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Abstimmung der BR und GBR untereinander

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Nov 2016 bearbeitet

Wir gehören zu einem Konzern, der in den jeweiligen Firmen über BR und GBR verfügt, aber keinen KBR gebildet hat(politisch nicht durchsetzbar).. Dürfen sich die BR- und GBR-Vorsitzenden zur Besprechung von Themen und Abstimmung von Vorgehensweisen treffen? Oder darf das der AG untersagen? Auf der einen Seite ist ja jeder BR nur für seine Firma zuständig, aber auf der anderen Seite ist es ja im Interesse der MA, dass sie im Konzern gleich behandelt werden.

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Community-Antworten (3)

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larifa

17.03.2010 um 20:17 Uhr

das wird man so sicher nicht untersagen können... aber ich finde es trotzdem seltsam! Da sollte doch der GBR in seinen Sitzungen darüber beraten und kein inoffizielles Treffen nebenher

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19.03.2010 um 12:31 Uhr

Ja, aber! Wir haben mehrere GBR und mehrere BR und wollen eine Abstimmung unter den 'Spitzengremien' herbeiführen.

P
Petrus

19.03.2010 um 12:51 Uhr

Und genau dafür wurde vom Gesetzgeber die Möglichkeit des KBR geschaffen.

Was Du mit "politisch nicht durchsetzbar" meinst, verstehe ich hingegen nicht...

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