Erstellt am 17.07.2013 um 12:17 Uhr von Charlys
Grundsätzlich ist der Sa auch ein Werk/Arbeitstag. Weiter gilt § 106 GeWO
Doch!
1. Was steht in den ArbV/TV über Arbeitszeit/Tage?
2. Wenn dort der Sa nicht aufgeführt ist, kann der AG grundsätzlich im Rahmen des § 106 GeWO handeln-
Doch er muss die MB und BV beachten.Der Sa wäre also Mehrarbeit oder Arbeitszeitverschiebung. In beiden Fällen müsste der BR beteiligt werden und zustimmen oder der AG lässt sich vom ArbG die verweigerte Zustimmung des BR ersetzen.
Wenn der BR nicht zustimmt, darf der AG auch keine "freiwillige" Arbeitsleistung annehmen.
Auch wenn AN freiwillig Mehrarbeit leisten wollen, bedarf es der Beteiligung und Zustimmung des BR.
Wenn der AG trotz verweigerter Zustimmung Arbeitsleistung annehmen will, solltet ihr via Beschluss und Anwalt eine E-Verfügung einholen.
Erstellt am 17.07.2013 um 16:03 Uhr von gironimo
Charlys ist zuzustimmen
siehe hierzu auch § 77 Abs. 4 BetrVG. Also ohne BR geht das nicht. Aber der AG kann die BV kündigen und ggf. die Einigungsstelle anrufen.