W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 3 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Umstrukturierung und Betriebsrat betroffen, welche Möglichkeiten?

H
hedylein
Jul 2022 bearbeitet

Hallo ,zusammen. ich hoffe ihr helft uns etwas weiter.folgender Sachverhalt kurz zusammengefasst, es gibt in der Abteilung zwei Schichten(Früh+Spät) mit je einem Schichtleiter.Um Kosten einzusparen möchte der AG aus den zwei Leitern eine Position machen aber in den Schichten Teamleiter belassen. Der eine Schichtleiter untersteht dann aber dem anderen und hat nicht mehr die gleichen Aufgaben wie früher ,erheblich abgespeckter.DAs derzeitige Gehalt behält er zwar ,aber bekommt zukünftig die Boni Als Schichtleiter nicht mehr. Da der reduzierte Schichtleiter Betriebsrat ist und 2 Tage die Woche freigestellt ist,war das der Grund ,so wurde es ihm gesagt das er am liebsten sogar ganz in eine andere Abteilung wechseln sollte. Das wurde ihm als Vorschlag unterbreitet(sogar in Anwesenheit eines zweiten BR Mitgliedes),Als BR sehen wir bei der Umstrukturierung eine Benachteiligung des Betriebsrates nach §78,

Welche Möglichkeiten haben wir um den Kollegen zu schützen ,muss der AG den BR bevorzugen ,beide haben gleiche Qualifikationsvorraussetzungen. vg Hedylein

29902

Community-Antworten (2)

R
Relfe

11.07.2022 um 10:17 Uhr

das müsste dann über eine Änderungskündigung erfolgen und da es 2 Schichtleiter gibt (so wie Du schreibst nur diese 2?) erfolgt dann eine Sozialauswahl. In der Sozialauswahl wird festgestellt dass das BRM Sonderkündigungsschutz genießt und dann müsste mMn der BRM Schichtleiter bleiben und der 2. Schichtleiter mittels Änderungskündigung auf den TL-Posten versetzt werden.

Zitat: "Da der reduzierte Schichtleiter Betriebsrat ist und 2 Tage die Woche freigestellt ist,war das der Grund ,so wurde es ihm gesagt das er am liebsten sogar ganz in eine andere Abteilung wechseln sollte. Das wurde ihm als Vorschlag unterbreitet(sogar in Anwesenheit eines zweiten BR Mitgliedes),Als BR sehen wir bei der Umstrukturierung eine Benachteiligung des Betriebsrates nach §78, "

damit hat der AG bereits bekannt gegeben, das er den BRM aufgrund seines BR-Mandats benachteiligen will. mMn ist das ein Fall für einen FA

B
BR_dieschi

11.07.2022 um 11:09 Uhr

"Da der reduzierte Schichtleiter Betriebsrat ist und 2 Tage die Woche freigestellt ist, war das der Grund, so wurde es ihm gesagt das er am liebsten sogar ganz in eine andere Abteilung wechseln sollte. "

Das ist, wenn Beweisbar, ein klarer Verstoß gegen § 78 Satz 2 BetrVG. Es ist schon mal gut das ein zweites Mitglied des BR bei der Aussage anwesend war, denn es brauch eine Beweislast um da überhaupt etwas zu erreichen denn die liegt beim betroffenen BRM. Ansonsten dürfte es schwer werden dies beim Gang zu einem FA, den ich dem Kollegen ebenfalls ans Herz lege, zu belegen.

Hier noch etwas zum nachlesen:

Berufliche Benachteiligung BRM: https://www.haufe.de/recht/arbeits-sozialrecht/die-berufliche-benachteiligung-von-betriebsraeten-ist-unzulaessig_218_537502.html#:~:text=Betriebsratsmitglieder%20d%C3%BCrfen%20wegen%20ihrer%20Betriebsratst%C3%A4tigkeit,ohne%20ihre%20Amtst%C3%A4tigkeit%20durchlaufen%20h%C3%A4tten.


Auch was die Herabstufung angeht kommt euer AG um Sozialauswahl/Änderungskündigung nicht rum da es sich nicht um eine Einzelstelle handelt sondern mehrere MA betrifft (in eurem Fall 2). Euer BRM dürfte da aber die besseren Karten haben seinen Posten zu behalten.

Ihre Antwort