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Gewünschter BR Beschluss bei der zweiten Abstimmung erreicht

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Freundchen
Jan 2018 bearbeitet

Thema Leiharbeiter , wir hatten einen Beschluss über befristete Einstellungen von 24 Leiharbeitnehmer für drei Monate . Der Beschluss viel (5 zu 5+eine Enthaltung) gleich aus . Dem Vorsitzenden hat das gar nicht gefallen und hat mit diversen Drohungen dazu gezwungen den Beschluss zu überdenken und noch einmal abzustimmen . Das Ergebnis viel dann wie zu erwarten war , mit einer Zustimmung aus . Meine Frage : Ist es rechtens einen nicht gewollten Beschluss noch einmal zu verlangen und somit den gewünschten Erfolg zu erreichen ? Natürlich wurde die zweite Abstimmung nicht protokolliert

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Community-Antworten (6)

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rolfo

04.06.2014 um 10:50 Uhr

Das ist zwar nicht die feine Art, aber solange ein Beschluss keine Außenwirkung erzeugt hat kann er jederzeit geändert werden.

G
gegenspieler

04.06.2014 um 13:14 Uhr

Ist schon komisch, wenn ein Beschluss im Gremiumm auf einmal anders ausfällt. Waren da denn beim ersten Beschluss nicht alle Argumente bekannt oder war es einfach ein Umfallen von ein paar, die erschrocken sind, dass die Abstimmung negativ ausfiel? Ein Problem könnte der BRV haben, wenn er die Zustimmung nach außen weitergibt, somit Außenwirkung erzielt wird, und er nachher dies mittels Protokoll nicht beweisen kann gegenüber dem BR-Gremium.

G
gironimo

04.06.2014 um 16:17 Uhr

Es gibt auch demokratische Grundsätze. Und danach ist nach einer Abstimmung ende der Debatte.

Aus meiner Sicht mangelt es dem Vorsitzenden an demokratischem Grundgedanken. Außerdem hat er wohl die Chefposition - die er gar nicht hat - ausgenutzt um möglicher Weise andere einzuschüchtern.

Das Gremium sollte sich Gedanken machen, wie sie die Rolle des Vorsitzenden und die eigenen Rechte der Mitglieder sehen.

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Pickel

04.06.2014 um 17:51 Uhr

@ Gironimo Es ist gerade typisch für eine Demokratie, im Falle einer Pattsituation (5:5) nach neuer Beratung erneut abzustimmen. Die Bedrohungen natürlich ausgenommen.

B
blackjack

04.06.2014 um 18:09 Uhr

@Pickel, nix Patt, Stimmenthaltungen wirken sich als Ablehnung aus.

F
Freundchen

04.06.2014 um 19:35 Uhr

Ich danke Euch allen für die Antworten ,werde in 6 Wochen Eure Sätze in der Klausurtagung vorlesen. Bleibt gesund , greetz Freundchen

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