Beschluss des BR
Hallo... dringende Angelegenheit!!!! Wir hatten bei uns im Betrieb eine sog. Listenwahl! Liste 1 hat gewonnen, ich gehörte zu Liste 2! Ich bin, nachdem einige aus unsere Liste ausgetreten sind, jetzt nun ordentliches BR-Mitglied!
Problematik: Ich teilte beim Arbeitgeber den Wunsch auch in einem anderen Bereich eingesetzt zu werden! Antwort vom AG "demnächst".
Einige Zeit später, in einer Sitzung, stellte sich heraus dass durch einen Antrag des Arbeitgebers, ich in einem anderen Bereich eingesetzt werden sollte, und das schon für morgen! Im BR, dürfte ich an der Diskussion teilnehmen, bei der Abstimmung musste ich aber draußen warten! Am Ende der Abstimmung, teilte mir der BR mit: der Antrag sei abgelehnt worden!
Frage:
Mir wurde vom BR mitgeteilt, ich müsse mich an diesen Beschluss halten oder vom BR zurücktreten!
???????Ist das korrekt???
Bin BR-Mitglied, habe den Vorschlag beim AG geäußert, Antrag wird vom BR abgelehnt! Muss, kann oder soll ich mich an den Beschluss vom BR halten????
Vielen Dank im Voraus!!!
@Roxxx, ich soll mein Amt niederlegen, weil ich nicht bereit bin mich an diesem Beschluss zu halten, da ich selbee beim AG den Vorschlag geäußert habe!
@Kölner, die Begründung war einfach die, dass der AG mich nicht in Kenntnis gesetzt hat das die Versetzung für den morgigen Tag ansteht! (Hatte mit dem AG vor einigen Wochen gesprochen und er sagt demnächst)
@Kurzarbeit, "Nicht gebunden ist aber der AN der auch BRM ist. Auch muss kein BRM der als AN sich nicht an Beschlüsse hält das Mandat niederlegen." Das trifft genau: Kann man das auch im Gesetz so nachlesen??? Ich bin AN und BRM, möchte diesen Beschluss nicht halten und auch nicht das Mandat niederlegen, weil ich der Meinung bin das man mich versucht raus zu mobben, da man mich schon sehr oft vor solchen Entscheidungen gestellt hat (entweder...oder du legst dein Mandat nieder)!
@@Roxxx, Mit der Listenwahl wollte ich nur auf den Unterschied zu der Personenwahl aufmerksam machen! D.h. ich bin nicht gewählt worden sondern es muss immer jmd von der Verliereeliste dabei sein...und das bin im Moment ich!
@DerAlteHeini: super Beitrag, bin begeistert...vielen Dank!
@polybär: ich empfehle dir den Beitrag nochmal durchzulesen. Ich wäre ja mit der Kurzfristigkeit einverstanden aber der BR nicht und hat es abgelehnt weil der AG mir nicht mitgeteilt hat dass ich "morgen" versetzt werde! Man sollte sachlich bleiben und nicht persönlich werden (ist ebenso Aufgabe vom BR), habe nicht behauptet nicht gemocht zu werden, habe nur erklärt das ich der 'Verliererliste' angehöre und nicht direkt gewählt worden bin! Ob ich bei der Diskussion nicht gut argumentiert habe, lass ich mal so stehen. Wahr ist, das ich noch nicht mal bei der Diskussion hätte sein sollen!
"Ist ein BRatMitglied von einer Angelegenheit persönlich betroffen, ist es sowohl von der Beschlussfassung als auch von der Teilnahme an der Beratung ausgeschlossen. An seiner Stelle kommt das Ersatzmitglied zum Einsatz. Gegenteiliges Verhalten führt zur Unwirksamkeit des Beschlussen (BAG 3.8.99 - 1 ABR 30/98, NZA 2000, 440)"
Community-Antworten (15)
15.07.2011 um 00:27 Uhr
Ja. Die Vorgehensweise ist korrekt. An gefasste Beschlüsse müssen sich auch die BR - Mitglieder halten die dagegengestimmt haben (und überstimmt wurden) oder sich der Stimme enthalten haben oder an der Abstimmung nicht teilgenommen haben. Der BR soll nach außen immer geschlossen auftreten, auch wenn ein Beschluß dem einzelnen Mitglied nicht gefällt. Warum Du aber anderenfalls vom BR zurücktreten sollst (= Amt niederlegen?), verstehe ich nicht.
Gruß, Ro
15.07.2011 um 00:44 Uhr
@Roxxx Zweifel: Wenn der BR die Versetzung ablehnen möchte, dann wäre ich mal auf die Begründung gespannt...
@teresama Ist mit der Versetzung auch der Verlust des BR-Mandats einhergehend? Warum (Begründung!) hat der BR abgelehnt?
15.07.2011 um 00:54 Uhr
Keiner kent hier den Grund der Verweigerung einer Versetzung. Dieser wäre aber zwingend wichtig zu wissen, ob ein rechtmäßiger Beschluss hier gegeben war. Die Versagungsgründe ergeben sich aus dem BetrVG und sind dort abschließend geregelt.
Ja, auch überstimmte BRM oder BRM welche nicht teilgenommen haben sind erst einmal als BRM an Beschlüsse gebunden.
Nicht gebunden ist aber der AN der auch BRM ist. Auch muss kein BRM der als AN sich nicht an Beschlüsse hält das Mandat niederlegen.
Der AG kann und sollte hier prüfen, ob ein zulässiger Versagungsgrund gegeben ist. Wenn nein, kann er den Beschluss einfach missachten. Wenn doch ein rechtmäßiger Beschluss gegeben ist, muss der AG vor das ArbG um hier eine Änderung/Ersatz zu bekommen. Der BR kann hier nicht mit Themen welche den betroffenen, also zu versetzenden AN argumentieren, da dieser es ja möchte.
Also, Du musst nicht zurücktreten!
15.07.2011 um 01:05 Uhr
Hallo Köllner! Es wurde nicht gefragt warum die Versetzung abgelent wurde, das kann auser dem BR niemand wissen (teresama könnte es im Protokoll nachlesen). Es wurde nur gefragt ob die Vorgehensweise korrekt war und ob man sich an Beschlüsse halten muß. Was die Eingangs erwähnte Listenwahl und die abgelehnte Versetzung mit der Niederlegung des Mandats zu tun haben soll, verstehe ich ja auch nicht.
Gruß, Ro
15.07.2011 um 01:50 Uhr
@Roxxx, ich soll mein Amt niederlegen, weil ich nicht bereit bin mich an diesem Beschluss zu halten, da ich selbee beim AG den Vorschlag geäußert habe!
@Kölner, die Begründung war einfach die, dass der AG mich nicht in Kenntnis gesetzt hat das die Versetzung für den morgigen Tag ansteht! (Hatte mit dem AG vor einigen Wochen gesprochen und er sagt demnächst)
@Kurzarbeit, "Nicht gebunden ist aber der AN der auch BRM ist. Auch muss kein BRM der als AN sich nicht an Beschlüsse hält das Mandat niederlegen." Das trifft genau: Kann man das auch im Gesetz so nachlesen??? Ich bin AN und BRM, möchte diesen Beschluss nicht halten und auch nicht das Mandat niederlegen, weil ich der Meinung bin das man mich versucht raus zu mobben, da man mich schon sehr oft vor solchen Entscheidungen gestellt hat (entweder...oder du legst dein Mandat nieder)!
@@Roxxx, Mit der Listenwahl wollte ich nur auf den Unterschied zu der Personenwahl aufmerksam machen! D.h. ich bin nicht gewählt worden sondern es muss immer jmd von der Verliereeliste dabei sein...und das bin im Moment ich!
15.07.2011 um 10:20 Uhr
Kann man das auch im Gesetz so nachlesen???
Das braucht man nicht. Die persönliche Eigenschaft als Arbeitnehmer und das Ehrenamt Betriebsrat sind strikt voneinander zu trennen. Entsprechend ist dieser Fall explizit nirgends so niedergelegt.
Als Amtsträger Betriebsrat musst Du den Beschluß des Betriebsrates als gegeben akzeptieren und auch grundsätzlich nach außen hin nichts tun was den Betriebsrat als solchen defamieren könnte. Das heißt aber wieder nicht, das Du auch als Betriebsrat nicht Deine Meinung sagen kannst. Du darfst also durchaus sachlich sagen: Ich finde die Sache nicht gut un drichtig, aber nicht: Meine BR-Kollegen sind Voll-*#!$§....
Als Arbeitnehmer darfst Du Deine Rechte wahrnehmen, also z.B. den Beschluß des Betriebsrates vor dem ArbG anfechten. Allerdings wird dir das wenig nutzen, da am Ende immer noch der AG handeln muß. Wenn der AG ein ernstes Interesse daran hat die Versetzung durchzuführen so kann und muss er vor dem ArbG sich die Zustimmung ersetzen lassen. Tut er es nicht, so war ihm mit der Sache wohl auch nicht wirklich ernst.
die Begründung war einfach die, dass der AG mich nicht in Kenntnis gesetzt hat das die Versetzung für den morgigen Tag ansteht! (Hatte mit dem AG vor einigen Wochen gesprochen und er sagt demnächst)
Das ist nach §99 ein vollkommen unzulässiger Grund. Bestenfalls könnte man eine Benachtteiligung des AN (also von Dir) erkennen. Das ist aber in zweierlei hinsicht an den Haaren herbeigezogen: a) hätten Dich die Kollegen fragen müssen OB Du dich durch diese kurzfristige Maßnahme überhaupt benachteiligt fühlst b) muß der AG derartige Maßnahmen nicht ankündigen. Er kann genau genommen eine Versetzung von jetzt auf sofort durchführen.
Haben Deine Kollegen also wie hier gegen die zulässigen Gründe aus §99 widersprochen, rein um Dir eins auszuwischen, so dürfte das normalerweise auch einmal ein gefundenes Fressen für den AG sein um dem BR mal eins auszuwischen. Bei DEM Grund ist die Zustimmung des ArbG obligatorisch. Schließlich ist am Ende ein Widerspruch nach §99 ohne erkennbare oder offensichtlich an den Haaren herbeigezogenen Gründen am Ende auch eine Pflichtverletzung (Rechtsmissbräuchliche Amtsausnutzung). Und das wird der Richter den Kollegen auch klarmachen.
15.07.2011 um 19:36 Uhr
teresama Wenn du in einen anderen Bereich versetzt werden sollst und der BR dazu gehört wurde, dürfte es sich um eine personelle Einzelmaßnahme gem. § 99 BetrVG handeln. In diesen § sind die Gründe aufgeführt mit denen der BR seine Verweigerung begründen könnte. Werden vom BR die Vorgaben des § 99 Abs.2, Ziffern 1-6 BetrVG nicht beachtet, sind die vom BR gemachte Verweigerung der Zustimmung vor dem Arbeitsgericht angreifbar.
Möchtest Du, einen Beschluss des BR nicht beachten, dann ist das so und der BR kann nichts dagegen machen, so einfach ist das. Der BR hat keinerlei rechtliche Möglichkeiten dich zu disziplinieren. Hier überschätzt sich der BR und zeigt, dass er nicht gerade ein entsprechend gebildetes Gremium ist.
Der Verhandlungspartner des BR ist der AG oder eine ausdrücklich beauftragt Person. Der BR und der AG sind die beiden Betriebsparteien die dem Betriebsverfassungsgesetzt verpflichtet sind. Beispiel: Der BR verweigert den Antrag des Arbeitgebers bezüglich einer geplanten Versetzung des Arbeitnehmers XX. Der Arbeitgeber versetzt den Kollegen XX aber trotzdem und der ist auch damit auch einverstanden, dann ist es erst einmal so. Will der BR nun gegen diese umgesetzte Versetzung vorgehen, muß er gegen den Arbeitgeber vorgehen. Der Arbeitnehmer selbst, auch wenn er ein Betriebsratsmitglied ist, ist in keinster weise für die Nichtbeachtung des Widerspruchs, hier zur Versetzung, verantwortlich. Will der BR im Rahme seiner Rechte etwas durchsetzen, mit welchen Mitteln auch immer, ist IMMER der Arbeitgeber der Verantwortliche für Handlungen im Betrieb.
Wird dir hier im Forum gesagt, du müsstest dich als Betriebsratsmitglied im Rahmen deiner Tätigkeit als Arbeitnehmer in die Beschlüsse des BR fügen, ist das schlichtweg falsch. Die Beschlüsse des BR sind erst einmal für Arbeitnehmer uninteressant, denn die Beschlüsse sind Willensäußerungen des Gremiums in dessen Rahmen das Gremium rechtlich ordentlich handeln kann. Trifft der BR und AG z.B eine Vereinbarung von denen Arbeitnehmer betroffen sind und halten sich die AN nicht daran, kann nicht der BR gegen die Kollegen vorgehen, sondern muss gegenüber dem AG auf Einhaltung drängen.
Sind BR Mitglieder mit Beschlüssen des BR nicht einverstanden, dürfen sie dies auch den Arbeitnehmern mitteilen und auch diskutieren. Neben der Betriebsratsarbeit im Gremium hat jedes BR Mitglied das Recht auf seine persönliche Betriebsratsarbeit. Für die persönliche BR Arbeit bedarf es keine Erlaubnis des Gremiums BR, des Vorsitzenden oder des Arbeitgebers. Auch hat der BR KEINERLEI Rechte mit dem die persönliche BR Arbeit verboten werden kann oder aber Rechtfertigungen vom BR Mitglied gefordert werden können.
Es gibt keinerlei Gründe für dich aus dem BR aus zutreten. Auch ein Ausschlußantrag gem.: § 23 Abs.1 BetrVG wird hier scheitern.
Also, will der AG dich versetzen und bist du damit einverstanden, so nehme deinen "neuen" Job wahr und lasse den BR meckern. Sie können ja ihre Rechte mithilfe des ArbG vom AG einfordern.
16.07.2011 um 17:47 Uhr
@teresama, wenn die begründung zur ablehnung die ist "das es für dich zu kurzfristig ist" dann hat der BR ja recht und handelt in deinem Interesse !!
DU MUSST JA SCHLIESSLICH GESAGT HABEN ... OH so schnell davon weiss ich ja gar nicht...
Natürlichkeit musst du dich an den beschluss halten besonders als BRM.
wenn du dich versetzen lassen willst dann stelle dorch den antrag noch mal, dürfte für den AG kein problem sein. AUSSER er ist nun der meinung das DU ihn etwas vereiert hast. erst willst du dann , bist du überrascht und der BR lehnt ab !
BEI der diskusion, scheinst DU ja nicht sehr überzeugend argumentiert zu haben ansonsten hätte der BR ja zu gestimmt.
WENN es denn nur um die "kurze" zeit ging.
das kannse kommt mir spanisch vor. aber bekannt. für gewöhnlich steck dort mehr dahinter und komischerweise liegt das dann immer an dem AN/BRM und seinen gebahren und handeln. SORRY, aber wegen so einer Person bin ich mal fast aus meiner Position geflogen ( die meinte auch das keiner sie mag und das sie daran überhaupt nichts für kann , zum schluss wusste sie nicht mal warum ich sauer war )
17.07.2011 um 01:37 Uhr
@Der Alte Heini: super Beitrag, bin begeistert...vielen Dank!
@polybär: ich empfehle dir den Beitrag nochmal durchzulesen. Ich wäre ja mit der Kurzfristigkeit einverstanden aber der BR nicht und hat es abgelehnt weil der AG mir nicht mitgeteilt hat dass ich "morgen" versetzt werde! Man sollte sachlich bleiben und nicht persönlich werden (ist ebenso Aufgabe vom BR), habe nicht behauptet nicht gemocht zu werden, habe nur erklärt das ich der 'Verliererliste' angehöre und nicht direkt gewählt worden bin! Ob ich bei der Diskussion nicht gut argumentiert habe, lass ich mal so stehen. Wahr ist, das ich noch nicht mal bei der Diskussion hätte sein sollen!
"Ist ein BRatMitglied von einer Angelegenheit persönlich betroffen, ist es sowohl von der Beschlussfassung als auch von der Teilnahme an der Beratung ausgeschlossen. An seiner Stelle kommt das Ersatzmitglied zum Einsatz. Gegenteiliges Verhalten führt zur Unwirksamkeit des Beschlussen (BAG 3.8.99 - 1 ABR 30/98, NZA 2000, 440)"
18.07.2011 um 11:24 Uhr
@teresama
Ein Detail zu DerAlteHeini:
will der AG dich versetzen und bist du damit einverstanden, so nehme deinen "neuen" Job wahr und lasse den BR meckern.
Das heißt aber immer noch das der AG GEGEN den Widerspruch des Betriebsrates die Versetzung durchführen muss! Tut er es nicht kannst Du natürlich nicht einfach an dem anderen Arbeitsplatz anfangen. Es kommt also immer noch darauf an das Dein AG AKTIV wird. ER muß sagen: Ich pfeife auf den Widerspruch, Du welchselst den Arbeitsplatz!
Das Verfahren dazu ist die "vorläufige personelle Maßnahme" aus §100 BetrVG! Das muß er dem Betriebsrat dann aber auch so darstellen, sonst riskiert er ein Bußgeldverfahren aus §101....
Das ist das was ich weiter oben so darstellen wollte, insofern ist die Aussage von DerAlteHeini sinngemäß das selbe was ich schon gesagt habe.
18.07.2011 um 13:38 Uhr
@teresama
Mit der Listenwahl wollte ich nur auf den Unterschied zu der Personenwahl aufmerksam machen! D.h. ich bin nicht gewählt worden sondern es muss immer jmd von der Verliereeliste dabei sein...und das bin im Moment ich!<
Diese satz habe ich nun schon mehrfach gelesen,und verstehe den nicht,kannste das mal erklären
18.07.2011 um 14:53 Uhr
Hmmm - zwei Möglichkeiten:
Die rechtlich einwandfreie: Von Liste 2 ist nur ein BRM gewählt worden und dieses ist verhindert, deswegen rückt teresama nach
Die abwegige: Im Zuge der Wahl wurde festgestellt das Liste 1 die Mehrheit hat und deswegen alleinig gewählt ist, aber Liste 2 ist Ersatzliste oder darf gnädigerweise ein BRM einbringen..........
:-)
18.07.2011 um 15:32 Uhr
@rkoch
deswegen habe ich gefragt...,ich habe dieselben möglichkeiten gefunden
18.07.2011 um 19:27 Uhr
@rkoch + docpille: Die 2. Möglichkeit ist die zutreffendste!...gnädigerweise darf ich dabei sein! ;-)
19.07.2011 um 09:12 Uhr
die abwegige die richtige,das kanns doch nicht geben.
da kann man dann ja davon ausgehen das alles was bisher beschlossen wurde und wird für den müll ist,der AG wird sich freuen.
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