Erstellt am 17.05.2006 um 10:48 Uhr von p.g.
Ja, und in einem zweiten Wahlvorgang sein Stellvetreter.
Erstellt am 17.05.2006 um 17:37 Uhr von Michael-W
Davon mal unabhängig,
was sind das für BR-Mitglieder die schon bei der konstituierenden Sitzung fehlen? Und hat da vielleicht der Wahlvorstand geschlampt indem er die erste Sitzung zu einer unmöglichen Zeit abhält? Und noch zum Wahlvorstand: War da vielleicht Absicht dahinter?
Gruss
Michael-W
Erstellt am 23.05.2006 um 11:21 Uhr von mimode
Hallo Michael,
ein kurzer Erklärungsversuch:
BR-Mitglied: Der Wahltermin und die darauf folgenden Termine sind allen Beteiligten seit min. 8 Wochen bekannt. Die Planung des 14-tägigen Urlaubes des BR-Mitglied geschah um die Weihnachtszeit unter Berücksichtigung der Urlaubsplanung der anderen Abteilungskollegen. Ein wenig Privatsphäre gestehe ich jedem BR-Mitglied zu.
Planung der ersten Sitzung: Der Zeitpunkt der konstituierenden Sitzung sollte wohl doch vor dem Amtsende des alten BR stattfinden - da hat der WV nicht allzuviel Spielraum. Unmögliche Zeit - während der normalen Arbietszeit ist doch wohl mehr als angemessen, oder?
Wahlvorstand - ich selbst bin Mitglied des WV (zum ersten Mal) und stelle aus Unwissenheit meine Fragen - übrigens steckt da wirklich eine Absicht dahinter: ich möchte auf keinen Fall etwas falsch machen und damit die Wahl anfechtbar machen, so daß diese dann wiederholt werden muß. Das ist mein ganz persönlicher Ehrgeiz.
mfg
mimode