Erstellt am 26.07.2007 um 12:20 Uhr von Werwolf
@anjab
Ist der neue Arbeitsvertrag in der anderen Firma von beiden Beteiligten bereits unterzeichnet??
Am besten ist es in so einem Fall, nicht abzuwarten und den Job antreten, sondern sich sofort mit der neuen Firma in Kontakt setzen, die Lage schildern und versuchen das in beiderseitigem Einvernehmen zu lösen. Die neue Firma hat ja umso größere Probleme, wenn sie darauf besteht, dass er anfängt, da er ja am ersten Tag in der Probezeit kündigen kann. Also ist auch für die neue Firma, die zwar nicht begeistert sein wird, eine einvernehmliche Lösung trotzdem besser.
Aber Achtung: den neuen Arbeitsvertrag genau lesen. Es gibt Verträge, die einen Passus enthalten wie z.B.:" Sollte das Arbeitsverhältnis von einer Seite aus nicht zustande kommen, ist eine Konventionalstrafe in Höhe eines vereinbarten Bruttogehalts fällig" oder ähnliche Formulierungen.
Erstellt am 26.07.2007 um 12:33 Uhr von Bergmann
@ Anjab,
gefielen dir die Antworten vom 18.07 nicht ??
Glaubte schon ich hätte ein Dejavieu !!
Erstellt am 26.07.2007 um 12:46 Uhr von Werwolf
@ Bergmann
tatsächlich - hatte ich nicht gesehen. Muss Dir Recht geben. Es hat sich bis heute nichts geändert ;-)
Erstellt am 26.07.2007 um 21:36 Uhr von Catweazle
@anjab,
ein Vertrag kann auch vor Arbeitsantritt gekündigt werden wenn es vertraglich nicht ausgeschlossen wurde.