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Samstagsarbeit

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zweibuben
Jan 2018 bearbeitet

Wir werden jetzt Freitag Nachtschicht und Samstag Frühschicht arbeiten. Dies soll auf freiwilliger Basis geschehen. Was ist wenn Kundenaufträge verloren gehen, wenn sich manche MA nicht freiwillig bereit erklären, wie habt Ihr das dann geregelt ?

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Community-Antworten (7)

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gironimo

18.02.2017 um 10:18 Uhr

Ich halte wenig von der "Freiwilligkeit". Du merkst ja schon - was ist wenn es keine Freiwilligen gibt? Dann werden wohl einige Kollegen dazu überredet, dass sie freiwillig kommen.....

Macht lieber eine vernünftige Regelung mit dem AG. Wer bereit ist, bekommt x Euro Zulage oder attraktive Ausgleichszeit. Dann auch so etwas wie eine Notfallregel für Konfliktfälle usw.

Z
zweibuben

18.02.2017 um 10:46 Uhr

Wie könnte eine Notfallregel aussehen, z. B. bei Maschinendefekten, die ganz kurzfristig auftreten ? Wie habt Ihr das geregelt ?

K
Kölner

18.02.2017 um 11:03 Uhr

Nach diesem (zweiten) Beitrag, beschleicht mich das dumpfe Gefühl, dass Du als AG argumentierst, bzw. sehr auf der Seite Deines AG zu stehen scheinst...

Z
zweibuben

18.02.2017 um 11:06 Uhr

Nein ich bin der BRV und Wir haben seit 6 Wochen erst einen BR und viele Probleme und keine Ahnung. Und das mit Samstagsarbeit ist eines davon. Ich frage so dumm, weil ich dieses Problem jetzt für immer lösen möchte. Finde die Anschuldigung jetzt nicht so toll.

G
gironimo

18.02.2017 um 11:38 Uhr

Man kann wenig aus der Ferne sagen. Man muss Euren Betrieb kennen.

Aber es kann ja nicht sein, dass der AG ein Arbeitsproblem hat und die Interessen der AN dagegen zurückstecken müssen.

Gerade wenn es kein Einzelfall sondern der Dauerfall ist, dass Samstag gearbeitet werden muss, macht dies eine Betriebsvereinbarung unumgänglich.

Dabei geht es eben nicht nur um die Bedürfnisse des Arbeitgebers - sondern die Bedürfnisse des AN sind im gleichen Maße zu berücksichtigen. Und dabei gilt es in Verhandlungen einen fairen Kompromiss zu finden.

Wenn Ihr ganz neu seit, zieht Euch >Sachverstand hinzu. Also zum Beispiel den Kollege von der Gewerkschaft (mit Arbeitszeiten kennen die sich gut aus); oder beschließt einen Sachverständigen im Sinne des § 80 Abs. 3 BetrVG hinzuzuziehen (Einen Arbeitszeitexperten; Kostenvoranschlag einholen und dem AG vorlegen zur Kostenübernahme).

Z
zweibuben

18.02.2017 um 11:50 Uhr

Hallo gironimo, das hört sich doch gut an, Danke

K
Kölner

18.02.2017 um 12:09 Uhr

Dringend: Du musst mal ein wenig mehr Sinn in Deine Handlungen bringen...

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