Hallo!
Wir (BR) erhielten kurzfristig die Information , dass man in einer Abteilung Rufbereitschaftsdienste über Ostern einführen möchte. Dafür wurde eine Kollegin eingesetzt, die sich von Gründonnerstag 20:30 Uhr bis Dienstag 6:00 Uhr bereitzuhalten hat. Bisher gab es keine Rufbereitschaftsdienste in dieser Abteilung! Bei Ausfall einer/eines Kollegin/Kollegen muss die Kollegin jeweils den gesamten Dienst übernehmen! bei einem weiteren Ausfall von Mitarbeitern wird dann bei den anderen Kollegen ( im Frei befindlich) angerufen!
Die Kollegin hätte eigentlich über Ostern frei gehabt.
Ist solch ein Rufbereitschaftsdienst gemäß der Definition RBD eigentlich möglich?
Kann die Kollegin dies ablehnen?