Erstellt am 31.07.2014 um 09:33 Uhr von moreno
Na deswegen heißt der Vertreter ja Vertreter in der Abwesenheit des BRV hat er die selben Rechte und Pflichten wie der Vorsitzende.
Lese mal den §26 BetrVG Geschäftsführung des Betriebsrates durch :-)
Erstellt am 31.07.2014 um 14:03 Uhr von Niemand
Warum muss da jemand etwas unterschreiben? Ich kenn das so, daß der BR beschließt und das wird protokolliert. Damit ist die Sache entschieden. Jetzt muss noch einer das dem AG mitteilen, was durchaus auch nur durch eine Mail passieren kann. Das macht im Normalfall der Stelli wennder BRV nicht da ist.
Erstellt am 31.07.2014 um 14:32 Uhr von nicoline
Bei uns gibt es einen von der BRV unterschriebenen Entsendungsbeschluss, der an die GF geht, denn es ist ja die Aufgabe, der/des BRV, die Beschlüsse des BR nach außen zu vertreten. Bei Abwesenheit des BRV ***ist*** der/die Stellvertreter/in Betriebsratsvorsitzende/r, also, ja, er ist berechtigt das zu unterschreiben.
Erstellt am 31.07.2014 um 19:53 Uhr von Stoni
@Niemand, Irgendwelche E Mails, ich lach mich kaputt. Beschlüsse unterschreiben der Vorsitzende, In Abwesenheit sein Stellvertreter, und ein weiteres BR Mitglied. Du warst noch nie vor Gericht ?
Erstellt am 01.08.2014 um 10:34 Uhr von nicoline
*In Abwesenheit sein Stellvertreter, und ein weiteres BR Mitglied.*
Blödsinn! Das gilt für die Niederschrift, nicht für Beschlüsse. Wie wär es mal mit ner Grundlagenschulung, damit auch Du beruhigt vor Gericht gehen kannst.
Erstellt am 01.08.2014 um 14:47 Uhr von Stoni
@nicoline, wir haben es bis vor ca. 6 Monaten genau so gemacht. Das kann funktionieren, aber nur dann wenn du in der Niederschrift exakt den selben Wortlaut gewählt hast wie in dem, an den AG überstellten, Beschluss. Mittlerweile ist die von mir geschilderte Vorgehensweise bei uns gelebte Praxis. Da Wir über 2 unerschiedlich gesetzte Satzzeichen gestolpert sind. Dadurch hat ein Kollege Geld verloren.