Erstellt am 07.10.2014 um 20:49 Uhr von Schwalbennest
Eine Betriebsversammlung ist so rechtzeitig bekannt zu machen, dass sie den Arbeitnehmern eine Teilnahme ermöglicht und sie aufgrund der Tagesordnung noch Erklärungen vorbereiten können.
Das Gesetz schreibt aber ansonsten keine Ladungsfristen vor.
Laut LAG Düsseldorf, 11.4.1989 - 12 TaBV 9/89 muss die Einladung spätestens drei Tage vorher den Teilnehmern zugehen.
Erstellt am 08.10.2014 um 06:54 Uhr von butani
Danke dann haben wir es ja richtig gemacht