Hallo, wir haben in unserem Betrieb eine freiwillige BV zum BEM. Diese erscheint nach heutigen erkenntnissen unvollständig. So lädt der AG momentan MA zum BEM die seit teilweise 6 Monaten wieder im Dienst sind. Diesen MA wird geraten, dass BEM abzulehnen weil sie keinen Bedarf haben. Die schriftliche Formulierung (laut BV) lautet " ....habe kein Interesse....". Der BR würde gerne die BV ändern, die GL sagt dazu: wenn ihr die BV kündigt mache ich keine neue, das war ja freiwillig. Nun raten wir den MA auf keinen Fall abzusagen, als Konsequenz hat unser Betriebsarzt viele Termin mit gesunden MA und auch keinen Plan, was da ein BEM soll.
Frage: kann der AG eine neue BV verweigern wenn der BR die alte kündigt?
Vielen Dank für eure Mühe