Wir sind zwei Kollegen aus einer Abteilung, die im Betriebsrat zum Vorsitzenden u. Schriftführer gewählt worden sind. Unser Arbeitgeber verlangt jetzt, dass wir die Sitzungen nach 15 Uhr machen sollen , unsere Arbeitszeit endet 15:15. Man beruft sich auf Paragraph 30 des Betriebsverfassungsgesetz. Wann sollen wir da unsere Sitzungen machen? Wie kann man dies diplomatisch lösen?