Hallo Forum,

bei uns im BR knirscht es und noch kräftiger knirscht es zwischen GL und BR.

Bei uns sind Freistellungen für die BR-Arbeit so gut wie fast unmöglich und als neuer BR haben wir nun unsere Arbeit in der Freizeit erledigt (Recherchen, Sitzungsvorbereitung). Einzig allein unsere erste Schulung zählte als Arbeitszeit und wurde vergütet. Ebenso die Sitzungszeiten. Bei einem BRM gab's nun Streit um die aufgewendete Zeit für das Schreiben des Protokolls in geeigneter Form. Das hat das BRM zwangsweise zu Hause erledigt, da wir als BR immer noch kein Büro und keinerlei Arbeitsmittel haben.

Die Geschäftsleitung hat uns nun in zwei Briefen vorgehalten, dass wir uns nicht korrekt verhalten und uns sowohl Basiskommentare für jedes BRM (wir sitzen in verschiedenen Städtchen!) als nicht erforderlich und ein Zeitschriften-Abo (Arbeitsrecht im Betrieb) aus Kostengründen verwehrt.

Das protokollschreibende BRM ist jetzt ziemlich sauer und möchte auf die Schreiben antworten und sich zu diesem Zwecke am Morgen vor unserer außerordentlichen Sitzung darauf vorbereiten. Die Schreiben sollen in der außerordentlichen Sitzung abgesegnet werden.

Darf es das einfach so? Als Teilzeitkraft würde es dann faktisch einen Tag ausfallen. Die Arbeit kann nicht liegenbleiben; kann jedoch ohne grosse Umstände an ein anderes Unternehmen weitergereicht und erledigt werden. (Das macht der Betrieb eher regelmäßig, weil nicht alle Stellen immer besetzt werden können).

Eine Kommentierung zu § 37 BetrVG liest sich nicht eben mal so schnell runter, noch lassen sich die Antwortbriefe so mal eben formulieren.

Der Arbeitsplatz des BRM (dient nur der Arbeitsvorbereitung) besteht eigentlich nur aus einem kleinen Tischchen, das für Büroarbeit nicht geeignet ist. Technische Ausstattung gibt's keine.

Muss das BRM nun rumfragen, ob es irgendwo an einen PC sitzen darf und sich seiner BR-Arbeit widmen? Oder darf es sich guten Gewissens an den heimischen PC setzen?