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Neuer BR neben altem BR - Oder doch ein BR?

K
klinik
Jan 2018 bearbeitet

@All

allen vorab die besten Wünsche für 2009 und vor allem immer ein offenes ehrliches Wort an die richtige Adresse. Und nun meine Frage:

Unsere Klinik ist in einzelne Fachbereiche (Kliniken) unterteilt, nun soll ein Fachbereich "eigenständig" werden. D.h. es wird ein Leiter eingestellt der alle Kompetenzen in personellen und sozialen Angelegenheiten bekommt und leitender Angestellter nach §5 BetrVG ist. Unser GF will nun mit uns gemeinsam prüfen ob hier der Fall eines neuen Betriebsteiles ( möglich § 111 BetrVG) entstanden ist. Uns geht es darum dass wir den Status Quo beibehalten und weiterhin als BR für die AN in diesem Bereich zuständig sind. Unsere Gewerkschaft ist eingeschaltet, da gibt es nächste Woche ein Gespräch zu. Im BetrVG unter § 4, besteht ja die Möglichkeit per Betriebsvereinbarung die weitere Zuständigkeit unseres BR's für diesen Bereich zu klären. So weit richtig? Oder habe ich jetzt einen Denkfehler?

Die Kollegen aus diesem Bereich wissen Bescheid. Es gäbe ja auch noch die Möglichkeit dass dieser Bereich einen eigenen BR wählt. Aber es gibt keinen Kollegen der sich zum jetzigen Zeitpunkt diesen Aufgaben stellen wird. Deshalb dachten wir es ist sinnvoll dass es so bleibt wie es ist. Haben wir jetzt irgendetwas übersehen oder vergessen?

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Community-Antworten (8)

R
RolfH

09.01.2009 um 09:40 Uhr

Hallo Klinik,

schau Dir mal den § 3 BetrVG an. Wenn alle Parteien einverstanden sind, könnt Ihr ( also AG und GEW) zu Eurer Konstellation einen Tarifvertrag abschließen.

Wir haben einen zur Konstellation unseres GBR gemacht. Dann sind alle Dinge geklärt.

Grüße

RolfH

K
klinik

09.01.2009 um 10:02 Uhr

@RolfH,

Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung? Welche Kommentierung hast Du gelesen dazu Fitting oder Däubler?

R
RolfH

09.01.2009 um 10:06 Uhr

Hallo Klinik

habe beide Kommentierungen. Aber der reine Gesetzestext ist ja sowieso gleich. Ich meine Tarifvertrag.

K
klinik

09.01.2009 um 10:25 Uhr

Hab ich gelesen. Was hat sich dadurch bei Euch geändert?

R
RolfH

09.01.2009 um 10:34 Uhr

Das kann ich Dir im Detail nicht hier erläutern. Wir haben auf jeden Fall eine GBR-Konstellation, die so im BetrVG nicht vorgesehen ist, aber für uns optimal ist. Es sind viele Niederlassungen und auch Tochterfirmen.

Nachdem der Ag, die GEW und auch der GBR dies so als optimal erachteten, haben wir das Ganze in einen Tarifvertrag gegossen.

K
Kölner

09.01.2009 um 11:05 Uhr

@Klinik Ich würde den einen, vereinten BR vorziehen. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass die Idee vom AG Sinn macht.

@RolfH Ich glaube allerdings, dass man auch nach § 3 BetrVG im Rahmen einer BV gültige Vereinbarungen treffen kann.

R
RolfH

09.01.2009 um 11:15 Uhr

@kölner

wir haben das damals durchgespielt und sind auf jeden Fall zu der Überzeugung gekommen, dass ein Tarifvertrag allemal sicherer ist als eine BV. Hat sich aber natürlich auf unsere Konstellation bezogen.

K
klink

09.01.2009 um 14:29 Uhr

@Kölner,

ich verstehe was Du meinst, aber da gibt es wirklich niemanden der Interesse hat.

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