Wir sind ein Versicherungsunternehmen mit mehreren Hauptverwaltungen an denen jeweils auch ein örtlicher Betriebsrat existiert. Es soll eine Umstrukturierung erfolgen, die einen Bereich betrifft, der Mitarbeiter an mehreren Standorten (Betriebsstätten) besitzt.
Die Umstrukturierungs-Maßnahme wird den jeweiligen Betriebsräten vorgelegt, aber die Namen der Mitarbeiter und die zugehörigen Kapazitätsverschiebungen an den jeweils anderen Standorten wird nicht mitgeteilt.

Es handelt sich also um einen standortübergreifend geführten Bereich. Hat der örtliche Betriebsrat ein Anrecht auf Nennung der Namen und der Kapazitätsverschiebungen der anderen Standtorte ?

Ist so eine Maßnahme nicht dann auch Sache des Gesamt-Betriebsrates ??