Wahlberechtigung
Hallo, innerhalb einer Bietergemeinschaft arbeite ich für Firma x, allerdings in den Räumen von Firma y und auch mit den Kollegen von Fa. y! Darf ich bei Betriebsratswahlen mitwählen? Wenn ja, auf Grund welcher gesetzlicher Bestimmung?
Community-Antworten (1)
09.05.2005 um 21:26 Uhr
Wenn du an die Firma y für länger als drei Monate ausgeliehen bist, darfst du dort bei der BR-Wahl mitwählen nach § 7 BetrVG.
Verwandte Themen
wahlvst - Extra Ausgabe - für wahlvst
ÄlterAltersteilzeitarbeitnehmer a) Wahlberechtigung (§ 7 BetrVG). Es besteht kein Zweifel, dass Altersteilzeitarbeitnehmer in der klassischen Form der Altersteilzeit oder während der Arbeitsphase des Bloc
Wahlberechtigung zur JAV
ÄlterHallo Zusammen, wir haben einen Mitarbeiter (über 18 Jahre alt) der im Moment noch in der Ausbildung steht und somit bei der JAV-Wahl wahlberechtigt wäre . Noch vor dem Wahltermin beendet der Mitarbe
Wählerliste / Wahlberechtigung
ÄlterHallo zusammen, habe eine Frage bezüglich der Wahlberechtigung eines befristet eingestellten Mitarbeiters. Und zwar steht dieser zur Zeit noch auf der Wählerliste. Allerdings endet sein Anstellungs
Wie sieht es bei Langzeitkranken (>1Jahr) mit der Wahlberechtigung und Wählbarkeit aus?
ÄlterHallo! Habe mal eine Frage zur Betriebsratswahl bezüglich der Wahlberechtigung oder der Definition von Arbeitnehmern laut BetrVG im Bezug auf Langzeitkranke und Kollegen im Erziehungsurlaub? Wir haben
Wahlberechtigung von Leiharbeitnehmer/-innen
ÄlterHallo an alle, ich habe eine wichtige Frage zur Wahlberechtigung von Leiharbeitnehmer/-innen: Muss zum Zeitpunkt der Wahl der/die Leiharbeiternehmer/-in: noch 3 Monate beschäftigt sein, berei