Hallo!

Auf uns (Betriebsrat) sind Kollegen zugekommen, die in ihrer Abteilung Rufbereitschaftsdienste einführen wollen. Diese Dienste sollen nur an den Feiertagen (Ostern, Pfingsten, Weihnachten und Silvester) im Dienstplan hinterlegt werden und für kurzfristige Krankmeldungen genutzt werden, um den anderen Kollegen ein "Frei" zu gewährleisten.
Die Abteilung ist 24 Stunden am Tag besetzt. Nun meine Fragen:
1. Kann ein Rufbereitschaftsdienst überhaupt eingeführt werden? (Definition u.a. RBD liegt vor, außerhalb der regulären Arbeitzeit)
2.kann man Rufbereitschaftsdienst für die Übernahme von Diensten von 8 stunden planen? (oder geht eine Anordnung nur, wenn im Ausnahmefall Arbeit anfällt) - Was ist ein Ausnahmefall?
3.Wie ist die Vergütung geregelt?