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BV zum BEM kündbar?

B
bananen
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wir haben in unserem Betrieb eine freiwillige BV zum BEM. Diese erscheint nach heutigen erkenntnissen unvollständig. So lädt der AG momentan MA zum BEM die seit teilweise 6 Monaten wieder im Dienst sind. Diesen MA wird geraten, dass BEM abzulehnen weil sie keinen Bedarf haben. Die schriftliche Formulierung (laut BV) lautet " ....habe kein Interesse....". Der BR würde gerne die BV ändern, die GL sagt dazu: wenn ihr die BV kündigt mache ich keine neue, das war ja freiwillig. Nun raten wir den MA auf keinen Fall abzusagen, als Konsequenz hat unser Betriebsarzt viele Termin mit gesunden MA und auch keinen Plan, was da ein BEM soll. Frage: kann der AG eine neue BV verweigern wenn der BR die alte kündigt? Vielen Dank für eure Mühe

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Community-Antworten (4)

G
gironimo

19.09.2014 um 17:34 Uhr

§ 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG

Warum sollte die BV freiwillig sein?

Im Übrigen kann natürlich jede BV gekündigt werden - und ich denke, der AG wird es sich noch einmal überlegen, ob er die Gespräche gar nicht anbieten will. Will er eine krankheitsbedingte Kündigung durchführen, wird man wohl nach dem BEM fragen......

G
ganther

19.09.2014 um 20:09 Uhr

Kündigen kann man alles. .. aber auch eine echte Idee für was neues haben. Bei neuverhandlungen kann auch was schlechteres rauskommen

H
HeiHo

19.09.2014 um 20:31 Uhr

Das betriebliche Eingliederungsmanagement(abgekürzt BEM) ist eine Aufgabe desArbeitgebers mit dem Ziel, Arbeitsunfähigkeitder Beschäftigten eines Betriebes oder einer Dienststelle möglichst zu überwinden, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz des betroffenen Beschäftigten im Einzelfall zu erhalten. Im weiten Sinne geht es um ein betriebliches Gesundheitsmanagement zum Schutz der Gesundheit der Belegschaft. Die Rechtsgrundlage ist § 84 Abs. 2 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX).

N
Nubbel

19.09.2014 um 20:46 Uhr

was willst du uns damit sagen?

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