Wir sind ein fünfköpfiger Betriebsrat und haben seit der letzten BR-Wahl vom AG noch kein Zimmer zur Verfügung gestellt bekommen, dass den Ansprüchen eine BR-Zimmers enstpricht (z.B. dass es nur vom BR genutzt wird, dass es nicht einsehbar ist bzw. akustisch nichts nach außen dringen kann etc.). Welcher Paragraph des BetrVG regelt die Bereitstellung eines BR-Zimmers für den AG verbindlich?
Viele Grüße
fatamorgana