BV zu Kankenrückkehrgesprächen auf BEM anwendbar
Hallo,
in unserem Betrieb wird gerade aktiv geBEMt. Ursächlich wird wohl ein Gesellschaftertermin sein, bei dem die GF für die hohen Lohnfortzahlungskosten des letzten Jahres gerügt wurde.
Nun ist unser Unternehmen nach einem Betriebsübergang noch relativg jung, der BR erst seit 4 Monaten im Amt. Eine BV zum Thema BEM existiert noch nicht, per Beschluss wurde der Arbeitgeber jedoch zur Erstellung dieser binnen Frist von 3 Wochen beauftragt. Dieser Beschluss war erst letzte Woche, sodass die Frist noch läuft.
Jetzt wurde dem BR jedoch glaubhaft zugetragen, dass gerade mit Verlauf der nächsten 2 Wochen mehrere BEM Gespräche stattfinden werden. Übrigens ohne vorherige Infomation an den Betriebsrat.
Aus dem Einladungsschreiben des Arbeitgebers an die betroffenen Mitarbeiter geht hervor, dass dieser per schriftlicher Einwilligung Zugriff in die Krankenakte begehrt bwz. Entbindung der ärztlichen Schweigepflicht des behandelnden Arztes.
Andere Termin wurden telefonsich vereinbart ohne dem betroffenden Mitarbeiter den jeweiligen Anlass zu nennen.
Nun die eigentliche Frage
Mit Betriebsübergang wurden die BV´s des voran zuständigen Betriebsrats übernommen. Dieser hat zwar auch keine BV zum Thema BEM, jedoch eine präzise BV zum Thema Krankenrückkehrgespräch, welche u.a. eine schriftlich Einladung, Unzulässigkeit von Einsicht in Patientenakten, umfangreiche Informationspflicht an den Betriebsrat usw. regelt.
Lässt sich diese BV analog (ist ja prinzipiell ein identischer Themeninhalt) auf ein BEM anwenden?
vielen Dank
Community-Antworten (1)
07.04.2018 um 19:43 Uhr
Die Geschäftsleitung beauftragt eine BV zu erstellen? Das kann ja bestenfalls ein Verhandlungsentwurf werden - oder ihr macht den Bock zum Gärtner.
Außerdem ist ein Krankenrückkehrgespräch kein BEM Gespräch. Da gibt es doch feine Unterschiede. Und Einblick in die Krankenakte - die geht den AG nichts an.
Fordert den AG auf es zu unterlassen, vor Abschluss von Verhandlungen mit dem BR derartige Gespräche zu führen. Informiert die AN darüber, daß es bisher keine Einigung gibt und sie nicht voreilig etwas unterschreiben, was ihnen hinterher leid tut.
Holt euch einen Sachverständigen zumindest einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
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