Erstellt am 27.08.2022 um 19:25 Uhr von celestro
Wüsste keinen Grund, wieso man einen Vertrag unterschreiben sollte, wenn man schon einen hat.
Ansonsten aber lieber mit einem RA absprechen.
Erstellt am 28.08.2022 um 12:47 Uhr von RudiRadeberger
Die Befristung ist nicht rechtens. Wenn du unterschreibst, läuft dein Vertrag im November 23 aus und wird aufgrund der Elternzeit für das 2. Kind garantiert nicht verlängert.
Rein theoretisch kannst du bei einem Wunsch, nach der Elternzeit von Vollzeit auf Teilzeit zu wechseln, das mit 3 Monaten Vorlauf beim AG beantragen. Von daher ist der TZ Vertrag ja okay, aber die Befristung muss raus.
Erstellt am 29.08.2022 um 07:32 Uhr von xyz68
Wenn es im Teilzeitvertrag keine Befristung gäbe, wäre die Teilzeit unbefristet. Das ist aber nicht das Ziel. Falls du Mitglied einer Gewerkschaft bist oder eine Rechtschutzversicherung hast, lass dich bitte dort beraten. Wir sind hier alle nur Laien.
Meine persönliche Meinung:
durch die Zusatzvereinbarung verlierst du nicht den Anspruch auf deine unbefristete Vollzeitbeschäftigung.
Rede mit dem Arbeitgeber. Kündigen kann er dich nicht, da du ja Schwanger bist. Nach meiner Erfahrung kann dem der redet auch geholfen werden.
Erstellt am 29.08.2022 um 07:57 Uhr von seehas
Wieso ist es überhaupt notwendig einen neuen Vertrag zu schreiben. Es ist doch auch möglich den bestehenden Vertrag für eine befristete Zeit zu reduzieren auf 20 h/Woche. Dann gibt es eine Ergänzung zum Arbeitsvertrag in der festgehalten wird, dass das Arbeitsverhältnis für die Dauer der Elternzeit auf 20 h/Woche reduziert wird.
Erstellt am 29.08.2022 um 08:34 Uhr von Thomas63
"Das Arbeitsverhältnis beginnt im November 2022 und endet mit Ablauf der Elternzeit im November 2023."
Wenn Du den Arbeitsvertrag unterschreibst bist Du raus da Dein Arbeitsvertrag in 11/2023 endet. Du beendest Deinen unbefristeten Vertrag.
Versuche mit Deinem Arbeitgeber zu sprechen, es gibt ja sowas wie Brückenteilzeit wo man für eine bestimmte Zeit eine Arbeitszeitreduzierung vereinbart. Dafür braucht man aber nicht seinen unbefristeten Vertrag aufzugeben. Nach deiner Elternzeit kannst Du dann wieder mit Deinem AG sprechen wie es weitergeht.
Erstellt am 29.08.2022 um 09:20 Uhr von UdoWoe
Dein Anspruch auf deine unbefristete Stelle, welche du vor deiner Schwangerschaft hattest, bleibt bestehen.
Den befristeten Vertrag hast du nur für die Arbeitszeit während deiner 1. Elternzeit erhalten. Jetzt bist du erneut schwanger und teilst dies auch deinem AG mit. Damit bleibt dein Anspruch auf deine unbefristet Stelle weiterhin bestehen.
Für die Teilzeitarbeit während der 2. Elternzeit fragst du erneut bei deinem AG an.
Ich gehe davon aus, dass, wenn er Interesse hat dich zu behalten, er dir wieder einen neuen Teilzeitvertrag für deine 2. Elternzeit geben wird.
Bei uns werden Teilzeitverträge während Elternzeiten auch immer befristet, meistens für die Zeit der Elternzeit ausgesprochen (ich bzw. wir gehen hier von einem Sachgrund, nämlich der Elternzeit aus).
Aus dem Internet:
Das Recht des Arbeitnehmers auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit ergibt sich aus Art. 15 Abs. 4 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG).
Erstellt am 29.08.2022 um 11:44 Uhr von Muschelschubser
Ich möchte hier niemandem zu nahe treten, da ich niemanden persönlich kenne.
Aber allein die Tatsache, dass es hier schon 2 Lager gibt ("Unbefristeter Anspruch bleibt bestehen" vs. "Arbeitsverhältnis läuft aus"), würde mich schon zur Überprüfung durch einen Arbeitsrechtler veranlassen. Vielleicht bist Du ja in der Gewerkschaft oder eine Arbeits-RS kann helfen.
Letztendlich sind wir alle Kollektivrechtler, und ich würde mir nicht anmaßen, in individualrechtlichen Fragen als Nicht-Jurist so sattelfest zu sein, um hier rechtssichere Ratschläge zu geben.
Erst Recht dann nicht, wenn keiner von uns die vorgelegten Vertragsinhalte gelesen hat!
Da fände ich insbesondere die genauen Formulierungen zum Ende des Arbeitsverhältnisses interessant (Eigentlich steht da schon ein ziemlich deutlicher Satz drin der mir Angst machen würde), oder Formulierungen darüber ob der neue Vertrag an Stelle des alten Vertrags treten soll. Außerdem kann es sein, dass im gleichen Zuge ganz andere Passagen geändert werden sollen, z.B. Formulierungen zum Einsatzort oder Urlaubsregelungen.
Ich würde mich nur insofern aus dem Fenster lehnen, dass ich den Vertrag auch dann nicht unterschreiben würde, wenn hier übereinstimmend die Meinung bestehen sollte, der Anspruch auf die unbefristete Stelle sei sicher. Wenn es nur dieser Punkt ist, ließe er sich auch über eine Zusatzvereinbarung fixieren. Selbst wenn der Anspruch auf eine unbefristete Anstellung hierdurch unberührt bliebe - wenn der AG das anders sieht, droht zumindest eine nervige juristische Auseinandersetzung, die man sich auch von vorn herein sparen kann.
Ich kenne es jedenfalls so, dass man Rechtzeitig (3 Monate) vor der gewünschten TZ-Tätigkeit einen Teilzeitantrag stellt und bis dahin die Füße stillhält.
Erstellt am 29.08.2022 um 12:35 Uhr von Relfe
den neuen Vertrag nicht unterschreiben (hier weiß keiner was da noch so alles drinsteht) - nicht das damit auch die Aufhebung des unbefristeten AV verbunden ist und der neue AV sachgrundbefristet ist.
Also lass dir den neuen Vertrag von einem Fachmann erklären.
ggf. du könntest auch z.B. Brückenteilzeit beantragen, damit reduzierst Du deine AZ im laufenden AV für die Zeit xx