Dürfen sich die BR- und GBR-Vorsitzenden zur Besprechung von Themen und Abstimmung von Vorgehensweisen treffen?
Oder darf das der AG untersagen?
Auf der einen Seite ist ja jeder BR nur für seine Firma zuständig, aber auf der anderen Seite ist es ja im Interesse der MA, dass sie im Konzern gleich behandelt werden.
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Betriebsverfassungsrecht