Erstellt am 29.07.2014 um 14:10 Uhr von metallica
Die einzigen denkbaren Möglichkeiten sind "Hausverbot" im Betriebsratsbüro oder auf der Betriebsversammlung. Selbst einem Arbeitgeber fällt es sehr schwer ein Hausverbot gegenüber abhängig beschäftigten durchzusetzen.
Wenn sich ein Betriebsrat zu sowas hinreißen lässt, wird er zu Recht ernsthafte juristische Probleme bekommen.
Erstellt am 29.07.2014 um 14:19 Uhr von nicoline
*Ist es nicht so, dass ein BR auch ein Hausverbot aussprechen kann?*
Nein, so ist es nicht. Der BR kann vom AG die Entfernung betriebsstörender Angehöriger verlangen. Was darunter zu verstehen ist, findet man in § 104 BetrVG. Ich wage zu bezweifeln, dass das bei Euch zutreffend ist.
Erstellt am 29.07.2014 um 15:25 Uhr von gironimo
Zitat aus § 77 BetrVG: (...) "Der Betriebsrat darf nicht durch einseitige Handlungen in die Leitung des Betriebs eingreifen."
(...)
Erstellt am 29.07.2014 um 15:28 Uhr von Hoppel
@ Lollipop
Ein BR kann nie, niemals, nicht ein Hausverbot aussprechen!!! Ein BR hat unter bestimmten Voraussetzungen lediglich das Recht, Personen des BR-Büros oder der Betriebsversammlung verweisen zu können.
Wenn sich euer Gremium tatsächlich schon seit längerer Zeit mit der Frage beschäftigt, sollte die Zeit ausgereicht haben, sich mit dem BetrVG mal etwas intensiver zu beschäftigen ... so unübersichtlich ist dieses Gesetz ja nicht ...
Liegen eigentlich ein oder mehrere Beschwerden seitens Eurer KollegInnen vor??
Erstellt am 29.07.2014 um 16:36 Uhr von betriebsratten
Hausverbot kann nur der erteilen der das Hausrecht hat-und das hat der Betriebsrat(svorsitzende) nur während der Betriebsversammlung und in diesem Raum. Ansonsten der Arbeitgeber!
Der BR kann aber den Arbeitgeber auffordern eine betriebsstörende Person zu entfernen-lest mal im BetrVG §104
Siehe auch
http://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/heise-v-steinau-steinrueck-thuesing-tillmanns-u-a-betrvg-104-entfernung-betriebsstoerender-arbeitnehmer_idesk_PI10413_HI606289.html
Gruss von den betriebsratten
Erstellt am 31.07.2014 um 20:07 Uhr von Stoni
@Betriebsratten, in einem BR Büro, welches keiner Zweitnutzung unterliegt, hat der BR das Hausrecht. Durchzusetzen selbst unter Zuhilfenahme der Polizei. Ob es Sinn macht ist ne andere Geschichte.