Neuer BR neben altem BR - Oder doch ein BR?
@All
allen vorab die besten Wünsche für 2009 und vor allem immer ein offenes ehrliches Wort an die richtige Adresse. Und nun meine Frage:
Unsere Klinik ist in einzelne Fachbereiche (Kliniken) unterteilt, nun soll ein Fachbereich "eigenständig" werden. D.h. es wird ein Leiter eingestellt der alle Kompetenzen in personellen und sozialen Angelegenheiten bekommt und leitender Angestellter nach §5 BetrVG ist. Unser GF will nun mit uns gemeinsam prüfen ob hier der Fall eines neuen Betriebsteiles ( möglich § 111 BetrVG) entstanden ist. Uns geht es darum dass wir den Status Quo beibehalten und weiterhin als BR für die AN in diesem Bereich zuständig sind. Unsere Gewerkschaft ist eingeschaltet, da gibt es nächste Woche ein Gespräch zu. Im BetrVG unter § 4, besteht ja die Möglichkeit per Betriebsvereinbarung die weitere Zuständigkeit unseres BR's für diesen Bereich zu klären. So weit richtig? Oder habe ich jetzt einen Denkfehler?
Die Kollegen aus diesem Bereich wissen Bescheid. Es gäbe ja auch noch die Möglichkeit dass dieser Bereich einen eigenen BR wählt. Aber es gibt keinen Kollegen der sich zum jetzigen Zeitpunkt diesen Aufgaben stellen wird. Deshalb dachten wir es ist sinnvoll dass es so bleibt wie es ist. Haben wir jetzt irgendetwas übersehen oder vergessen?
Community-Antworten (8)
09.01.2009 um 09:40 Uhr
Hallo Klinik,
schau Dir mal den § 3 BetrVG an. Wenn alle Parteien einverstanden sind, könnt Ihr ( also AG und GEW) zu Eurer Konstellation einen Tarifvertrag abschließen.
Wir haben einen zur Konstellation unseres GBR gemacht. Dann sind alle Dinge geklärt.
Grüße
RolfH
09.01.2009 um 10:02 Uhr
@RolfH,
Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung? Welche Kommentierung hast Du gelesen dazu Fitting oder Däubler?
09.01.2009 um 10:06 Uhr
Hallo Klinik
habe beide Kommentierungen. Aber der reine Gesetzestext ist ja sowieso gleich. Ich meine Tarifvertrag.
09.01.2009 um 10:25 Uhr
Hab ich gelesen. Was hat sich dadurch bei Euch geändert?
09.01.2009 um 10:34 Uhr
Das kann ich Dir im Detail nicht hier erläutern. Wir haben auf jeden Fall eine GBR-Konstellation, die so im BetrVG nicht vorgesehen ist, aber für uns optimal ist. Es sind viele Niederlassungen und auch Tochterfirmen.
Nachdem der Ag, die GEW und auch der GBR dies so als optimal erachteten, haben wir das Ganze in einen Tarifvertrag gegossen.
09.01.2009 um 11:05 Uhr
@Klinik Ich würde den einen, vereinten BR vorziehen. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass die Idee vom AG Sinn macht.
@RolfH Ich glaube allerdings, dass man auch nach § 3 BetrVG im Rahmen einer BV gültige Vereinbarungen treffen kann.
09.01.2009 um 11:15 Uhr
@kölner
wir haben das damals durchgespielt und sind auf jeden Fall zu der Überzeugung gekommen, dass ein Tarifvertrag allemal sicherer ist als eine BV. Hat sich aber natürlich auf unsere Konstellation bezogen.
09.01.2009 um 14:29 Uhr
@Kölner,
ich verstehe was Du meinst, aber da gibt es wirklich niemanden der Interesse hat.
Verwandte Themen
An unserem Info-Brett: Überstunden, altem Urlaub und neuem Urlaubsbestand. Ist das überhaupt erlaubt ?
ÄlterAuf unserem schwarzen Info-Brett wird monatlich eine Liste von allen Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen mit ihren aktuellen Überstunden, altem Urlaub und neuem Urlaubsbestand ausgehängt. Ist das überhaupt e
BR-Vorsitzenden Position Rotation - ist das möglich/sinnvoll?
ÄlterHallo. In unserem Betrieb wurde ein neuer Betriebsrat gewählt. Aus dem "altem" BR" wurde lediglich einer wiedergewählt. Der Rest der 9 setzt sich aus neuen Mitgliedern zusammen. Der alte BR (insbesond
BRV verhält sich nicht diskret!
ÄlterDies gibt was längeres, neuer BRV, hat die Freistellung abgelehnt. Es währe nicht so viel zu tun. Möchte 3 Monate testen. Dann erneut über eine Freistellung sprechen. 2 alte BR´s waren dagegen, 7 neu
Überstundenregelung BV / Arbeitsvertrag
ÄlterHallo zusammen, uns beschäftigt im Gremium zur Zeit eine Frage zum Thema Überstundenregelung. Wir haben eine gültige BV, in der das Thema geregelt ist. Es werden alle Überstunden erfasst und entsprec
konstituierende Sitzung
ÄlterWir sind ein Neuer BR gemischt mit altem BR. Bei der konstituierende Sitzung war ein MG Krank und hat sich schriftlich zur BRV Wahl gestellt. Der alte BR hat darauf hin ein Ersatzmitglied spontan münd