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Betriebsbedingte Kündigung - Widerspruch des BR?

F
Frank
Jan 2018 bearbeitet

Durch die Streichung der Planstelle des Techn. Leiters, will unser ArbG einen Mitarbeiter in Form einer betriebsbedingten Kündigung los werden. Auf welchen Paragraphen basierend können wir als BR hier Widerspruch einlegen? Da es sich ja nur um eine Person handelt, ist ein Bezug auf die Sozialauswahl nach § 95 BetrVG nicht möglich. Ein Widerspruch gemäß § 102 Abs. 3 Ziffer 1 BetrVG läuft da wohl ins Leere. Da wir diese unvernünftige und willkürliche Unternehmerentscheidung nicht nachvollziehen können, fragen wir uns als BR, wie wir den Kollegen helfen können, auch wenn es grundsätzlich Sache des ArbG ist, wie er sein Unternehmen führt und welche Entscheidungen er in diesem Zusammenhang trifft.

Könnt ihr helfen?

4.09202

Community-Antworten (2)

W
Werner

28.09.2006 um 07:57 Uhr

Hallo Frank, auch bei nur einer betriebsbedingten Kündigung ist sehr wohl eine Sozialauswahl zu machen. Wenn der AG das nicht getan hat habt Ihr Euren Widerspruchsgrund.

H
huettenwolf

28.09.2006 um 12:53 Uhr

Hi Frank, zusätzlich zu dem Widerspruch könntet ihr auch eure Bedenken anmelden. Das hilft zwar nicht bei dem Weiterbeschäftigungasanspruch ergibt aber Möglichkeiten für den Kollegen, wenn ihr darstellt, welche Informationen euch z.B. gefehlt haben. Ich hab schon erlebt, dass auf diese Weise eine ordnungsgemäße Anhörung des BR nicht stattgefunden hat, und die Kündigung war aus diesem Grund nichtig. Bei Widersprüchen schreibt das Gesetz Grenzen vor, bei Bedenken nicht.

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