Erstellt am 31.05.2010 um 15:54 Uhr von Vannelle
Ein BR Mitglied das bei einer Abstimmung im Büro ist hat folgende Möglichkeiten:
Jedes BR-Mitglied kann mit Ja, Nein oder Enthaltung abstimmen. Ein Antrag ist nurr angenommen, wenn die Mehrheit der Abstimmenden für Ihn stimmt. Enthaltungen wirken deshalb wie "Nein"-Stimmen. Bei Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt.
Vielleicht hilft dir das weiter
Erstellt am 31.05.2010 um 16:15 Uhr von rkoch
@ Vannelle
FelidaeB meint tatsächlich "nicht teilnehmen", also weder Ja, Nein noch Enthaltung...
@FelidaeB
Ein BRM das nicht an einer Abstimmung teilnehmen möchte muss sich nur VOR der Beschlussfassung AUSDRÜCKLICH erklären, das er an der Abstimmung nicht teilnehmen möchte. Faktisch ergibt sich dieser Umstand daraus, das beim Auszählen zwar auffallen würde wenn einer nicht abgestimmt hat, aber erstens wird gerne vergessen die Enthaltungen explizit zu zählen, zweitens besteht selbst dann wenn die Enthaltungen gezählt werden u.U. Unsicherheit warum zu wenige Stimmen abgegeben wurden (kann ja auch ein Zählfehler sein). Die Sitzung verlassen kann zweckmäßig sein (kein Zweifel wer nicht teilnimmt), ist aber keine Bedingung. Die Erklärung reicht.
Dazu z.B. DKK Rn.6 bzw. Fitting Rn. 13 zu §33 BetrVG
Nett finde ich den Kommentar im Fitting:
Die Nichtteilnahme an der Abstimmung muss ausdrücklich erklärt werden, es sei denn sie ergibt sich eindeutig aus anderen Umständen, z.B. bei einem EINGESCHLAFENEN BRM :-)
Kein Scherz - steht wirklich so drin ......
Erstellt am 31.05.2010 um 16:46 Uhr von FelidaeB
Erstellt am 31.05.2010 um 16:57 Uhr von peters
Eine dringende Pinkelpause während der Abstimmung (ob nun zufällig oder nicht) könnte ja durchaus vorkommen. Allerdings muss das, wie rkoch beschrieben hat, vom Protokollführer registiert werden, um das wahre Abstimmungsergebnis auch korrekt festhalten zu können.
Ob es Sinn macht, sich einer Entscheidung zu entziehen - das möchte ich damit nicht beurteilen wollen.
Erstellt am 31.05.2010 um 17:42 Uhr von Petrus
@peters:
> Ob es Sinn macht, sich einer Entscheidung zu entziehen - das möchte ich damit nicht beurteilen wollen.
Unter Umständen macht dies einen entscheidenden Unterschied.
Beispiel: 9er BR, 4 BRM haben ständig "keine Lust auf Sitzung", 4 BRM wollen deshalb ein Amtsenthebungsverfahren beim ArbGer einleiten, der neunte ist dagegen.
Abstimmung 1: 4 JA, 1 Nein -> Antrag beim ArbGer
Abstimmung 2: BRM#9 erklärt die Nichtteilnahme an der Abstimmung, mit den verbleibenden 4 Ja-Stimmen kommt kein gültiger Beschluss zu stande -> nix mit ArbGer
Erstellt am 31.05.2010 um 22:10 Uhr von peters
Naja, ich hatte auch nicht behauptet, dass es keinen Unterschied macht.
Ich habe mich gefragt, ob es einen SINN macht. Denn was mag der Grund dafür sein, sich bei einer wichtigen Entscheidung (wie du sie beschrieben hast) zu drücken?
Aber vielleicht gibt es taktische Gründe dafür, die ich momentan nicht verstehe.
Erstellt am 01.06.2010 um 08:24 Uhr von rkoch
@peters
Der Fall "nicht an der Abstimmung teilnehmen" wird selten angewandt, persönlich halte ich das aber eigentlich für grundlegend falsch!
Wie oft gibt es BRM die keine echte Meinung haben und sich dann "Enthalten". Wie oft kommt es deshalb vor, das diejenigen die JA sagen zwar deutlich in der Überzahl sind gegenüber denen die NEIN sagen, was eigentlich Beschluß JA heißen müsste, und trotzdem wird ein NEIN daraus, weil es einfach viele gibt die keine Meinung haben und sich "Enthalten". Allein der Begriff "Enthalten" sagt ja eigentlich, das die Kollegen sich an der Meinungsbildung nicht beteiligen wollen, lt. BetrVG sagen all diese jedoch NEIN.
Wenn die Kollegen tatsächlich nicht NEIN sagen wollen, dann sollten diese doch gefälligst vor der Abstimmung sagen, das sie keine Meinung haben und deshalb gar nicht erst teilnehmen wollen! Ansonsten sollten sie den Schwachsinn lassen und sich nicht "Enthalten" sonder NEIN sagen, ist doch eh' das selbe.
Wenn es infolge zu vieler nichtteilnahmen dann nicht zu einem Beschluss kommt, ist das zwar unangenehm, zeigt aber doch deutlich das hier noch dringender Bedarf zur Meinungsbildung vorliegt! Das ist IMHO aber immer noch besser als ein Beschluss der wegen zu vieler Meinungsloser abgelehnt wird.
Krasses Beispiel ist für mich immer wieder §99 BetrVG. Formell muss der BRV den BR um Beschluß zur Zustimmung bitten (§99 (1) 1. Satz 2. Halbsatz). Wie oft kommt es vor das wegen unentschlossener Kollegen ein NEIN zur Zustimmung beschlossen wird - und dann sitzt man da und versucht als BRV einen Beschluß zustande zu bekommen aus welchem GRUND nach §99 die Zustimmung verweigert wird, was dann zu einem Spießrutenlauf wird. Da der BRV ja weiß, das sich die Kollegen wahrscheinlich auch weiterhin enthalten werden (warum sollten sie jetzt plötzlich eine Meinung haben, wenn sie zur Frage Zustimmung oder nicht keine hatten?), geht das ganze dann in die Richtung, das man anfängt negative Beschlussformulierungen zu verwenden um die Enthaltungen in JA Stimmen zu negieren. Ich habe zeitweilig wegen Frust angefangen auch die Zustimmungsfrage zu negieren (Wer ist dafür die Zustimmung zu verweigern?) um bei ausreichend hohem Enthaltungsstand ein NEIN für die Verweigerung der Zustimmung zu bekommen, was Zustimmung bedeutet. Ob das Sinn und Zweck einer Abstimmung ist wenn sie in der Art manipuliert werden muss? Dann sollen die Meinungslosen doch lieber gar nicht erst in die Zählung fallen...... Beschlüsse fünf mal auf die Tagesordnung zu bringen bis endlich genug Meinungslose sich zu einem JA durchringen ist doch sicher auch nicht Sinn der Sache....... genausowenig wie ein NEIN, obwohl eigentlich niemand NEIN gesagt hat.
PS: FelidaeB Editiere doch bitte Deinen ersten Beitrag und nimm den Haken bei "7 Antworten raus", vielleicht stehe ich mit meiner Meinung ja alleine da und dann würde mich (und vielleicht auch Dich) das ja interessieren....