Erstellt am 22.05.2014 um 10:03 Uhr von gironimo
Was sollte das bringen, wenn alle anderen offen abstimmen?
Ich denke, da sind die demokratischen Grundsätze anzuwenden. Und die sind nun einmal so: Beantragt einer bei einer Wahl geheime Abstimmung, stimme eben alle geheim ab.
Erstellt am 22.05.2014 um 10:03 Uhr von rolfo
Erklär das mal genauer, er ist doch bei der Sitzung anwesend ?
Erstellt am 22.05.2014 um 11:16 Uhr von gironimo
Ah - nicht im Hause.
Abstimmen dürfen grundsätzlich nur die, die in der Sitzung am Tisch sitzen. Fernentscheidungen sind unzulässig.
Fehlt der Kollege aus dienstlichen Gründen, ist er im Sinne des BetrVG nicht verhindert. Die Sitzung findet dann mit einer Person weniger statt.
Hat der Kollege Urlaub oder ist er Krank, gilt er als Verhindert und ein Ersatzmitglied ist an seiner Stelle zu laden.
Erstellt am 23.05.2014 um 11:32 Uhr von AlterMann
und: Ja, das Gremium kann seinen Vorsitzenden jederzeit neu wählen. Der Punkt muss auf der Tagesordnung natürlich ordnungsgemäß aufgeführt sein.
Erstellt am 23.05.2014 um 12:56 Uhr von Pjöööng
Zitat (gironimo):
"Fehlt der Kollege aus dienstlichen Gründen, ist er im Sinne des BetrVG nicht verhindert. Die Sitzung findet dann mit einer Person weniger statt."
Bist Du Dir da ganz sicher?