Wahlberechtigung
Hallo, ich wieder. Aber bin total neu in der Materie und habe sicher noch zig Fragen. Danke Vorab. EILT, weil kurz vor Fristende! Wir sind ein Gesundheitseinrichtung mit mehreren Häusern, nun haben wir eine Gruppe Angestellter, wg. spez. Fachrichtung, welche in unserem Haus immer im Einsatz sind, aber die Personalakten und Löhne kommen von einem anderen Haus. Nun stehen diese nicht bei uns auch der Mitarbeiterliste möchten aber bei uns wählen und sich auch vom BR bei uns vertreten lassen. Das andere Haus sagt aber sie müssen bei ihnen wählen. Besteht die Möglichkeit für diese Mitarbeiter in beiden Häusern zu wählen, oder können sie selber entscheiden wo sie wählen und sich vertreten lassen möchten. Sie haben sich erst jetzt dazu geäußert. Müssen sich die Wahlvorstände darüber einigen?Und wenn ja muß das Wahlauschreiben dann wg. der Personenzahl geändert werden, es ist kurz vor Firstende?
Community-Antworten (5)
30.03.2014 um 11:43 Uhr
Wie muss man das verstehen?
Steht das andere Haus in greifbarer Nähe und seid ihr vielleicht ein gemeinsamer Betrieb?
Oder kann das Haus auch 500km weg sein?
Sind die Mitarbeiter weisungsmäßig mit eingebunden?
30.03.2014 um 12:13 Uhr
Das Haus ist ca. 60 km entfernt, ja ein gemeinsamer Betrieb.Sind eine eigene Station, weisungsgebunden durch Gesamtpflegedienstleitung von allen Häusern.
30.03.2014 um 12:21 Uhr
Hui ... bei 60 km könntet ihr doch einen gemeinsamen BR wählen. Aber scheinbar solls nicht sein. Also macht jeder seins. Wir haben so einen Fall ganz einfach geregelt. Drauf auf die Wählerliste und fertig ist die Sache. Wem es nicht passt, der kann ja seinen Weg gehen. Ist ja auch logisch so, wie will der weit entfernte BR ihn vertreten, wenn es z. B. ein Problem bei euch gibt? Das wird unter dem Strich Müll. Also lasst ihn bei euch wählen.
30.03.2014 um 12:35 Uhr
Sorry, ich nochmal. Ja wir haben für jedes Haus einen BR! So dachte ich es mir auch, aber wer entscheidet es letztendlich, wenn der dortige BR diese nicht " freigeben" will. Muß ich es mit dem dortigen Wahlvorstand oder Betriebtsrat abstimmen. Bestimmt im Vorfeld hat es der dortige Betriebtsrat.
30.03.2014 um 13:42 Uhr
Quatsch freigeben. Sie wählen eben nicht bei denen und fertig. Macht es nicht so kompliziert!
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