Erstellt am 20.10.2018 um 17:21 Uhr von ganther
Du brauchst aber doch Ersatz für den BRV...
Erstellt am 20.10.2018 um 17:33 Uhr von nicoline
HansimGlück
*Muss nun für den Stellvertreter ein EBM geladen werden?*
Nein! Es muss für die zeitweilige Verhinderung des BRV ein Ersatzmitglied geladen werden. Dieses rückt für die Zeit derVerhinderung des BRV in den BR nach, nicht aber in die Funktion des BRV. Diese übernimmt der Stellv., wie du schon richtig geschrieben hast. Der Stellv. ersetzt nur die Funktion des BRV, nicht die Person.
Erstellt am 21.10.2018 um 07:22 Uhr von MrBlobby
ganther
Ja aber ich bin fälschlicherweise davon ausgegangen das der Stellvertreter ihn ersetzt.
nicoline
Herzlichen Dank für die Aufklärung. Ich habe das ganze falsch betrachtet aber so macht es natürlich Sinn und hilft mir weiter. :)
Erstellt am 21.10.2018 um 14:19 Uhr von nicoline
Erstellt am 22.10.2018 um 08:34 Uhr von Mercyful
Guten Morgen,
ein Fragesteller und zwei Nicks?
By the way, "HansimGlück" schrieb, dass der BRV "abwesend entschuldigt" ist, nicht "verhindert". Abwesend/Entschuldigt heißt bei uns zumindest, dass jemand im Hause ist, aber grad keine Lust oder Zeit hat und entsprechend nicht verhindert ist, so dass auch kein EBR geladen werden muss.
Oder sehe ich das falsch?
Erstellt am 22.10.2018 um 10:32 Uhr von rtjum
@ mercyful
LAG Hamm, 08.12.2017 - 13 TaBV 72/17
schau mal dabei, Arbeit kann auch verhindern
Erstellt am 22.10.2018 um 11:36 Uhr von Mercyful
@ rtjum
Soweit bekannt ?, aber abwesend entschuldigt kann auch bedeuten, dass besagtes BR-Mitglied einfach keine Lust hat und sich abgemeldet hat oder halt früher Feierabend machen wollte. Ansonsten wäre es ja verhindert gewesen, da "...eine betriebliche Unabkömmlichkeit als Betriebsratsmitglied vorliegt, weil die geschuldete Arbeitsleistung unbedingt im Interesse wartender Kunden oder zur Behebung eines Notfalles sofort erbracht werden muss", und das geht aus dem Ursprungspost nicht hervor.