Unterschrift Betriebsratsvorsitzender
Hallo zusammen. Wir, ein 7er Gremium, haben ein Problem mit unserem BRV. Unser BRV hat ohne Zustimmung des Gremiums eine Schichtänderung in unserem Betrieb unterschrieben. Da es nicht der einzige "Fehltritt" unseres Vorsitzenden war, werden wir ihn am Montag in der nächsten Sitzung zum Rücktritt "überreden". Nun zu meiner Frage: Sind diese Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber nun verbindlich oder haben wir als Gremium ein Einspruchsrecht? Gibt es dazu Urteilssprüche mit Aktenzeichen zum nachlesen? Vielen Dank schon einmal im voraus.
Community-Antworten (4)
25.02.2016 um 20:51 Uhr
Tach auch Goldfisch, Diese Vereinbarungen sind nur dann verbindlich,wenn der AG im guten Glauben davon ausgehen kann, daß der BR die Sache ordnungsgemäß behandelt hat. Dies ist zB dann Fall, wenn der AG dem BRV heute den Entwurf einer BV überreicht hat, am Montag den 29.02.2016 zwar BR-Sitzung ist, der BRV diesen Entwurf jedoch nicht auf die Tagesord- nung gesetzt hat, aber der BRV den Entwurf dem AG tags darauf unterschrieben zurück gibt. Bei personellen Einzelmaßnahmen nach §99+102 BetrVG zB wirds dann schwierig.
Wenn jedoch der AG dem BRV den Entwurf vorlegt und postwendend unterschrieben zurück erhält, dann kann der AG nicht und in gar keinem Fall davon ausgehen, daß ein ordnungsgemäßer Beschluß des BR voliegt.
Im übrigen würde ich Euch empfehlen, eine zusätzliche BR-Sitzung anzuberaumen und den BRV abzuwählen.
25.02.2016 um 21:52 Uhr
Wenn der AG die Vereinbarung nicht schon umgesetzt hat (weil er im guten Glauben war), kann jedes BR-Mitglied dem AG mitteilen, dass zu der Unterschrift des BRV, der notwendige Beschluss fehlt - die Vereinbarung also nicht gilt.
26.02.2016 um 10:39 Uhr
Der BRV kann sich aber natürlich auch noch im Nachhinein eure Zustimmung holen. BZW. sein Handeln per Beschluss nachträglich legitimieren lassen.
Vorausgesetzt er kann euch sein Handeln vernünftig erklären und ihr seit bereit dem zuzustimmen.
Vielleicht hatte er Gründe so zu handeln. Was das vorgehen natürlich so nicht entschuldigen kann.
26.02.2016 um 10:57 Uhr
Tatsächlich verbindlich sind diese Vereinbarungen nur, wenn ihnen ein Beschluss des Gremiums zu Grunde liegt.
Der Arbeitgeber darf grubndsätzlich davon ausgehen, dass die Unterschrift auf Grund eines BR-Beschlusses erfolgte, es sei denn, er hätte erkennen müssen, dass kein Beschluss erfolgt sein kann. ("Ah! Die neuen Schichtpläne! Da unterschreibe ich doch gleich!")
Sofern der Arbeitgeber von einem ordnungsgemäßen Beschluss ausgehen kann (und das wird der Normalfall sein, er muss keine Nachforschungen anstellen), darf er den Beschluss auch umsetzen.
Veröffentlicht nun der Arbeitgeber den Schichtplan, so übt er sein Direktionsrecht aus und der Schichtplan ist verbindlich.
Liegt der Zustimmung kein BR-Beschluss zu Grunde, dann hat der BR dies dem Arbeitgeber mitzuteilen. Ich wage zu bezweifeln, dass das einzelne BRM dazu befugt ist.
Ob man sich hier als Betriebsrat diese Blöße geben will, sollte gut überlegt werden. Beim Arbeitgeber wird man mit dieser Mitteilung ganz schnell in eine der Kategorien "Kindergarten", "Laberverein" oder "Kappesköpfe" wandern und die Kollegen werden den Aushang des Arbeitgebers "Liebe Mitarbeiter, der Betriebsrat hat die Genehmigung des bereits veröffentlichten Dienstplanes aus nicht nachvollziehbaren Gründen kurzfristig zurückgezogen. Wir sind bemüht so schnell wie möglich einen neuen, dann hoffentlich endgültigen, Schichtplan bekannt geben zu können und bedauern sehr, dass Sie vorerst keine Planungssicherheit haben." mit Unverständnis zur Kenntnis nehmen.
Und für die nächste TO würde ich die Neuwahl des Vorsitzenden auf die TO setzen lassen. Der BR muss hier nicht "überreden".
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