Erstellt am 13.05.2008 um 10:37 Uhr von packer
moin mythos,
ich sehe hier keine Mißachtung betrieblicher Notwendigkeiten eurerseits sondern die Behinderung von BR-Arbeit nach § 78 Satz 1 BetrVG durch den AG!
Das ist klar eine unzulässige Erschwerung der Betriebsratsarbeit, die mit Bußgeldern geahndet wird...
Euer AG sollte schleunigst (Frist setzen, ggf. Abmahnung) alle Vorgesetzten daraufhin sensibilisieren!
Gruß,
Packer
Erstellt am 13.05.2008 um 10:47 Uhr von fstrade
@ MythosGladbach
am besten gleich mal bei Deinem Vorgesetzten abmelden und gemütlich die § 30 und 37 BetrVG durchlesen.
Hab auch bisher noch nix gefunden, was die betrieblichen Notwendigkeiten schön erklärt. Aber eins weiss ich sicher... Wenn Du und Deine Kollegen mal wg. Krankheit eine Woche ausfallen, muss eure GL bestimmt nicht gleich Konkurs anmelden, oder?? :-) Ich würde diese Aussagen einfach belächeln oder gar nicht erst hinhören.
Jetzt weiss ich natürlich net, wie bei euch des Klima so allgemein im Betrieb ist.
Wenn Ihr schon regelrecht unter Druck gesetzt werdet, liegt laut BetrVG schon eine Straftat vor. Hierzu mal §119 BetrVG durchlesen.
Damit könntet Ihr die Beteiligten ganz schnell zähmen :-)
grüssle
Erstellt am 13.05.2008 um 10:59 Uhr von SSGG
Moin MythosGladbach,
nicht der AG und die Meister entscheiden, was betrieblich notwendig ist, sondern allein der BR nach bestem Wissen und Gewissen. Wie schon angesprochen, weist auf den gesetzlichen Unterlasssungsanspruch gegen diese Art der Behinderung hin.
Wie sieht es mit der langfristigen Personalbedarfsplanung des AG aus, oder gibt es die gar nicht?
Außer Frage steht die betriebliche Notsituation (Feuer, Überschwemmung usw.)
Erstellt am 13.05.2008 um 12:50 Uhr von MythosGladbach
erstmal danke für die vielen Antworten,
leider sieht die GL ( 71 jahre) den betriebsrat als Gegener in ihrem Betrieb, sie ist die alleinige Herrscherin und macht den BR Mitgliedern das Leben schwer, da wo es nur geht.
Sie besucht zb Mitglieder an Ihrem Arebitsplatz ( mit Ihrem Hündchen( meister)) und sucht solange bis sie einen fadenscheinigen Grund gefunden hat, um dann schlechte Arbeit zu unterstellen.
Der anwesende Meister, bestätigt dieses dann mit einem Ja, so sehe ich das auch :-)
Aber wie soll man in so einer Lage beweisen, das es gegen den BR geht.............ich weiß zu 100% das es das letze mal so war, weil sie zu einem anderen Meister, nach dem Gespräch mit mir gesagt hat, sie hat sich über den BR geärgert und das war ihr Gegenschlag.
In unserer Firma findet keinerlei Personalplanung statt, es wird halt nur nicht gerne gesehen, das der BR seine Arbeit wichtig nimmt.
Denn der alte BR, den konnte man steuern, so wie man es wollte..............doch jetzt stellt man fest, das der neue das nicht mit sich machen lässt.
Würde mir schon gut gefallen, als Behinderung des BR vorzugehen..............aber wie????
Gruß mythos
Erstellt am 13.05.2008 um 13:10 Uhr von fstrade
@ Myth
nur so als Tip... unsere GL und alle unsere Meister haben eine Kopie der wichtigsten § des BetrVG, somit wissen alle die es interessiert, wo sie dran sind.
Eurer GL könnt Ihr´s ja in Schriftgrösse 42 Drucken ;-)
grüssle
Erstellt am 13.05.2008 um 14:00 Uhr von SSGG
@ MythosGladbach,
seid Ihr ausreichend geschult, um mit solcher Ingnoranz- und Bestrafungsstrategie umzugehen?
Wie reagiert die GL in Monatsgesprächen, wenn Ihr dieses Thema ansprecht? Wie sieht die GL die vertrauensvolle Zusammenarbeit? Wie geht die GL mit Androhung rechtlicher Konsequenzen um?
Gib doch einmal in Suchfeld *Behinderung der BR Arbeit* ein, es gibt reichlich zu lesen....
Erstellt am 13.05.2008 um 14:10 Uhr von Plagegeist
MythosGladbach
Aus Arbeitgeber Aktuell Grenzen Betriebsrat 05/08:
Bei einer vorliegenden Arbeitsverweigerung(wegen Missachtung Betrieblicher Notwendigkeit) können Sie mit arbeitsrechtlichen Maßnahmen von der Abmahnung bis zur Kündigung reagieren, in schweren Fällen kann sowohl eine außerordentliche als auch eine ordentliche Kündigung gerechtfertigt sein. Vielen Betriebsräten sind die möglichen Konsequenzen einer Arbeitsverweigerung gar nicht bewusst.
Der Betrieb entscheidet ob eine Not besteht oder nicht.Es geht um Geld und Arbeitsplätze,das muss auch ein Betriebsrat Verstehen,ansonsten müssen sie für KLARE Verhältnisse sorgen.
Erstellt am 13.05.2008 um 14:59 Uhr von fstrade
z.Hd. Plagegeist
...vorliegende Arbeitsverweigerung *lach*
Ich unterstelle jetzt mal dem Plagegeist keine BR Funktion... gelle.
Das einzigste was ein BRM zu tun hat, ist sich ordnungsgemäß abzumelden.
Macht dies das BRM, steht jeder Arbeitsrichter mit geballter Faust hinter ihm.
Allein schon der Begriff Arbeitsverweigerung zeigt, das die Vorgesetten keinen Respekt vor und keine Ahnung der BR-Arbeit haben.
@ Mythos
Solche leute einfach nur belächeln und weiter Deiner wichtigen BR Arbeit nachgehen.
Gruß aus dem BR Büro
Erstellt am 13.05.2008 um 17:00 Uhr von MythosGladbach
vielen dank für eure Antworten,
ich bin jetzt erst knapp 2 Jahre im BR sowie viele meiner Kollegen dort auch.
Wir haben schon ein Verfahren gewonnen, dabei ging es um Mitbestimmung....................das 2 verfahren läuft gerade, es geht dort wiedermal um mitbestimmung, wir sind da jetzt echt nicht mehr zu halten und gehen mit allen uns zur verfügung stehen Mitteln dagegen vor, das unsere Rechte nicht mehr weiter missachtet werden.
Monatsgespräch ??? lol, sowas gibt es bei uns auch nicht, unsere GL ( nochmal 71) ist nicht in der Lage vernünftig mit dem BR umzugehen, wenn es ihr nicht passt, dann wird sie laut und unhöflich.............sollte sowas nochmal in unserem Büro vorkommen, dann werden wir sie an die frische Luft setzen.
Und es ist gut, das wir eigentlich ein Haufen sind, der zusammen passt, bis auf der BRV der meint, der muss immer sagen, ja ja, die jungen bei uns im BR die wollen das...............also immer schön die anderen anprangern .-)
Aber auch der geht bald in Rente
Vielen dank für die Ratschläge hier
Gruß mythos
PS. sollte mal jemand genau wissen, was betrieblich Notwenigkeiten sind, würde mich die Quelle sehr interessieren.
Erstellt am 14.05.2008 um 08:58 Uhr von SSGG
Moin MythosGladbach,
dieser unbestimmte Rechtsbegriff kann wie folgt definiert werden, muß aber u.U. einer gerichtlichen Überprüfung standhalten:
Unabkömmlichkeit wegen Produktionsproblemen, Erledigung von Eilaufträgen, Sicherheitsbeeinträchtigung des Betriebes.....
Wichtig bleibt bei Definition die Verhältnismäßigkeit, die m.E. bei Euch aber seit mehreren Jahren außer Acht bleibt.
Erstellt am 14.05.2008 um 11:04 Uhr von packer
moin mythos,
SSGG hat das ganz gut beschrieben. Stell Dir einfach mal vor wenn du Chef wärst und wann Du Deine Leute für wirklich unabkömmlich hälst... mir fallen da jezze spontan nur Brände, Maschinenausfälle und sowas ein... d.h. jede anwesende Hand wird gebraucht...
Was Deine Freistellung angeht schau mal folgende BAG Urteile an:
BAG 27.6.1990 – 7 ABR 43/89 (Zuteilung Arbeitspensum durch AG)
BAG 6.8.1981 – 6 AZR 1086/79 (Eigeneinschätzung BR der Arbeitsversäumnis)
BAG 16.3.1988 – 7 AZR 557/87 (Erforderlichkeit BR Arbeit)
Ich glaube hier hat man einen guten Überblick über die Einschätzung der rechtssprechung zum Thema.
Als rein praktischen Vorschlag würde ich mal vorschlagen,
daß ihr im BR Serientermine beschließt worauf sich der AG einstellen kann und muß. Ihr macht also eine Personalplanung für den BR... dann muß auch der AG mitplanen... da seid ihr übrigends in der vollen Mitbestimmung dann!
@ plagegeist.. hast wohl zuviel Dünnschiß von dem Naujoks gehört, wa?