Erstellt am 24.05.2006 um 20:50 Uhr von Lotte
Das müsst ihr absprechen. Entweder Name drauf und "nein" oder nur "nein" oder ihr macht Stimmzettel fertig und dann wird angekreuzt.
Erstellt am 25.05.2006 um 00:13 Uhr von Ramses II
Nix mit "Nein"!
Es handelt sich um eine Wahl und nicht um eine Abstimmung!
Deshalb nur Name oder kein Name.
Erstellt am 25.05.2006 um 08:29 Uhr von Lotte
hab' ich wieder was gelernt
Erstellt am 25.05.2006 um 09:40 Uhr von Benno_BRB
Moins
Ausserdem hat Tojamika nichts zu der Größe des Gremiums gesagt.
1. Die Wahl zum Vorsitz erfolgt durch Zuruf oder durch Handzeichen.
2. Wenn nur ein mitglied des Gremiums eine geheime Wahl wünscht, wird die Wahl zum Vorsitz geheim durchgeführt. Und zwar muss dieser Antrag auf geheime Wahl erfolgen BEVOR abgestimmt wird!
Ansonsten gehe ich mit RamsesII konform. Nur dabei bitte bedenken, dass die Wahl nicht geheim ist, wenn jeder handschriftlich den Namen auf einen Zettel schreibt!
Benno
Erstellt am 25.05.2006 um 09:51 Uhr von Ramses II
"Nur dabei bitte bedenken, dass die Wahl nicht geheim ist, wenn jeder handschriftlich den Namen auf einen Zettel schreibt!"
Eine interessante Interpretation.
Erstellt am 25.05.2006 um 10:19 Uhr von Benno_BRB
Auch bei 5 oder 7 BR-Mitgliedern?
Erstellt am 25.05.2006 um 12:57 Uhr von w-j-l
"Nur dabei bitte bedenken, dass die Wahl nicht geheim ist, wenn jeder handschriftlich den Namen auf einen Zettel schreibt!"
Sehe ich auch so. Deshalb schreiben wir bei Wahlen den/die Namen auf einen Zettel, ggf. mit Kreis zum Ankreuzen, kopieren ihn für jeden und haben ausreichend schwarze Kugelschreiber im BR-Zimmer.
Erstellt am 25.05.2006 um 14:34 Uhr von tojamika
ja, sorry und erstmal Danke. Ist der GBR und hier sind 10 Räte, wenn nun geheime Wahl mit vorgedruckten Zetteln mit dem Namen des Kandidaten - einem Feld für ja oder nein, soweit klar. Wenn nun 4 mal ja und 6 mal nein dabei herauskommt, es stellt sich kein weitere Kandidat zur Verfügung, was dann? Werden dann die weiteren Ämter noch gewählt und was passiert dann weiter? Kann man jemanden auffordern das Amt im GBR niederzulegen, damit der passende Kandidat neu für den GBR gewählt werden kann??
Erstellt am 25.05.2006 um 16:23 Uhr von w-j-l
wenn das im GBR stattfindet, dann ist es nochmal anders. Dann müßt ihr die Wahl gewichtet durchführen.
Auch hier gilt, dass gewählte Amtsträger per Beschluss (gewichtet) wieder abgewählt werden können.
Erstellt am 25.05.2006 um 16:27 Uhr von Benno_BRB
10 mitglieder ich hab da vielleicht ein falsches Bild im Kopf! Müssten nicht immer eine ungerade Anzahl von Mitgliedern in einem solchen Gremium vertreten sein?
Nee Tojamika wenn der Kandidat 6 Gegenstimmen hat, dann ist er nicht gewählt.
Es muss entweder ein Neuer kandidieren und der kann dann gewählt werden. Oder ihr macht einen neuen Wahlgang (durchknüppeln bis zum Ende - siehe Bisky als ein Bundestag-Vize).
"Kann man jemanden auffordern das Amt im GBR niederzulegen, damit der passende Kandidat neu für den GBR gewählt werden kann??"
Wie willst Du das bewerkstelligen? Was wenn der nicht zurücktritt willst Du dann zur Knarre greifen?
Benno
Erstellt am 25.05.2006 um 17:42 Uhr von Fayence
@ w-j-l
"Dann müßt ihr die Wahl gewichtet durchführen" ?
Die Stimmgewichtung dürfte nach meiner Kenntnis nur bei Beschlussfassungen von Bedeutung sein.
Da auch für die Wahl des Ges.-BRV und seines Stellvertreters der §26 BetrVG gilt, ist der Kandidat mit den meisten Stimmen gewählt. Eine qualifizierte Mehrheit ist nicht erforderlich, es sei denn, diese wäre im Vorfeld beschlossen worden.
Steht nur 1 Kandidat zur Wahl, wäre dieser wohl auch mit nur 1 Stimme gewählt!
Erstellt am 25.05.2006 um 17:51 Uhr von w-j-l
Benno_BRB
lies doch nochmal genau:
"Ist der GBR und hier sind 10 Räte...."
Im GBR sind so viele Delegierte, wie von den einzelnen Betriebsräten entsandt werden können. Da gibt es keine Forderung nach einer ungeraden Zahl von Mitgliedern.
Auch Deine Vermutung mit den 6 Gegenstimmen ist falsch. Ramses hat es oben schon völlig korrekt dargestellt: Es ist eine Wahl, keine Abstimmung.
Bei Wahlen gilt grundsätzlich: Gewählt ist, wer die meisten Stimmen auf sich vereinigen konnte.
Das bedeutet im Extremfall, dass ein/e Kandidat/in in ein Amt gewählt ist, wenn er/sie eine Stimme bekommen hat, soweit andere nicht mehr Stimmen bekommen haben. Es gibt keine Nein-Stimmen, die eine Wahl verhindern könnten.
Der Vergleich mit der politischen Wahl zieht nicht, da es bzgl. Wahlen im BR / GBR keine Forderung nach einer absoluten Mehrheit gibt. Das kann der BR / GBR nur für einen ersten Wahlgang beschliessen. Danach gilt immer der Grundsatz: wer die meisten Stimmen hat ist gewählt.
Bezüglich Abwahl habe ich schon geschrieben: Es genügt in diesem Falle ein Beschluss des Gremiums, allerdings im GBR auch wieder ein gewichteter Beschluss.
Erstellt am 25.05.2006 um 17:54 Uhr von w-j-l
Hallo Fayence,
ich zitiere mal aus Däubler, §51, RN11
Für die Wahl des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden des GBR gelten im Prinzip dieselben Grundsätze wie für die Beschlussfassung im GBR (Rn. 30 ff.) und die Wahl des Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden des BR. Die Bestimmung des Abs. 1 Satz 1 verweist ausdrücklich auf § 26. Die Wahl erfolgt nach Stimmengewicht gem. § 47 Abs. 7 und Abs. 8 (Richardi-Richardi/Annuß, Rn. 6). Eine geheime Abstimmung ist insofern nicht möglich, aber auch nicht erforderlich.
Erstellt am 25.05.2006 um 21:36 Uhr von Fayence
Hmmm,
im Fitting habe ich diese Auslegung nicht gefunden. Aber nun denn, sollen die in den GBR Entsandten selbst entscheiden!
Gruß
Fayence
Erstellt am 26.05.2006 um 08:28 Uhr von Benno_BRB
Moins!
Danke w-j-l!
In diese Materie muss ich mich erst reinlesen. Dass es in diesem Fall ganz anders abläuft wusste und ahnte ich nicht!
Ich ziehe also meine Antwort 30632 hiermit offiziell zurück! Lasse sie aber im Forum, damit so ein Fauxpas nicht noch jemandem unterläuft!
Ich bin mit derlei Themen (noch!!) nicht erfahren und mein gesunder Menschenverstand hat mich hier nicht weitergebracht. Wieder mal in einem Fett-Pool gelandet!
Diese Themen können für mich ganz schnell akut werden, denn unsere Firma soll verkauft werden, wenn dies ordentlich Kohle bringt. Und dann muss ich so was wissen. Danke nochmal.
Werd in Zukunft zurückhaltener sein!
Benno
Erstellt am 26.05.2006 um 23:38 Uhr von w-j-l
Was soll's, ich lerne hier auch ständig, und sei es durch die provozierenden Antworten von Ramses.