Erstellt am 23.11.2007 um 14:26 Uhr von Kathinka
Hallo Lui, wir führen z. Z eine Mitarbeiterbefragung durch und haben uns vorher auch sachkundog gemacht. Gefunden haben wir im Internet einen Hinweis: Beitrag von Dr. Ulrich Faber, RA Köln, Lehrbeauftragter für Betriebs- und Personalräte,Zeitschrift für Gesundheits-und Arbeitsschutz 10/07- Mitarbeiterbefragungen durch den Betriebsrat. Er bezog sich u.a. auf ein BAG-Urteil vom 8.2.1977-1 ABR 82/74 "Entscheidend für die Zulassigkeit von Mitarbeiterbefragungen ist es, dass sich die Fragen inhaltlich im Rahmen der gesetzlichen Aufgaben des Betriebsrates halten." Also BetrVG §80- konkret im Kommentar Däubler/ Kittner/Klebe in der Rn.100 zu finden. Viel Erfolg Kathinka
Erstellt am 23.11.2007 um 14:42 Uhr von Lui
Super vielen lieben Dank. Auch dir viel Erfolg. Lieben Gruß Lui