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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Schreiben an den Vorstand werden von diesem einfach ignoriert

I
imebro
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ich bin 1-köpfiger BR und habe heute mal eine Frage an Euch:

Da bei uns der §92 Betr.VG seitens des AG einfach ignoriert wird, habe ich vor ca. 1 Wo. ein entsprechendes Schreiben an unseren Vorstand aufgesetzt. Hier habe ich darauf aufmerksam gemacht, dass ich als Betriebsrat schon vor der Entscheidung in personellen Angelegenheiten involviert werden muss etc.

Bisher ist es so, dass ich noch nicht mal nach einer Entscheidung informiert wurde, sondern dass ich Entscheidungen erst über den berühmten "Flurfunk" erfahren habe oder in zufälligen Gesprächen mit einem der beiden Abteilungsleiter.

Leider ist es bei uns so, dass solche Schreiben in der Regel vom Vorstand "ausgesessen" werden... eine Rückmeldung erfolgt im Grunde nie.... es wird also völlig ignoriert.

Nun meine Frage: Was kann ich - ausser einer Erinnerung nach einer gewissen Zeit - noch tun, um meinem Recht nach §92 Betr.VG Geltung zu verschaffen? Wie könnte ich "drohen", ohne gleich das Klima in unserer kleinen Stiftung mit etwa 20 Mitarbeitern zu vergiften?

Danke & Gruss I. M.

4.14405

Community-Antworten (5)

B
biberrat

29.05.2007 um 13:17 Uhr

Hallo Imebro,

deine Reaktionsmöglichkeiten sind Dir ja bekannt.Rdn.46(DKK).

Nun stellt sich die Frage: Was tun. Unser Freund hat mal so

schön treffend gesagt,"Waschmir den Pelz, aber machmich nicht

nass".

Denkdrüber nach und glaubmir aus Erfahrung.

So etwas vergiftet kein Klima.Ganz im Gegenteil.

Gruß

biberrat

I
imebro

29.05.2007 um 13:48 Uhr

Hallo Biberrat,

was ist denn "Rdn.46(DKK)." ??? Kenne mich leider nicht sonderlich gut aus in den entspr. Gesetzen.

FVH
F. van Hinne

29.05.2007 um 13:52 Uhr

imebro,

das weiß vermutlich nicht einmal biberrat worauf er damit hinaus will. Er bezieht sich da auf die Randnummer 46 zum § 92 in der Kommentierung von Däubler, Kittner, Klebe.

Allerdings geht es in dieser Randnummer um die Zuständigkeit von Gesamtbetriebsrta/Konzernbetriebsrat...

L
Lotte

29.05.2007 um 14:06 Uhr

imbero, biberrat hat sich sicher nur vertan. Es ist im Däubler RN 48 zu § 92, BetrVG: "Verstößt der AG in grober Weise gegen seine Unterrichtungs- und Beratungspflichten nach dieser Bestimmung, kann er auf der Grundlage eines Verfahrens nach § 23 Abs. 3 durch das ArbG angehalten werden, seinen Verpflichtungen nachzukommen. Daneben kann, wenn der AG seinen Verpflichtungen nach § 92 nicht, wahrheitswidrig, unvollständig oder verspätet nachkommt, ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet werden (§ 121). Unabhängig von diesem Verfahren kann der BR ein Beschlussverfahren einleiten, wenn der Umfang seiner Rechte nach § 92 strittig wird".

Aber nun zu Deiner Frage: Das von Dir geschilderte Problem haben, so behaupte ich, zu diesem § fast alle BR, egal wie groß oder klein das UN ist. Das mag in einigen Fällen an der Boshaftigkeit der AG liegen, in anderen an ihrer Planungslosigkeit und in weiteren an Desinteresse. Hier zu klagen, lohnt sich m.E. nur, wenn eine größere Personalveränderung vorgenommen wird und Du im Vorfeld davon nachgewiesener Maßen nicht informiert wurdest. Lediglich im Rahmen des § 99, BetrVG. Sonst wird Deine Beweisführung vor Gericht etwas schwierig.

Aber im Rahmen von §99, BetrVG wirst Du angehört? Bekommst Bewerbungsunterlagen etc.?

Hier wäre es viel einfacher, Rechte einzufordern als zu § 92.

I
imebro

29.05.2007 um 14:12 Uhr

Vielen Dank Lotte. Eine wirklich ausführliche Antwort!

Da ich ja "nur" ein 1-köpfiger BR bin, habe ich bezüglich §99 BetrVG ja eh eingeschränkte Rechte. Diesbezüglich bin ich auch unsicher, ob meine Rechte bezügl. § 92 BetrVG überhaupt ausreichen, um mehr als nur eine Information seitens des AG einzufordern. Allerdings habe ich nichts gegenteiliges im Gesetz gefunden. Daher nahm ich an, dass ich in Sachen § 92 schon involviert werden muss.

Wie siehst Du das.... bwz. andere von Euch?

Nochmals Danke.

Gruss imebro

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