Hallo in die Runde. Bei Aufhebungsverträgen braucht der AG den BR prinzipiell nicht zu beteiligen. Das ist bekannt. Wir möchten aber auch in diesen Fällen den betreffenden AN über die sozialrechtlichen Konsequenzen informeiren und aufklären. Besteht zumindest eine Informationspflicht des Arbeitgebers hier den BR über die Absicht einer solchen Aufhebung zu informieren. Individualrechtlich versucht unser AG hier am BR vorbei mit den AN "Lösungen" zu finden. Kontaktiert uns der AN nicht (wir sind ein neuer BR und die AN noch nicht in voller Kenntnis ihrer Rechte) , haben wir von solchen Bemühungen keine Kenntnis. Und zweite Frage: Bei einer erteilten Ablehnung des BR nach § 102 BetrVG und einer dennoch ausgesprochenen Kündigung des AN muss der AG den BR informieren. Es ist durch unsere Filialstruktur (etwa 20) mit zentral "verwalteten" Arbeitsverträgen etwas kompliziert und unter dem Radar unseres BR.