Belegschaftsumfrage - kann die GL das einfach so blocken?
Hallo Zusammen, wir wollen eine Belegschaftsumfrage (nur in der Informatik 65 MA - Firma Gesamt: ca. 1.000 MA) starten, die aber von der GL abgelehnt wird. Die GL hat sogar die technischen Hilfsmittel (anonyme Umfrage im Intranet) sperren lassen. Die Fragen zielen nicht darauf, Vorgesetzte oder die Persönlichkeitsphäre anderer Mitarbeiter zu verletzen. Habt ihr eine Ahnung, ob die GL das einfach so blocken kann, oder was könnte passieren, wenn wir es trotzdem (mit Beschlußfassung) machen? Vielen Dank für eure Hilfe.
Community-Antworten (2)
23.11.2007 um 15:26 Uhr
Hallo Lui, wir führen z. Z eine Mitarbeiterbefragung durch und haben uns vorher auch sachkundog gemacht. Gefunden haben wir im Internet einen Hinweis: Beitrag von Dr. Ulrich Faber, RA Köln, Lehrbeauftragter für Betriebs- und Personalräte,Zeitschrift für Gesundheits-und Arbeitsschutz 10/07- Mitarbeiterbefragungen durch den Betriebsrat. Er bezog sich u.a. auf ein BAG-Urteil vom 8.2.1977-1 ABR 82/74 "Entscheidend für die Zulassigkeit von Mitarbeiterbefragungen ist es, dass sich die Fragen inhaltlich im Rahmen der gesetzlichen Aufgaben des Betriebsrates halten." Also BetrVG §80- konkret im Kommentar Däubler/ Kittner/Klebe in der Rn.100 zu finden. Viel Erfolg Kathinka
23.11.2007 um 15:42 Uhr
Super vielen lieben Dank. Auch dir viel Erfolg. Lieben Gruß Lui
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