Thema Leiharbeiter , wir hatten einen Beschluss über befristete Einstellungen von
24 Leiharbeitnehmer für drei Monate . Der Beschluss viel (5 zu 5+eine Enthaltung) gleich aus . Dem Vorsitzenden
hat das gar nicht gefallen und hat mit diversen Drohungen dazu gezwungen den Beschluss zu
überdenken und noch einmal abzustimmen . Das Ergebnis viel dann wie zu erwarten war , mit einer Zustimmung aus . Meine Frage : Ist es rechtens einen nicht gewollten Beschluss noch
einmal zu verlangen und somit den gewünschten Erfolg zu erreichen ? Natürlich wurde die
zweite Abstimmung nicht protokolliert