Erstellt am 03.08.2010 um 11:02 Uhr von paula
Durchaus. Wenn ein Vertretungsfall gegeben ist kann das nachgerückte, erkrankte Ersatzmitglied selber entscheiden, ob er das Ehrenamt BR ausübt.
Eine andere Frage ist, ob dies gesundheitlich bzw. "politisch" geschickt ist während der Umschulung im Betrieb rumzuspringen. Aber das muss der betroffene BRM für sich entscheiden. Da will ich niemanden reinreden