Erstellt am 04.05.2014 um 15:49 Uhr von BloodyBeginner
Hab gerade das BetrVG nicht zur Hand, aber wenn mich alles täuscht ist sogar laut Gesetz in diesen Fällen geheime Wahl vorgeschrieben
Erstellt am 04.05.2014 um 15:55 Uhr von nicoline
BetrVG – Kommentar für die Praxis (hrsg. von Däubler/Kittner/Klebe/Wedde)
Wedde, § 26 BetrVG, 2. Wahl
RN 7
Die Wahl des Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden erfolgt in der konstituierenden Sitzung. Diese wird gemäß § 29 Abs. 1 vom WV vor Ablauf einer Woche nach dem Wahltag einberufen und vom Vorsitzenden des WV geleitet, bis der BR aus seiner Mitte einen Wahlleiter bestellt hat.
Besondere Wahlvorschriften bestehen nicht. Der BR kann unter Beachtung gesetzlicher Bestimmungen Grundsätze beschließen und ggf. in einer Wahlordnung festlegen. Die Wahl kann geheim oder offen, durch Handaufheben und u. U. sogar durch Zuruf erfolgen, sofern durch den Wahlleiter einwandfrei festgestellt werden kann, wer gewählt worden ist. Sofern es ein BR-Mitglied verlangt, muss eine geheime Abstimmung erfolgen. Nur auf diese Weise kann die Wahlfreiheit der einzelnen BR-Mitglieder garantiert werden.
Erstellt am 04.05.2014 um 16:06 Uhr von Hartmut
Vielleicht sollte man noch ergänzen, nicoline, dass die Meinungen der Kommentatoren auseinandergeht darüber, ob die Wahl des Stelli noch vom Wahlleiter geleitet wird, oder schon vom neuen BRV. Däubler und Fitting sind dafür, dass das noch der Wahlleiter macht, darum halten wir das bei uns auch so.
Erstellt am 04.05.2014 um 16:21 Uhr von Hasenfuss
Die Wahl des Vorsitzenden, des Stellvertreters und des Schriftführers erfolgt auf der konstituierenden Sitzung des neu gewählten Betriebsrats. Es ist ein Wahlleiter zu bestellen. An der Wahl müssen sich mindestens die Hälfte der Betriebsrats-Mitglieder beteiligen ( siehe § 33 Abs. 2 BetrVG ). Nur wenn ein Betriebsrats-Mitglied dies ausdrücklich beantragt, muss in geheimer Wahl abgestimmt werden. Ansonsten kann auch durch Handheben oder per Akklamation abgestimmt werden.
Erstellt am 04.05.2014 um 17:04 Uhr von BloodyBeginner
Sorry hab mich vertan. Geheime Wahl ist laut BetrVG für Wahl des BA vorgeschrieben.
Erstellt am 04.05.2014 um 17:05 Uhr von nicoline
BloodyBeginner,
Macht ja nix, ist ja alles gesagt ;-))
Erstellt am 04.05.2014 um 17:36 Uhr von Oblatixx
> Die Wahl des Vorsitzenden, des Stellvertreters und des Schriftführers erfolgt auf der konstituierenden Sitzung
Schriftführer? Ein Wahlamt für die konstituierende Sitzung?
Klärt mich auf!