Erstellt am 23.08.2014 um 06:44 Uhr von Lexipedia
Nein, du hast nur das Recht dazu, wenn du im Vertretungsfall nachrückst. Sonst nicht!
Erstellt am 23.08.2014 um 07:52 Uhr von Hartmut
So ist es. Und selbst wenn du nachgerückt bist und volles Einsichtrecht hast, ist es nicht sehr nett (und auch nicht sehr klug) den Elefanten im Porzellanladen zu spielen und zu sagen, ey Leute jetzt bringt mir mal alle Unterlagen, aber pronto! :)
Sprich doch mal mit dem BRV. Sag ihm, du würdest gerne nur nächsten Sitzung dasunddas lesen. Ob er dir das schon mal beiseite legen kann für den Tag vor der Sitzung, zur Vorbereitung. Das allerdings sollte der BRV dann auch hübsch tun.
Du kannst ja auf diesem Wege, im Laufe der Zeit, alles 'abklappern' was dich interessiert. ;)
Erstellt am 23.08.2014 um 07:54 Uhr von gironimo
Dein BR Gremium sollte sich ersthaft Gedanken machen, wie die Ersatzmitglieder auch während der Zeit, in der sie nicht nachgerückt sind, auf dem Laufenden gehalten werden können. Leider schweigt sich der Gesetzgeber darüber aus.
Wir bei uns handeln da eher nach praktischen Überlegungen und nicht nach juristischen Knock-out-verfahren
Erstellt am 23.08.2014 um 09:30 Uhr von ganther
@ ich hoffe ihr macht das während der Freizeit des Ersatzmitglieds. Sonst wäre ich als AG aber mächtig sauer.
Erstellt am 23.08.2014 um 10:47 Uhr von Dezibel
Bleib sauer!
Sehr viele Informationen kann man auch auf dem kleinen Dienstweg weitergeben. Da ist meist der AG außen vor.
Es sei denn: Totale Überwachung!
Erstellt am 23.08.2014 um 16:14 Uhr von ganther
Schön wie gesetzliche Vorgaben gebeugt werden sollen. Hoffentlich seht ihr das auch so locker wenn der AG das gleiche macht
Erstellt am 23.08.2014 um 19:38 Uhr von Stoni
Praxisbeispiel: Das EBRM wird regelmässig geladen, konstruierte Verhinderung eines BRM. Zu Themen an denen das EBRM beteiligt ist, oder war, hat Er/Sie sowiso Zugfiff. Unserer Meinung nach ist wichtig das oder die EBRM nicht nur mal so eben ....:
zu beteiligen. Allerdings sind wir nur ein 5er, mit nur einer Gewerkschaftsanbindung. BRM und EBRM
Erstellt am 24.08.2014 um 17:41 Uhr von paula
"...konstruierte Verhinderung eines BRM"
ich hoffe das soll nicht das bedeuten was ich gerade vermute
Erstellt am 25.08.2014 um 07:00 Uhr von Dezibel
> Schön wie gesetzliche Vorgaben gebeugt werden sollen.
In welchem Gesetz steht, dass man sich unter Kollegen nicht unterhalten darf? Zeigs mir und wir machen es nie wieder ...
Erstellt am 25.08.2014 um 18:23 Uhr von Stoni
@Paula, du vermutest garantiert falsch .... Es gibt nicht viele legale Verhinderungsgründe ...