Erstellt am 05.07.2009 um 10:35 Uhr von Kölner
@Mäckel
Das kann der AG machen wie er will - und er ist im Recht.
Erstellt am 05.07.2009 um 13:36 Uhr von theorecht
@ Mäckel
Da der Vertrag befristet war gehe ich davon aus, das der AG diesen Platz nicht wieder besetzen will. Und ich denke Kölner hat Recht.
Human wäre die etwas großzügigere Auslegung des Artikel 10 MuSchRL EuroArbRecht.
Wie folgt Kündigung nein Elternzeit ja und nach wieder Eintritt in den Betrieb, abgeltung der Restzeit aus dem Befr.Vertrag. Und vieleicht hätte dann der AG ein Interesse daran die Mitarbeiterrin hinterher weiter zu beschäftigen evtl in Teilzeit.
Immer Vorrausgesetzt der gute Wille zur Einigung.
--Haben wir in unserem Betrieb schon einmal so gemacht--
Erstellt am 05.07.2009 um 14:30 Uhr von kriegsrat
ein sachgrundlosbefristeter vertrag läuft zum vereinbarten zeitpunkt aus, ob schwanger oder nicht......
Erstellt am 05.07.2009 um 18:57 Uhr von alterbetriebsrat
Servus !
Ihr könntet ja mal im Gegenzug überlegen, sollte der AG mal in irgend einer Weise Eure Zustimmung brauchen, ob Ihr diese Fälle nicht miteinander verbindet und Eure Zustimmung von der Verlängerung des AV der Kollegin abhängig machen. Höchstrichterlich durch das BAG gedeckt. Dasselbe könntet ihr bei Neueinstellungen tun unddann wolln mer doch mal sehen.
Wenn aber der AG z.ZT. glücklich ist und nichts will, dann schliesse ich mich den Vorschreibern an.
Grüssle
Erstellt am 06.07.2009 um 09:34 Uhr von Mäckel
Die Stelle wird in jedem Fall wieder besetzt. Nur nicht mit der schwanger gewordenen Frau. In unserer Firma erhält jeder Arbeitnehmer über einen Zeitraum von 2 Jahren 4 mal halbjährige befristete Verträge, erst dann -im Normalfall- einen unbefristeten. Die Arbeitnehmerin ist zu Beginn des 2. Jahres -nach tadelloser Leistung- schwanger geworden. Es gibt keinen Grund, mit Ausnahme ihrer Schwangerschaft (aus AG-Sicht), die einer Weiterbeschäftigung im Weg gestanden hätte. Na, es gibt ja noch Hartz IV ...
Erstellt am 06.07.2009 um 09:56 Uhr von MonaLisa
@Mäckel,
ich kann deine Wut sehr gut verstehen, genauso wie wohl jeder von uns!
Manchmal möchte man seinen AG am Kragen nehmen und so richtig durchschütteln! Nur, es nützt nix!
Er muss die Kollegin nicht übernehmen und der Gesetzgeber gibt ihm dazu auch noch die nötigen Mittel in die Hände......
Aber ein AG würde im Traum nicht zugeben, dass er den Vertrag wegen einer eingetretenen Schwangerschaft nicht verlängert oder gar entfristet.....
Erstellt am 06.07.2009 um 11:38 Uhr von kriegsrat
@ mäckel
laut gesetz darf sachgrundlos 2 jahre befristet werden, innerhalb dieser 2 jahre jedoch nur 3 mal verlängert
wenn in einem tarifvertrag, der bei euch evtl.gilt, keine andere regelung vereinbart ist, die eine viermalige verlängerung vorsieht, könnte evtl. eine entfristungsklage helfen
Erstellt am 06.07.2009 um 12:57 Uhr von MonaLisa
@kriegsrat,
in 'Mäckel's ' Betrieb dürfte - vermutlich - kein Fehler passiert sein. Die erste Befristung geschah mit der Einstellung und die 3 weiteren jeweils alle halbe Jahre, macht 2 Jahre mit 4- maliger Befristung......
Eine Entfristungsklage dürfte sinnlos sein.
Erstellt am 06.07.2009 um 13:51 Uhr von kriegsrat
@ monalisa
möglich, möglich.....
vielleicht gab es ja auch bei der letzten befristung umstände, die nicht in ordnung waren
z.b. die kollegin hätte weitergearbeitet, ohne daß zuvor eine weitere befristung schriftlich vereinbart war, und wenn es bloß 1-2 tage gewesen wären
man sollte dies alles prüfen, da eine entfristungsklage die einzige möglichkeit wäre, die situation für die betroffenen zu retten,
zu verlieren hat sie nichts mehr........