Erstellt am 29.05.2007 um 11:17 Uhr von biberrat
Hallo Imebro,
deine Reaktionsmöglichkeiten sind Dir ja bekannt.Rdn.46(DKK).
Nun stellt sich die Frage: Was tun. Unser Freund hat mal so
schön treffend gesagt,"Wasch`mir den Pelz, aber mach`mich nicht
nass".
Denk`drüber nach und glaub`mir aus Erfahrung.
So etwas vergiftet kein Klima.Ganz im Gegenteil.
Gruß
biberrat
Erstellt am 29.05.2007 um 11:48 Uhr von imebro
Hallo Biberrat,
was ist denn "Rdn.46(DKK)." ???
Kenne mich leider nicht sonderlich gut aus in den entspr. Gesetzen.
Erstellt am 29.05.2007 um 11:52 Uhr von F. van Hinne
imebro,
das weiß vermutlich nicht einmal biberrat worauf er damit hinaus will. Er bezieht sich da auf die Randnummer 46 zum § 92 in der Kommentierung von Däubler, Kittner, Klebe.
Allerdings geht es in dieser Randnummer um die Zuständigkeit von Gesamtbetriebsrta/Konzernbetriebsrat...
Erstellt am 29.05.2007 um 12:06 Uhr von Lotte
imbero,
biberrat hat sich sicher nur vertan. Es ist im Däubler RN 48 zu § 92, BetrVG:
"Verstößt der AG in grober Weise gegen seine Unterrichtungs- und Beratungspflichten nach dieser Bestimmung, kann er auf der Grundlage eines Verfahrens nach § 23 Abs. 3 durch das ArbG angehalten werden, seinen Verpflichtungen nachzukommen. Daneben kann, wenn der AG seinen Verpflichtungen nach § 92 nicht, wahrheitswidrig, unvollständig oder verspätet nachkommt, ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet werden (§ 121). Unabhängig von diesem Verfahren kann der BR ein Beschlussverfahren einleiten, wenn der Umfang seiner Rechte nach § 92 strittig wird".
Aber nun zu Deiner Frage:
Das von Dir geschilderte Problem haben, so behaupte ich, zu diesem § fast alle BR, egal wie groß oder klein das UN ist. Das mag in einigen Fällen an der Boshaftigkeit der AG liegen, in anderen an ihrer Planungslosigkeit und in weiteren an Desinteresse.
Hier zu klagen, lohnt sich m.E. nur, wenn eine größere Personalveränderung vorgenommen wird und Du im Vorfeld davon nachgewiesener Maßen nicht informiert wurdest. Lediglich im Rahmen des § 99, BetrVG. Sonst wird Deine Beweisführung vor Gericht etwas schwierig.
Aber im Rahmen von §99, BetrVG wirst Du angehört? Bekommst Bewerbungsunterlagen etc.?
Hier wäre es viel einfacher, Rechte einzufordern als zu § 92.
Erstellt am 29.05.2007 um 12:12 Uhr von imebro
Vielen Dank Lotte.
Eine wirklich ausführliche Antwort!
Da ich ja "nur" ein 1-köpfiger BR bin, habe ich bezüglich §99 BetrVG ja eh eingeschränkte Rechte.
Diesbezüglich bin ich auch unsicher, ob meine Rechte bezügl. § 92 BetrVG überhaupt ausreichen, um mehr als nur eine Information seitens des AG einzufordern. Allerdings habe ich nichts gegenteiliges im Gesetz gefunden. Daher nahm ich an, dass ich in Sachen § 92 schon involviert werden muss.
Wie siehst Du das.... bwz. andere von Euch?
Nochmals Danke.
Gruss
imebro