BR - Verschmelzung von 2 Betrieben
Hallo, folgende Ausgangslage:
Ein Unternehmen hat 3 unterschiedliche Organisationseinheiten mit folgenden Eigenschaften:
- Hauptniederlassung, Köln, kein BR
- Organisationseinheit A: Berlin, mit BR (45 Mitarbeiter)
- Organisationseinheit B: Berlin, kein BR (15 Mitarbeiter)
Jetzt sollen die beiden Organisationseinheiten A und B zusammengeführt werden, wie wirkt sich das auf den BR aus? Kann dieser weiterhin tätig bleiben (für die 60 MA)? Muss neu gewählt werden?
Vielen Dank für eine Info
Community-Antworten (3)
29.03.2018 um 14:21 Uhr
Lese doch mal § 21a BetrVG.
29.03.2018 um 14:52 Uhr
Also Neuwahlen nach dem Übergangsmandat?
29.03.2018 um 19:23 Uhr
Ja - wenn die Verschmelzung stattgefunden hat, seid ihr im Übergangsmandat und bleibt es so lange, bis eine Neuwahl statt gefunden hat. Hierzu bestellt ihr ja den Wahlvorstand.
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