moin moin,

ich möchte nur mal kurz wissen ob mir jemand sagen kann, auf welche(n) Paragraph(en) aus dem BtrVG sich ein AN berufen kann, wenn er sich für ein Gespräch mit dem BR/JAV oder einem BR/JAV-Mitglied freistellen lassen möchte.
Bin leider noch nicht so erfahren, weil ich gerade erst neu nachgerückt bin. Hab aber schon selber ein bisschen im Kittner geblättert, aber bin da nicht richtig fündig geworden.

Würde mich über ne schnelle Antwort freuen