Hallo,
man meldet sich morgens telefonisch auf der Arbeit das man zum Arzt geht.

Und ruft beim Arzt an und der schreibt einen telefonisch Krank. Aber die AU kann erst nachmittags gegen 16Uhr abgeholt werden.

Aber der Arbeitnehmer ruft gleich um 8:13Uhr wieder an und sagt bescheid das er wahrscheinlich bis zum 29.08.22 krank ist wegen Corona.

Und um ca. 16:50Uhr hat der Arbeitnehmer noch einmal in der Zentrale angerufen und hat den genauen Zeitraum den er krankgeschrieben ist durchgegeben.

Die AU-Bescheinigung wurde dann aber erst um ca. 17 Uhr per Fotoscan an dem Arbeitgeber geschickt. Und das Original ging dann in einen Postkasten der aber erst am folgenden Tag (also am 23.8.22) geleert wird.

Nun meine Frage: Hat der Arbeitnehmer alles getan falls die Post nicht bis Donnerstag beim Arbeitgeber angekommen ist oder muss er mit einer Abmahnung rechnen?