestim
Samstagsarbeit trotz verweigerter Zustimmung der BR
ÄlterGuten Tag liebe BR Kollegen(innen), am Freitag haben wir einen Antrag auf Samstagsarbeit rein bekommen. Die Abteilung hat die ganze Woche jeden Mitarbeiter 10 Stunden täglich arbeiten lassen. I
Samstagsarbeit & Notwendigkeit
ÄlterHallo, ich habe ein paar Fragen bezüglich von sogenannter "Samstagsarbeit": Unsere Firma ist oft der Meinung, Samstags im Produktionsbereich arbeiten zu lassen, obwohl aus Sicht der AN nicht zwi