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Wahlberechtige

K
kiesewetter
Nov 2016 bearbeitet

An die Wissenden, danke vorab! Die Wählerlistemuß ja am Wahltag ganz aktuell sein. Nun meine Frage auf derr Liste velche von der Personalabteilung kam, waren z. b. die Jahrespraktikanten nicht drau, muß also eine neue für den Tag der Wahl angefordert werden, auf dem alle stehen, die wählen dürfen? auch die Praktikanten oder! LG

1.02001

Community-Antworten (1)

O
Oblatixx

24.03.2014 um 11:33 Uhr

Die Wählerliste kommt nicht von der Personalabteilung (die macht allenfalls Zuarbeiten), sondern muss vom Wahlvorstand erstellt und gepflegt werden.

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