Erstellt am 19.09.2014 um 15:34 Uhr von gironimo
§ 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG
Warum sollte die BV freiwillig sein?
Im Übrigen kann natürlich jede BV gekündigt werden - und ich denke, der AG wird es sich noch einmal überlegen, ob er die Gespräche gar nicht anbieten will. Will er eine krankheitsbedingte Kündigung durchführen, wird man wohl nach dem BEM fragen......
Erstellt am 19.09.2014 um 18:09 Uhr von ganther
Kündigen kann man alles. .. aber auch eine echte Idee für was neues haben. Bei neuverhandlungen kann auch was schlechteres rauskommen
Erstellt am 19.09.2014 um 18:31 Uhr von HeiHo
Das betriebliche Eingliederungsmanagement(abgekürzt BEM) ist eine Aufgabe desArbeitgebers mit dem Ziel, Arbeitsunfähigkeitder Beschäftigten eines Betriebes oder einer Dienststelle möglichst zu überwinden, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz des betroffenen Beschäftigten im Einzelfall zu erhalten. Im weiten Sinne geht es um ein betriebliches Gesundheitsmanagement zum Schutz der Gesundheit der Belegschaft. Die Rechtsgrundlage ist § 84 Abs. 2 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX).
Erstellt am 19.09.2014 um 18:46 Uhr von Nubbel
was willst du uns damit sagen?