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Samstagsarbeit

H
Hetti
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, da wir heute sehr viel Ärger haben, nochmals eine Frage. Wir haben eine BV über Gleitzeit. Hier sind die Arbeitstage Montag bis Freitag genannt. Nun soll auch am Samstag gearbeitet werden. Somit Mitspracherecht des BR. Was ist wenn wir vom BR sagen: NEIN. Können die einzelnen AN dann trotzdem kommen und arbeiten? Danke für Eure Hilfe.

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Community-Antworten (2)

C
Charlys

17.07.2013 um 14:17 Uhr

Grundsätzlich ist der Sa auch ein Werk/Arbeitstag. Weiter gilt § 106 GeWO

Doch!

  1. Was steht in den ArbV/TV über Arbeitszeit/Tage?
  2. Wenn dort der Sa nicht aufgeführt ist, kann der AG grundsätzlich im Rahmen des § 106 GeWO handeln- Doch er muss die MB und BV beachten.Der Sa wäre also Mehrarbeit oder Arbeitszeitverschiebung. In beiden Fällen müsste der BR beteiligt werden und zustimmen oder der AG lässt sich vom ArbG die verweigerte Zustimmung des BR ersetzen.

Wenn der BR nicht zustimmt, darf der AG auch keine "freiwillige" Arbeitsleistung annehmen.

Auch wenn AN freiwillig Mehrarbeit leisten wollen, bedarf es der Beteiligung und Zustimmung des BR.

Wenn der AG trotz verweigerter Zustimmung Arbeitsleistung annehmen will, solltet ihr via Beschluss und Anwalt eine E-Verfügung einholen.

G
gironimo

17.07.2013 um 18:03 Uhr

Charlys ist zuzustimmen

siehe hierzu auch § 77 Abs. 4 BetrVG. Also ohne BR geht das nicht. Aber der AG kann die BV kündigen und ggf. die Einigungsstelle anrufen.

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