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BR - Verschmelzung von 2 Betrieben

T
TheGuest
Apr 2018 bearbeitet

Hallo, folgende Ausgangslage:

Ein Unternehmen hat 3 unterschiedliche Organisationseinheiten mit folgenden Eigenschaften:

  • Hauptniederlassung, Köln, kein BR
  • Organisationseinheit A: Berlin, mit BR (45 Mitarbeiter)
  • Organisationseinheit B: Berlin, kein BR (15 Mitarbeiter)

Jetzt sollen die beiden Organisationseinheiten A und B zusammengeführt werden, wie wirkt sich das auf den BR aus? Kann dieser weiterhin tätig bleiben (für die 60 MA)? Muss neu gewählt werden?

Vielen Dank für eine Info

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Community-Antworten (3)

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krambambuli

29.03.2018 um 14:21 Uhr

Lese doch mal § 21a BetrVG.

T
TheGuest

29.03.2018 um 14:52 Uhr

Also Neuwahlen nach dem Übergangsmandat?

K
krambambuli

29.03.2018 um 19:23 Uhr

Ja - wenn die Verschmelzung stattgefunden hat, seid ihr im Übergangsmandat und bleibt es so lange, bis eine Neuwahl statt gefunden hat. Hierzu bestellt ihr ja den Wahlvorstand.

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