Erstellt am 01.11.2014 um 11:01 Uhr von Moreno
Na und? Wenn mir so ein Arbeitgeber zu doof ist dann such ich mir halt was anderes! Was für eine Frage hast Du denn jetzt in einem Betriebsratsforum?
Erstellt am 01.11.2014 um 11:27 Uhr von Hoppel
@ Raspberrybomb
Die Aktion des AG stellt einen Straftatbestand i.S.d. § 246 StGB dar: "Unterschlagung: (1) Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist."
Aber vielleicht haben bei der Kollegin im Vorfeld mehrfache Hinweise nicht gefruchtet ... dann sollte sie die Lektion spätestens jetzt gelernt haben!
Dass der AG die Aktion bis zum bitteren Ende (Kartensperrung etc.) durchgezogen hat, ist aber durch NICHTS zu entschuldigen!
Erstellt am 01.11.2014 um 11:42 Uhr von gironimo
Der BR könnte schon einmal das Wort Diebstahl in den Mund nehmen, wenn er die Aktion mit dem AG bespricht. Was wäre wohl gewesen, wenn ein AN einfach mal so etwas vom AG eingesteckt hätte, um ihn auf Sicherheitslücken aufmerksam zu machen.
Dann hätte der wo möglich gleich von fristloser Kündigung gesprochen. Die möglicher Weise entstandenen Kosten sollte er also schon erstatten.
Erstellt am 01.11.2014 um 11:51 Uhr von Hoppel
@ gironimo
Was soll der Quatsch???
Bevor Du mit solchen Straftatbeständen um die Ecke kommst, solltest Du wenigstens mal gelesen haben, was Diebstahl überhaupt ist!
Erstellt am 01.11.2014 um 11:54 Uhr von Kölner
@gironimo
Diebstahl und Unterschlagung sind zwei unterschiedliche Sachverhalte.
Erstellt am 01.11.2014 um 12:26 Uhr von Moreno
Na auf jeden Fall hat der Chef wohl erreicht das die Kollegin jetzt auf ihre Wertsachen aufpasst, vielleicht ein Böser Streich von irgendwas anderes zu sprechen ist doch völlig überzogen!
Erstellt am 01.11.2014 um 12:37 Uhr von Nubbel
stellt der arbeitgeber abschliessbare fächer zur aufbewahrung von wertsachen zur verfügung?
Erstellt am 01.11.2014 um 14:16 Uhr von gironimo
Du kommst doch auch mit Straftatbeständen um die Ecke, Hoppel.
Wie sich eine Sache aufklärt sei dahingestellt. Erst mal hat da jemand etwas entwendet. Und wenn mir jemand etwas aus der Tasche nimmt, gehe ich erst einmal davon aus, dass es gestohlen wurde.
Außerdem will ich ja innerbetrieblich eine (durchaus kräftige) Wirkung erzielen und keine Gerichtsverhandlung mit dem AG austragen.
Die Begrifflichkeiten sind mir durchaus bekannt.
Erstellt am 01.11.2014 um 20:26 Uhr von paula
@Hoppel
meinst du ein solches Forum ist das richtige um sich mit den Feinheiten des Gewahrsamsbruchs auseinanderzusetzen?
Erstellt am 01.11.2014 um 20:48 Uhr von Kölner
Vor allem nicht bei den Teilnehmern dieses Forums.
Erstellt am 01.11.2014 um 21:48 Uhr von Moreno
@kölner Du bist doch auch ständiger Teilnehmer in diesem Forum stell Dich doch nicht über andere hier!
Erstellt am 01.11.2014 um 22:28 Uhr von Kölner
Was unterstellst du mir denn?
Erstellt am 02.11.2014 um 11:35 Uhr von Snooker
Gewahrsamsbruchs wäre das eine wäre das eine Thema für einen BR gegenüber einem AG: Das andere wäre der Datenschutz im Betrieb. Als Interessenvertreter würde ich mich mit dem Betroffenen MA so verständigen das man dem AG zu verstehen gibt das wenn er dem betroffenen Arbeitnehmer alle entstandenen geldlichen Auslagen erstattet, man diese Sache nicht weiter verfolgen wird. Dem AG kann man dann auffordern das dieser sich mit seinem angedachten Problem gerne an den BR wenden kann, damit man für die Zukunft eine Lösung findet.
Erstellt am 02.11.2014 um 12:29 Uhr von BRVHansel
Nu macht aber einmal halblang!!!!
Dass Diebstahl und Unterschlagung zwei unterschiedliche Sachverhalte sind, dürfte jedem klar sein. Aber gerade hier geht es bei einer korrekten Zuordnung um die Beachtung div. Feinheiten.
Und Gironimo umschreibt es schon richtig. Selbst wenn es nicht ganz korrekt wäre, muss man nicht immer alles gleich als Quatsch bezeichnen. Erst recht nicht, wenn es nicht zutrifft. Hier wäre es Sinnvoller gewesen, einmal zu hinterfragen, ob die eigene Auffassung hier auch die zutreffende ist, oder man sich nicht selbst einwenig verirrt hat.
Nach der gesetzlichen Definition des Strafgesetzbuchs versteht man unter Diebstahl die Wegnahme einer fremden Sache, um diese sich selbst oder einer anderen Person zuzueignen (§ 242 StGB). Das gilt auch dann, wenn es nur vorübergehender Natur ist.
Bei einer Unterschlagung dagegen versteht man die rechtswidrige Aneignung einer fremden beweglichen Sache (§ 246 StGB), die man in der regel ja auch behalten will.
Die Abgrenzung zum Diebstahl ist in der Praxis nicht immer einfach. Vereinfacht könnte man sagen, ein Dieb begeht eine Wegnahmehandlung, während sich bei einer Unterschlagung die Sache oft schon im Besitz des Täters befand, der die Sache dann nicht an den Eigentümer herausgibt und sich selbst wie ein Eigentümer verhält.
Hier dürfte es sich eher nicht um eine Unterschlagung, sondern um einen Diebstahl handeln. Im Vordergrund steht hier ja das wegnehmen und nicht das ein- oder zurückbehalten. Schon der Umstand das es ja bewusst zurückgegeben wurde, steht hier einer Unterschlagung entgegen.
Erstellt am 02.11.2014 um 12:38 Uhr von Kölner
@BRVHansel (oder wie auch immer du jetzt heißen magst)
Warum gibst du dir jetzt hier den Anstrich, den klügsten und besten Antwortgeber mimen ui wollen, ever? Das ist doch wohl nur nem übersteigerten ego geschuldet.
Das ist ein Forum, mit TE und Antwortgebern, die sich über das BetrVG unterhalten.
Du hingegen meinst auch noch das Wissen und die Macht zu haben, das Strafrecht erklären zu dürfen. Das wird jetzt peinlich, also lass es; zumal es auch noch kopiert ist.
Erstellt am 02.11.2014 um 12:43 Uhr von löwin
Oh, was ist das denn für Verwirrtes! Ist das wirklich das Problem von MA der unteren Ebene??
Einen Vorschlag zur Lösung des Problems wäre hier sinnvoller, sonst werden noch mehr Leute krank oder ist das gewollt?????
Erstellt am 02.11.2014 um 13:51 Uhr von BRVHansel
@Kölner
Natürlich sind die Passagen aus dem Gesetzestext kopiert. Warum auch sollte ich diese neu erfinden.
Aber im Gegensatz zu deinen eher nichtssagenden Kurzaussagen, denen leider nur selten etwas Inhaltliches zu entnehmen ist, und daher weder einer größeren geistigen noch körperlichen Anstrengung unterliegen, bedarf es bei Kopie C u. V zumindest einer körperlichen Betätigung.
Ich finde es aber schon erstaunlich, wie sich hier einige einzubilden scheinen, ihre eigene Interpretation hier der Allgemeinheit als das einzig wahre darlegen und alles andere als Quatsch abtun zu dürfen.
„Das ist ein Forum, mit TE und Antwortgebern, die sich über das BetrVG unterhalten.“
Unterhalten???? Du hast doch jetzt hoffentlich keine Wahrnehmungsstörung?
Unter Unterhalten, diskutieren, Fachsimpeln oder Ähnliches, habe ich aber ganz andere Vorstellungen.
„Du hingegen meinst auch noch das Wissen und die Macht zu haben, das Strafrecht erklären zu dürfen.“
Auch wenn es dir nicht gefällt, was aber auch nicht so relevant ist; so ist mir das Wissen hierüber nicht mal so eben zugeflogen und habe es im Gegensatz zu dem ein oder anderen hier, der meint dieses seit Geburt zu besitzen, durch viele lehrreiche Tage, Wochen, Monate und auch Jahre erworben.
Und die Macht, dieses hier verbreiten zu dürfen, hat jeder, der die entsprechenden Tasten findet und auch bedienen kann.
Und peinlich ist hier eher die eine oder andere Antwort bzw. Reaktion auf Kommentare anderer. Unter dem Gesichtspunkt der von dir hier ins Feld gebrachten „Unterhaltung im Forum“ gehört die Deinige leider auch dazu.
Erstellt am 02.11.2014 um 15:01 Uhr von Multibär
Ist das was für den BR ? Der AG führt etwas gegen den AN aus. Müsste nicht der AN in Person was dagegen machen?
Ohne frage das was der AG macht ist eher Kindergarten, aber ist das was für den BR ?
Erstellt am 02.11.2014 um 16:37 Uhr von PetrusH
Auch wenn ein BR hier nicht die Polizei des Betriebes ist, kann es auch etwas für den BR sein.
Wenn sich ein MA in so einem Fall des 85ers bedient, müsste sich der BR zumindest einmal mit dem AG über dessen Erziehungsmethoden unterhalten.
Strafrechtlich ist er hier zumindest schadensersatzpflichtig. Ob dieses auch individual-rechtlich geltend gemacht werden sollte, ist dann eine andere Geschichte.
Erstellt am 02.11.2014 um 16:47 Uhr von Multibär
@PetrusH,
ob da der 85 hilft, finde ich fraglich. Was ist wenn der Ag die Beschwerde für nichtig hält ruft der BR dann die Einigungstelle an ?
Und was ist wenn der BR die Bewschwerde für selber nicht beaarbeitet ?
nee das sind mir zuviele "wenn". Ich sehe das eher im MG oder beim Persönlichen Gespräch mit dem AG.
Erstellt am 02.11.2014 um 16:58 Uhr von Raspberrybomb
Multibär
das ist eine Frechheit von dir. Du sagst damit aus das der Mitarbeiter selberschuld hat und das der Arbeitgeber machen darf was er will.
Erstellt am 02.11.2014 um 17:26 Uhr von Multibär
@Raspberrybomb,
ne geht klar. Ich denkemal dein Antrag auf Kur geht so durch. Aber sag mal wie geht es dir damit eigendlich ? Es muss ja doch schon Auswirkungen auf deine Umgebung haben ?!!
Erstellt am 02.11.2014 um 19:10 Uhr von Snooker
@Raspberrybomb
Schaue Dir Antwort 13 Noch mal an und überlegt ob ihr als BR zusammen mit der betroffenen MA damit leben könnten. Geht der AG nicht drauf ein würde ich auf jedem Fall rechtlichen Beistand holen. Unhabhängig von einander der BR sowie die betroffene MA.