Erstellt am 07.07.2014 um 09:25 Uhr von Kölner
...ist das nicht eher eine Vertretungsregel?
Erstellt am 07.07.2014 um 09:53 Uhr von rolfo
Komisch, dass so ein Antrag von den Kollegen kommt und nicht vom Arbeitgeber ?
Erstellt am 07.07.2014 um 10:30 Uhr von nicoline
*Auf uns sind Kollegen zugekommen*
Lass mich raten, waren das Stationsleitungen?
Die PDL vieler KH scheinen gut vernetzt zu sein, dieses Modell soll in etlichen KH als Ausfallmanagement eingeführt werden, weil die AG kein Geld ausgeben wollen um genug Personal einzustellen. Da gibt es die verschiedensten Varianten.
zu 1.
grundsätzlich ja. Wenn ein MA an dem Tag frei hat, wäre das ja außerhalb seiner regulären Arbeitszeit, dann kann er RB machen, wenn er regulär arbeitet, ist es ja zusätzlich nicht möglich.
zu 2.
Der AG scheint ja davon auszugehen, dass dieser Rufdienst nicht regelmäßig in Anspruch genommen wird, sondern nur ausnahmsweise. Wir beide wissen wahrscheinlich, dass er dauernd in Anspruch genommen werden muss. Eine durchschnittliche Arbeitsbelastung im Rufdienst von bis zu 20% ist anerkannt. Der Durchschnitt soll in einem repräsentativen Zeitraum ermittelt werden.
zu 3.
Wenn es keinen Tarifvertrag oder Bestimmungen im AV dazu gibt, müssen die Betroffenen das selber aushandeln.
Erstellt am 07.07.2014 um 14:16 Uhr von gironimo
zu 3:
Wenn es keine tarifliche Regelung gibt, kann der BR durchaus im Zuge der Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 10+11 BetrVG regelnd eingreifen.
Erstellt am 07.07.2014 um 21:17 Uhr von nicoline
gironimo,
ich gehe hier vom Tarifvorbehalt aus.
Bzgl. Nr. 10 könnte man vereinbaren, dass Rufbereitschaft vergütet wird, was ja gar nicht so sebstverständlich ist.
Bzgl. Nr. 11 würde ich NICHT davon ausgehen, dass es sich hier um Akkord- und Prämiensätze und vergleichbares leistungsbezogenes Entgelt handelt.