Erstellt am 07.04.2014 um 17:07 Uhr von gironimo
Auf diese Weise Lösungen zu finden, ist leider immer wieder der Fall. Ich denke, Ihr werdet den AG nicht dazu bewegen können, Euch vorab zu informieren, wenn er einen Aufhebungsvertrag plant.
Ihr solltet die AN regelmäßig über Ihre Rechte informieren; z.B. auf der Betriebsversammlung. u.a. solltet Ihr den Kollegen raten, zu derartigen Gesprächen ein BR-Mitglied hinzuzuziehen und nicht gleich jedes vermeintlich günstiges Angebot anzunehmen.
Der AG muss Euch über erfolgte Kündigungen trotz Widerspruch informieren, wenn Ihr ihn danach fragt. (Informationsanspruch aus dem § 80 BetrVG).
Erstellt am 07.04.2014 um 17:08 Uhr von Rattle
Hallo,
es ist leider so das einige arbeitnehmer immer schlauer sein wollen wie alle anderen und sich unter druck oder androhung, teilweise lockt auch das geld sich dem arbeitgeber unter preis verkaufen.
und der BR muss nicht informiert werden er kann nur aufklären (vielleicht am schwarzen brett) und dazu raten jemanden vom BR mitzunehmen.
ich weiss nicht nach welchen punkt ihr der kündigung wiedersprochen habt, das müssen wir hier schon wissen um antworten zu können, gibt ja unterschiedliche punkte einer kündigung.
MFG
Erstellt am 07.04.2014 um 17:18 Uhr von turli
Abgelehnt nach § 102, da Einsatzmöglichkeit in einer anderen Filiale für uns aktuell gegeben war und ist. Haben bereits zum gleichen AN eine Anhörung im Oktober erhalten zum Einsatz in einer anderen Filiale, um eine Änderungskündigung (unbefristeter Vertrag in eine Befristung) zu vermeiden. AN war einverstanden und ist auch erfolgreich zum Einsatz auf Grundlage eines geänderten Arbeitsvertrag gekommen. Nun aber aus heiterem Himmel doch eine Änderungskündigung, welche wir aus den genannten Gründen abgelehnt haben. AN und BR ist zu Recht frustriert. Unsere Betriebsversammlung ist nach Ostern die Infomationen diesbezüglich sind vorbereitet.
Erstellt am 08.04.2014 um 14:34 Uhr von Rattle
Hallo,
der AN sollte der änderungskündigung unter vorbehalt zustimmen um nicht eine ordendliche kündigung zu bekommen.
als BR solltet ihr euch anwaltliche unterstützung holen, scheint doch etwas kompliziert zu sein und kann von hier nicht gelöst werden.
MFG