Erstellt am 03.02.2007 um 11:22 Uhr von Lotte
Landseer,
Redezeit beschränken, ja.
Versammlung verlassen, nicht ohne Einverständniss des AG (es sei senn es ist eine ao BetrV)
Erstellt am 03.02.2007 um 11:35 Uhr von Fayence
Landseer,
wenn Ihr Euch mit Euren KollegInnen auch alleine austauschen wollt, könntet Ihr die Tagesordnung wie folgt gestalten:
TOP 1: Bericht der GF
TOP 2: Ergebnisbericht BR
...
TOP 5: Fragen der AN an den Betriebsrat
Den TOP 5 könnte man ohne weiteres im Sinne einer BR-Sprechstunde sehen, die das Teilnahmerecht des Arbeitgebers ausschliesst.
Erstellt am 03.02.2007 um 15:26 Uhr von paula
@Fayence
interessante Idee, aber hast Du dazu eine rechtliche Grundlage bzw Rechtsprechung? Ich finde das jetzt mal rein gefühlsmäßig eine gewagte Theorie
Erstellt am 03.02.2007 um 15:47 Uhr von waschbär
Landseer ?????
Bist du noch der Rest von der 6 ???
Hoffe du denkst noch mal über deinen Nicknamen , nach im Dritten Reich wurden auch Betriebsräte verfolgt
Erstellt am 03.02.2007 um 15:52 Uhr von Mona-Lisa
@Fayence, paula,
wenn schon gewagt (was ich im übrigen gar nicht als gewagt sehe...) dann würde ich die ganze Tagesordnung anders gestalten:
Betriebsversammlung ist auf z.B. 13.00 Uhr angesetzt.
TOP 1: Begrüssung :-))
TOP 2: Fragen der AN an den Betriebsrat
Einladung für die Geschäftsleitung 14.00 Uhr
TOP 3: Ergebnisbericht des Betriebsrats
....
TOP 6: Bericht der GF
usw.
Was spräche dagegen?
@waschbär,
sitzt du in einer Zeitmaschine? :-))
Erstellt am 03.02.2007 um 16:00 Uhr von Kölner
@all
Was für ein Problem doch ein AG machen kann:
...ihm soll nahegelegt werden, nicht zu einer BV zu kommen, die er allerdings dennoch als AZ den AN zu vergüten hat und originär ein Recht dazu hat? Böser AG..
Sagt einmal...leben wir im Zeitalter von Fantasien?
Erstellt am 03.02.2007 um 16:16 Uhr von Fayence
waschbär,
es gibt eine wunderschöne Hunderasse "Landseer"!
paula,
da auch unser AG die Idee hat, künftig auf allen Betriebsteilversammlungen von A-Z teilnehmen zu wollen, haben wir diese Idee kurz mit unserem RA erörtert, der nichts dagegen einzuwenden hatte. Unser AG hat diesen TOP jedenfalls so angenommen und damit ist ein tragfähiger "Kompromiss" für alle Beteiligten gefunden.
Kölner,
es geht doch gar nicht darum, den AG von einer BV auszuschliessen! Es muss einem BR aber auch möglich sein, sich mit den AN ohne Anwesenheit des AG austauschen zu können. Im übrigen müsste der AG die Vergütung auch dann leisten, wenn der BR eine Sprechstunde anbietet und ein AN diese aufsucht. Daher ist Dein Einwand, was die bezahlte AZ betrifft, etwas zu kurz gegriffen.
Und jetzt bitte nicht den §44 Abs.2 BetrVG zücken!
Mona-Lisa,
die Reihenfolge der TOP ist eigentlich egal bzw. wird von dem restlichen Programm abhängen. Vielleicht stellen sich Fragen ja auch erst aufgrund der jeweiligen Ergebnisberichte!
Erstellt am 03.02.2007 um 16:27 Uhr von Kölner
@Fayence
Sind in § 44 Abs. 2 BetrVG nicht die ao BetrVers. gemeint?
Spannend fände ich bei einer Sprechstunde, ob diese einen kollektiven Charakter haben darf...
..na da frage ich mich dann ja doch, ob der BR diese Sprechstunde nicht missbraucht. Als AG hätte ich gute Chancen, genau das zu verhindern!
Erstellt am 03.02.2007 um 16:31 Uhr von paula
ich sehe es wie Kölner. Ich denke wenn ein AG die rechtliche Belastbarkeit dieses Vorgehens überprüfen läßt wird er keine schlechte Chancen haben
Erstellt am 03.02.2007 um 16:40 Uhr von waschbär
Mona-Lisa,
nee ,keine Zeitmaschiene edenfalls keine Mechanische obwohl , stellenweise habe ich schon das Gefühl als ob , bei einigen meiner "Kunden" die Zeitsehen geblieben ist .
Fayence :
die sehen ja aus wie Berhandiner ? http://www.landseer.de/
mag den Nicknamen aber denoch nicht ......
Erstellt am 03.02.2007 um 16:45 Uhr von Fayence
paula und Kölner,
die originäre Sprechstunde des BR dient natürlich nicht dazu, kollektivrechtliche Vorhaben des BR oder einen Ergebnisbericht erörtern zu dürfen! Dafür gibt es u.a. die Betriebsversammlung, ggf. auch eine außerordentliche BV (zu welcher der AG NICHT geladen werden muss). Der TOP heißt aber nicht umsonst "Fragen der AN an den BR"!
Und nennt mir bitte eine Stelle im BetrVG, die es dem BR verbietet, sich mit mehreren (allen) KollegInnen in Abwesenheit des AGs auseinander setzen zu können.
waschbär,
Landseer sind eher die größere und andersfarbige Ausgabe von Neufundländern! Und die, die ich kennengelernt habe, mochte ich allesamt. ;-))
Erstellt am 03.02.2007 um 17:26 Uhr von waschbär
Fayence,
ich dachte du sthts auf "sägen" ????
Habe mir schon einen "Fuchsschwanz" zu gelegt weil mein Berater (Manni Manta) gesagt hat darauf fahren alle ab ?
Nun habe ich hier dieses ding und du stehts auf Riesenberhadiner ....
Na ja , bei Ebay gib es bisit die Fässer die die Hunde immer um haben.
Lawinen los tretten kann ich ja schon ganz gut nun muss ich nur noch meine Nase auf suchen im Schnee einstellen ....
Erstellt am 03.02.2007 um 17:58 Uhr von peters
Auch wenn es keinen rechtlichen Anspruch gibt, den Arbeitgeber bei einem Teil der Versammlung auszuschließen, so wäre es doch einen Versuch wert, ihm diesen Vorschlag gütlich zu unterbreiten. Die Alternative wäre nämlich, die Versammlung komplett mit dem Arbeitgeber abzuhalten und zu einem anderen Zeitpunkt zusätzlich einen Sprechtag. Das würde aber einen zusätzlichen Arbeitsausfall für die interessierten Beschäftigten bedeuten.
Weitere Alternative wäre doch auch in der Betriebsversammlung unter Anwesenheit des Arbeitgebers die Möglichkeit anzubieten, anonyme Fragezettel zu beantworten. Wenn es dennoch keiner wagt, sich derart zu äußern, dann ist es mit dem Mut zu einer offenen Kommunikation ohnehin schlecht bestellt.
Erstellt am 03.02.2007 um 18:14 Uhr von Mona-Lisa
@peters,
"Weitere Alternative wäre doch auch in der Betriebsversammlung unter Anwesenheit des Arbeitgebers die Möglichkeit anzubieten, anonyme Fragezettel zu beantworten...."
Müsste aber schon im Vorfeld passieren, z.B. bereits im Aushang "Einladung zur Betriebsversammlung"
"....Wenn es dennoch keiner wagt, sich derart zu äußern, dann ist es mit dem Mut zu einer offenen Kommunikation ohnehin schlecht bestellt...."
Hat nach meiner Ansicht nicht's mit Mut zu tun!
Gerade in Betrieben, die z.B. mit anstehenden Entlassungen kämpfen, denkt doch manch AN "bloss nicht auffallen.... "
@Landseer, (vielleicht doch Hundefreak?)
1. Ihr könnt die GL nicht nur zur Stellungnahme einladen.
§ 43 BetrVG, er hat schlicht und einfach das Recht dazu, an der Betriebsversammlung teilzunehmen.
2. Die Redezeit könnt ihr vorgeben, vor allem, wenn ihr wisst, dass er ein ewiger Babbler ist....
3. Ihr könnt die GL auch bitten, die Betriebsversammlung zu verlassen, aber was macht ihr, wenn er nicht geht?
Erstellt am 03.02.2007 um 18:54 Uhr von Bergmann
@ peters ,
"....Wenn es dennoch keiner wagt, sich derart zu äußern, dann ist es mit dem Mut zu einer offenen Kommunikation ohnehin schlecht bestellt...."
Man kann AN erziehen !!Wenn ein AN sich nach einer Meldung auf einer Betriebsversammlung sich aufgrund von betrieblicher Notwendigkeit auf Baustellen wiederfindet , die wirklich das Letzte sind , überlegen sich Alle , ob es sich lohnt !!
Erstellt am 03.02.2007 um 18:57 Uhr von Fayence
waschbär,
hmmm, ich steh ja vor allem auf eine bestimmte Motorsäge! Aber ich weiß Deine Anschaffung durchaus zu schätzen und zu würdigen. :-))
Aber Landseer finde ich auch gut; hätte vor Jahren fast mal einen gehabt! Aber Du solltest Dich jedoch nicht soweit verbiegen, jetzt auch noch als Schnüffel-Waschbär durch den Schnee ziehen zu wollen. Perfektionier doch einfach Deine Fähigkeit, Lawinen lostreten zu können. ;-)))
Erstellt am 03.02.2007 um 19:28 Uhr von waschbär
Fayence,
Ich wollte immer einen Schäferhund, aber die Hundehalterauflagen für Waschbären reichen grade mal für einen "Lütten" und damit kann ich nichts anfangen.Hatte schon Ärger wegen meinen Zergkarnickel das waren gar keine nun hänge ich im Nest mit Riesen Karnickeln rum .... Und meine beiden Wellis (wellensitiche) werden auch immer frecher. Ich hätte auf Omawaschbär hören sollen , Junge das ist alles nichts für dich ....
Wusstest du das ein Fuchsschwnz fürchtbar sink wenn er nass wird ? Echt öde und wie ich damit Sägen soll ist mir auch nicht klar :-)
Motorsäge ?? Die sind aber Gefährlich , mich hat mal fast einer mit so ein Ding Rasiert ... Gruselig sage ich dir ist echt Gefährlich so ein Baumarkt
Erstellt am 03.02.2007 um 20:32 Uhr von Landseer
Hallo,
Erstmal Danke für die vielen Antworten!
Und um das zu klären, Landseer sind wie einige richtig erkannt haben eine wunderschöne
Hunderasse, liebe und treue Tiere - benannt nach dem engl. Maler Sir Edwin Landseer,
(verfolgen auch bestimmt keine Betriebsräte, das wüßte ich nämlich) ? (meine tun das jedenfalls nicht)
und haben absolut Nicht´s mit dem Landser des 3.Reiches zu tun!
Um auf meine Frage zurückzukommen, es ist halt bei uns so das keiner so richtig den Mund
aufmacht wenn der Chef dabei ist, deshalb wäre eine Lösung des Problems nicht schlecht.
Erstellt am 03.02.2007 um 20:41 Uhr von Kölner
@Landseer
Aber wie löst man ein Problem in der Stellvertretung?
Kann man für jemanden eine Lohnerhöhung fordern ohne seinen Namen zu nennen? Ist ein AG schon allein deswegen auszuladen, weil die Kollegen in einer BetrVers. sonst den Mund halten?
Wofür gibt es eine vorlaufende Recherche, Kontaktaufnahme zu den Kollegen? Der BR fungiert doch als Sprachrohr, oder?
Für alles andere gibt es Sprechstunden...ausserhalb der BetrVers.
Erstellt am 04.02.2007 um 11:20 Uhr von Lotus
Hallo Landseer,
wir planen für den AG eine Redezeit vor (ca. 15 -20 Min) ein, dies teilen wir ihm in der Einladung mit. Wir haben für sie eine Redezeit von................. eingeplant.
An Fayence
Unsere BV findet ja am 8. März statt und wie von unsvorgesehen, ohne AG, inzwischen hat der AG von sich aus signalisiert, dass er nicht teilnehmen möchte, da ja erst im Nov.06 eine BV war. Nun ja, jetzt haben wir das erste Quartal 07.
Nun dazu eine Frage:Unsere Einladungen sind noch nicht raus.
Können wir die angedachte BV zur außerordentliche BV einberufen, da es einen wichtigen Brennpunkt gibt. >vom AG angedachte Überleitung vom BAT zum TVöD
L.G. Lotus
Erstellt am 04.02.2007 um 14:54 Uhr von waschbär
Lotus,
warum ? Wollt ihr das machen, ihr habt ja nun schon die BV Geplant ,warum Sie um Ändern in eine Ausserordendliche ?
"angedachte Überleitung " ist das Fest oder nur , ein Gerücht
Erstellt am 04.02.2007 um 16:37 Uhr von Lotus
waschbär
die BV ist vom BR geplant und terminiert.
Der Übergang steht fest, weiß aber nur der BR
Bei einer außerordentlichen Sitzung ( laut Fayence muß man den AG nicht einladen) und somit setzen wir uns nicht in die Nesseln, auch wenn der AG nicht kommen will gibt es noch einen HL, den wollen wir auch nicht dabei haben.
Wir möchten es "geschickt" machen.
Lotus
Erstellt am 04.02.2007 um 17:18 Uhr von waschbär
na ja Lotus,
ob das sinn und zweck einer ausserordendlichen Bv ist lasse ich mal im Raum Stehen.
Allerdings würde ich Verdammt Vorsichtig sein mit dem "Wechsel", macht der AG ihn nicht oder Bestreitet es sogar .... Wer steht im Regen ???
Erstellt am 04.02.2007 um 18:01 Uhr von Fayence
Lotus,
Du hast aber einen wichtigen Passus im §44 Abs.2 BetrVG überlesen... >> Vor allem der erste Satz sollte Dir zu denken geben; auf "Teil 2" muss sich der AG nämlich nicht einlassen!
Macht Euch nicht eine solche Not und lasst die Eure BV wie geplant als ordentliche BV laufen. Bei diesem Thema würde ich es als sinnvoll erachten, den AG aktiv einzubeziehen!
Es sollte aber von allen Beteiligten wirklich gute Vorarbeit geleistet worden sein, was die Informationsweitergabe betrifft!
Erstellt am 04.02.2007 um 21:12 Uhr von peters
@Mona-Lisa, Bergmann,
es ist mir schon klar, dass es nicht immer einfach ist, sich kritisch gegen den Arbeitgeber zu äußern. Deshalb auch mein Vorschlag der anonymen Äußerung. Wegen der befürchteten Einschüchterung durch den Arbeitgeber wäre aber auch an BetrVG §85 (3) zu erinnern: "Wegen der Erhebung einer Beschwerde dürfen dem Arbeitnehmer keine Nachteile entstehen."
Vielleicht muss man in diesem Sinne auch den Arbeitgeber erziehen. Aber ich denke, es gibt kein Patentrezept für diese Frage, denn je nach der "Beziehung" zwischen Arbeitgeber, BR und Arbeitnehmer muss der jeweilig BR eine "passende "Lösung finden...