@All

allen vorab die besten Wünsche für 2009 und vor allem immer ein offenes ehrliches Wort an die richtige Adresse.
Und nun meine Frage:

Unsere Klinik ist in einzelne Fachbereiche (Kliniken) unterteilt, nun soll ein Fachbereich "eigenständig" werden. D.h. es wird ein Leiter eingestellt der alle Kompetenzen in personellen und sozialen Angelegenheiten bekommt und leitender Angestellter nach §5 BetrVG ist. Unser GF will nun mit uns gemeinsam prüfen ob hier der Fall eines neuen Betriebsteiles ( möglich § 111 BetrVG) entstanden ist. Uns geht es darum dass wir den Status Quo beibehalten und weiterhin als BR für die AN in diesem Bereich zuständig sind. Unsere Gewerkschaft ist eingeschaltet, da gibt es nächste Woche ein Gespräch zu. Im BetrVG unter § 4, besteht ja die Möglichkeit per Betriebsvereinbarung die weitere Zuständigkeit unseres BR's für diesen Bereich zu klären. So weit richtig? Oder habe ich jetzt einen Denkfehler?

Die Kollegen aus diesem Bereich wissen Bescheid. Es gäbe ja auch noch die Möglichkeit dass dieser Bereich einen eigenen BR wählt. Aber es gibt keinen Kollegen der sich zum jetzigen Zeitpunkt diesen Aufgaben stellen wird. Deshalb dachten wir es ist sinnvoll dass es so bleibt wie es ist. Haben wir jetzt irgendetwas übersehen oder vergessen?