Durch die Streichung der Planstelle des Techn. Leiters, will unser ArbG einen Mitarbeiter in Form einer
betriebsbedingten Kündigung los werden.
Auf welchen Paragraphen basierend können wir als BR hier Widerspruch einlegen? Da es sich ja nur
um eine Person handelt, ist ein Bezug auf die Sozialauswahl nach § 95 BetrVG nicht möglich. Ein Widerspruch
gemäß § 102 Abs. 3 Ziffer 1 BetrVG läuft da wohl ins Leere.
Da wir diese unvernünftige und willkürliche Unternehmerentscheidung nicht nachvollziehen können, fragen wir uns als BR, wie wir den Kollegen helfen können, auch wenn es grundsätzlich Sache des ArbG ist, wie er sein Unternehmen führt und welche Entscheidungen er in diesem Zusammenhang trifft.

Könnt ihr helfen?