Erstellt am 17.10.2014 um 09:00 Uhr von Tulpe
Beratungsvertrag??
Bei Problemen, die einen RA benötigt wird immer ein Beschluss gefasst um einen RA hinzu zuziehen.
Es gibt Seminar Anbieter die man auch mal anrufen kann. Außerdem Schulungen, Gewerkschaft und Fachlektüre.
Mir ist eine rechtliche Grundlage auch nicht bekannt. Ihr dürft auch keine Rechtsauskunft geben. Als wozu??
Und dann gibt es auch noch dieses Wundervolle Forum das Euch helfen kann.
Gruß
Erstellt am 17.10.2014 um 09:10 Uhr von Nubbel
wie groß seid ihr?
tulpe, glaubst du die br von ford, bayer, opel fragen in einem forum nach?
Erstellt am 17.10.2014 um 09:45 Uhr von eastmuc
Hallo Nubbel, wir sind ein 5-köpfiger BR
Erstellt am 17.10.2014 um 09:47 Uhr von martinez
Handel dies mit deinem AG aus.
Wir haben so einen Vertrag.250 Euro im Monat + Folgeaufträge bei ernsteren Sachen oder arbeiten.
Anwälte sind meist auch nicht abgeneigt, weil durch solch ein abkommen auch einige folge Aufträge wo einiges dabei rüber kommt rausspringt.
Ihr seit bestimmt in keinem Tarifvertrag und die Gewerkschaft deshalb nicht sonderlich aktiv wenn ich das richtig interpretiere.
Wenn dem so ist, dann geh zum AG und frag ihn was ihm lieber ist, ein Vertrag mit einem Anwalt zwecks Rechtsberatung, oder nähere Anlehnung zur Gewerkschaft.
Bring als Argument auch noch mit an, dass der AG ja bestimmt auch mit einem Anwalt zusammen arbeitet und bestimmt so ein vertrag hat.
Gruß
Erstellt am 17.10.2014 um 13:07 Uhr von Hoppel
@ eastmuc
"- Habt Ihr bereits Erfahrung mit einem solchen generellen Beratungsvertrag"
Ja
" - Gibt es dafür eine rechtliche Grundlage?"
Nein
"- Kann mir jemand Tipps geben, an welche Stelle man sich dafür wenden kann?"
Ja! Die Stelle heißt ARBEITGEBER
" Man kommt ja in der täglichen Betriebsratsarbeit immer wieder an die Grenzen seines eigenen Wissens, gerade in Rechtsfragen. "
Frag ich doch mal, wie es um Euren Schulungsstand bestellt ist. Jedes BRM hat alle Grundlagenseminare besucht (BetrVG, Arbeitsrecht, Arbeitsschutz) ??
Euer BR macht vom Anspruch auf Spezialseminare Gebrauch, falls erforderlich??
Aber warum muss ein BR Rechtsfragen beantworten können? Ihr wisst schon, dass eine Rechtsberatung NICHT zu Euren Aufgaben gehört und ihr eine solche auch gar nicht leisten dürft?!
Oder hab ich das einfach nur falsch verstanden?
Erstellt am 17.10.2014 um 13:21 Uhr von eastmuc
Hallo zusammen,
wenn ich alle Antworten richtig verstanden habe, gibt es keine rechtliche Grundlage für eine generelle Rechtsberatung. Allerdings kann man das mit dem Arbeitgeber aushandeln.
@Hoppel: Wir wissen, dass wir als BR keine Rechtsberatung geben dürfen, darum geht es uns auch nicht. Wir wollen einen Anwalt der uns bei unserer täglichen BR-Arbeit Rechtssicherheit gibt und der uns in kritischen Situationen einen Rat geben kann.
Erstellt am 17.10.2014 um 13:32 Uhr von Hoppel
@ eastmuc
Schade, dass Du die Fragen nach Eurem Schulungsstand nicht beantwortet hast ...
Wenn Euer BR aber nicht in der Lage ist, seine tagtägliche BR-Arbeit machen zu können, scheint Eurer Kenntnisstand schwer verbesserungswürdig zu sein!
Übrigens hab ich im Rahmen von BR-Seminaren noch keinen Anwalt/Arbeitsrichter kennengelernt, der nicht auch bereit war, außerhalb eines Seminars einen hilfreichen Tipp zu geben ...
Ansonsten hast Du die Antworten richtig interpretiert bzw. verstanden.
Erstellt am 17.10.2014 um 17:10 Uhr von gironimo
Bei großen Betrieben gibt es tatsächlich so etwas wie Beraterverträge für Rechtsanwälte für den BR.
Aber ehrlich gesagt, wenn Ihr glaubt tagtäglich Rechtsbeistand zu benötigen, macht Ihr etwas falsch. Mit einem Anwalt kann man zwar juristen Fragestellungen klären - aber nicht erwarten praktische Lösungen für betriebliche Fragen zu finden.
Erstellt am 19.10.2014 um 18:19 Uhr von Hartmut
Sorry, ich sehe, ich komme spät hinzu. Vielleicht noch ganz kurz der Hinweis, dass der Beratervertrag mit dem Rechtsanwalt natürlich mit dem AG zu schließen wäre, nicht mit dem BR, denn der ist nicht geschäftsfähig und kann keine Verträge mit Dritten wirksam unterschreiben.
Erstellt am 19.10.2014 um 19:19 Uhr von Schwalbennest
Das Überdenke aber noch einmal.