Erstellt am 07.02.2007 um 15:02 Uhr von Kölner
@Klausi Mausi
Es wird garantiert mindestens zwei Meinungen geben:
1. Die Kollegin soll die Schwangerschaft melden.
2. Die Kollegin soll die Schwangerschaft nicht melden.
Zudem wird vermutlich auch eine Menge Moralin ausgeschüttet werden.
Bin sehr gespannt...
...ach ja: Ich würde es vom Arbeitsplatz und der Tätigkeit abhängig machen.
Erstellt am 07.02.2007 um 15:03 Uhr von JOEY
Eine schwangere Arbeitnehmerin muss ihren Arbeitgeber nicht von der Schwangerschaft informieren. Die Schwangere SOLL (und das heißt nicht muss!) lediglich ihren Arbeitgeber von der Schwangerschaft und dem mutmaßlichen Tag der Entbindung informieren, sobald ihr die Schwangerschaft bekannt ist (§ 5 Abs. 1 MuSchG).
Eine Unterrichtungspflicht kann sich aber aus der Treuepflicht der Arbeitnehmerin ergeben. Dies gilt insbesondere für die Zeiten eines Beschäftigungsverbots für Schwangere (für bestimmte Arbeiten etc.)!
Ach so ja:
Ich denke, die Frage der Fainess gegenüber dem Arbeitgeber oder der relativen Sicherung des Arbeitsplatzes (Hemd näher als der Rock...?) kann man/ frau nur selber entscheiden; Glaube nicht, dass man da viel nachlesen kann. Bei der Entscheidungsfindung würde ich mich als BR hübsch zurückhalten.
Kommt wohl tatsächlich auf das Arbeitsverhältnis etc. an - da stimme ich dem Kölner eher zu.
Erstellt am 08.02.2007 um 11:28 Uhr von Kleine Hexe
Es soll tatsächlich Frauen geben die 4 Wochen vor der Entbindung von ihrer Schwangerschaft erfahren....
Vor Ablauf der ersten 12 Wochen würde ich persönlich den AG nicht über die Schwangerschaft informieren sofern nichts dagegen spricht (Röntgenassistentin z.B.)
Sofern die mündliche Zusage nachweisbar ist, hätte der Arbeitgeber sowieso ein Problem den Vertrag nicht zu verlängern.