Befristeter Vertrag und Schwanger - was der Kollegin jetzt raten?
Hallo , eine Frage an alle.Eine Kollegin hat einen Befristeten Vertrag bis ende März. Sie hatte schon ihr Gespäch mit dem Abteilungsleiter und Teamleiter und hat die mündliche zusage das Sie ab dem 1 April übernommen wird.Sie hat den Vertrag allerdings noch nicht schriftlich.So und jetzt ist Sie Schwanger in der 8 Woche. Meine Kollegin fragt jetzt was soll Sie machen.Sagen das Sie schwanger ist oder lieber nicht sagen und warten bis Sie es schriftlich hat das sie übernommen wird? Wer kann mir was dazu sagen oder wo kann ich nachlesen was ich Ihr jetzt raten soll?
Danke Klausi Mausi
Community-Antworten (3)
07.02.2007 um 16:02 Uhr
@Klausi Mausi Es wird garantiert mindestens zwei Meinungen geben:
- Die Kollegin soll die Schwangerschaft melden.
- Die Kollegin soll die Schwangerschaft nicht melden. Zudem wird vermutlich auch eine Menge Moralin ausgeschüttet werden.
Bin sehr gespannt... ...ach ja: Ich würde es vom Arbeitsplatz und der Tätigkeit abhängig machen.
07.02.2007 um 16:03 Uhr
Eine schwangere Arbeitnehmerin muss ihren Arbeitgeber nicht von der Schwangerschaft informieren. Die Schwangere SOLL (und das heißt nicht muss!) lediglich ihren Arbeitgeber von der Schwangerschaft und dem mutmaßlichen Tag der Entbindung informieren, sobald ihr die Schwangerschaft bekannt ist (§ 5 Abs. 1 MuSchG).
Eine Unterrichtungspflicht kann sich aber aus der Treuepflicht der Arbeitnehmerin ergeben. Dies gilt insbesondere für die Zeiten eines Beschäftigungsverbots für Schwangere (für bestimmte Arbeiten etc.)!
Ach so ja: Ich denke, die Frage der Fainess gegenüber dem Arbeitgeber oder der relativen Sicherung des Arbeitsplatzes (Hemd näher als der Rock...?) kann man/ frau nur selber entscheiden; Glaube nicht, dass man da viel nachlesen kann. Bei der Entscheidungsfindung würde ich mich als BR hübsch zurückhalten. Kommt wohl tatsächlich auf das Arbeitsverhältnis etc. an - da stimme ich dem Kölner eher zu.
08.02.2007 um 12:28 Uhr
Es soll tatsächlich Frauen geben die 4 Wochen vor der Entbindung von ihrer Schwangerschaft erfahren....
Vor Ablauf der ersten 12 Wochen würde ich persönlich den AG nicht über die Schwangerschaft informieren sofern nichts dagegen spricht (Röntgenassistentin z.B.)
Sofern die mündliche Zusage nachweisbar ist, hätte der Arbeitgeber sowieso ein Problem den Vertrag nicht zu verlängern.
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